Stuttgart (dpa/tmn) - Der Heimweg nach einem fordernden Arbeitstag - da kann es schwer sein, sich wach zuhalten. Ebenso auf einer stundenlangen Urlaubsfahrt. Doch schließt man auch nur für eine Sekunde die Augen, kann das für einen selbst und andere schnell zur Gefahr werden, warnt die Prüforganisation Dekra.
Das zeigt dieses Rechenbeispiel: Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h legt man innerhalb von einer Sekunde mehr als 33 Meter zurück. Bei drei Sekunden sind es rund 100 Meter. Sind die Augen dabei zu, ist es pure Glückssache, keinen Unfall zu bauen, so die Fachleute.
Übermüdung erkennen
Die Anzeichen von Übermüdung rechtzeitig zu erkennen, ist deshalb wichtig. Die Prüforganisation weist auf diese Warnmerkmale hin:
- Wiederholtes und nicht unterdrückbares Gähnen
- Schwinden von Konzentration
- Schwierigkeiten, die Augen offen zuhalten
- Probleme, die Spur zu halten
- Erinnerungslücken an die gefahrene Strecke
Gerade nach einem langen Tag, auf einer monotonen Strecke oder in der Dunkelheit können einem schnell die Augen zufallen. Aber auch Menschen, die generell schon unter Schlafproblemen leiden, sollten auf der Hut sein.
Sekundenschlaf vermeiden
Wer die genannten Warnmerkmale bei sich bemerkt, sollte dringend eine Pause einlegen, so Dekra. Ein Powernap, also ein kurzer Schlaf von 15 bis 20 Minuten, und ein bisschen Bewegung an der frischen Luft helfen besser als ein Kaffee oder Energy-Drink.
Müdigkeit lässt sich auch vorbeugen: Eine kurze Pause mindestens alle zwei Stunden hilft dabei, selbst wenn man sich noch wach fühlt. Die Prüforganisation empfiehlt, kleine und leichte Mahlzeiten vor einer Fahrt zu essen, da diese einen weniger müde machen. Die optimalen Getränke sind Mineralwasser oder Saftschorlen.
Müdigkeitswarner im Auto
Viele neuere Autos warnen ihre Fahrerinnen und Fahrer auch bei Anzeichen von Müdigkeit. Seit Juli 2024 sind Müdigkeitswarner bei Neufahrzeugen in der EU Pflicht.
Übrigens: Wer sich übermüdet ans Steuer setzt, gilt als fahrunfähig und macht sich strafbar. Je nach Grad der Gefährdung drohen eine Geldbuße, ein Fahrverbot, ein Entzug der Fahrerlaubnis oder, im härtesten Fall, eine Freiheitsstrafe.
© dpa-infocom, dpa:241028-930-272425/1