Das Saarland erlaubt als erstes Bundesland das Fahren mit dem Elektroroller Segway in Fußgängerzonen, auf Radwegen und innerörtlichen Straßen ohne Radweg.
Zuvor hatte ihn die Saarbrücker Polizei über einen längeren Zeitraum getestet. Der Roller, der offiziell als "Elektronische Mobilitätshilfe" gilt, wurde im Streifendienst erfolgreich eingesetzt.
Der zukünftige Segway-Fahrer braucht dafür allerdings eine Sondergenehmigung des saarländischen Innenministeriums, eine Schulung sowie einen Mofa-Führerschein - und er muss an dem einachsigen Gefährt Klingel und Licht nachrüsten.
Die Einzelheiten zur bundesweiten Zulassung prüft derzeit das Bundesverkehrsministerium. Eine Entscheidung soll bis Juli fallen.