Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei:Führerscheinentzug bei acht Punkten

Mehr Einheitlichkeit in Flensburg: Die Verkehrssünderdatei soll im kommenden Jahr komplett umgebaut werden. Bald könnten acht Punkte zum Entzug des Führerscheins führen, bestätigte das Verkehrsministerium "Süddeutsche.de". Grobe Verstöße werden allerdings auch nur noch mit einem Punkt bestraft - und die Einträge verjähren schneller.

Das Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder wird im kommenden Jahr völlig umgebaut. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte Süddeutsche.de entsprechende Berichte der Bild-Zeitung und der Zeitschrift Auto-Bild. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plant demnach eine radikale Vereinfachung des bisherigen Systems. Der Führerschein soll dann bei acht Punkten in Flensburg abgegeben werden müssen - bisher war er bei 18 Punkten weg.

"Die Grenze von 18 auf 8 runter, das klingt drastisch, relativiert sich aber dadurch, dass wir die Punktezahlen auch verkürzen. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab, gibt es in Zukunft nur noch einen", sagte Ramsauer am Donnerstag im ZDF.

"Grobe" Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren sollen demnach künftig nur noch generell mit einem Punkt im Zentralregister bestraft werden. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. "Schwere" Delikte wie das Fahren über eine rote Ampel sollen mit zwei Punkten geahndet werden. Derzeit werden diese Fälle noch mit drei bis sieben Punkten sanktioniert.

Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer bleibt es beim sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem sollen die Einträge künftig einzeln verjähren: Ein-Punkt-Delikte nach zwei und Zwei-Punkte-Delikte nach drei Jahren.

Umstellungen bereits 2011 begonnen

Ramsauer sagte: "Ich will das einfacher, transparenter machen, handhabbarer halten. Jeder muss selbst mit dem System zurecht kommen, ohne dass er einen Experten zu Rate zieht."

Noch im Februar will er Details seines Reformprojekts vorstellen. Bis dahin soll geklärt sein, wie die alten Punkte in das neue System übertragen werden.

Ramsauer hatte bereits 2011 mit Umstellungen anfangen, er senkte etwa die Grenze für den Verlust des Führerscheins von 20 auf 18 Punkte.

Das Verkehrszentralregister (VZR) gibt es seit 1958. Darin werden innerhalb des Kraftfahrt-Bundesamtes die Delikte und die dafür erhaltenen Punkte der Verkehrsteilnehmer elektronisch gesammelt.

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