Darum geht es: Bisher durfte auf Schutzstreifen zwar nicht geparkt werden, aber bis zu drei Minuten angehalten werden. Das behindert den Radverkehr. Das soll sich jetzt ändern. Wer zuwiderhandelt, muss ein Bußgeld zahlen. Die Höhe steht bisher noch nicht fest.
Das sagen die Experten: "Das ist schon längst überfällig", sagt Mobilitätsforscher Andreas Knie. Über Jahrzehnte wurde das Auto als das Verkehrsmittel schlechthin gefördert. Das Ergebnis sei, so der Wissenschaftler, dass wir jetzt zu viele Fahrzeuge in den Städten haben und die rechtlichen Strukturen angepasst werden müssen.
Geht die Maßnahme weit genug? Nicht, wenn es nach dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) geht. Der Interessenverband fordert auch höhere Bußgelder für das Halten auf Radfahrstreifen und -wegen. Außerdem sieht er Aufklärungsbedarf. Viele Autofahrer wüssten nicht den Unterschied zwischen einem Schutzstreifen und einem Fahrradweg. Ersterer ist von der Fahrbahn durch eine gestrichelte Linie abgetrennt, kann, muss von Radlern aber nicht benutzt werden.