Punkte in Flensburg:Welche neuen Regeln gelten ab dem 1. Mai 2014?

Selbst Kinder wissen: Eine rote Ampel bedeutet Stopp.

Rote Ampel übersehen? Das kann durch die neue Punkteregelung teurer werden.

(Foto: dpa)

In der neuen Verkehrssünderdatei gibt es ein abgespecktes Punktesystem, das übersichtlicher sein soll. Für manche Verstöße erhalten Autofahrer ab 1. Mai 2014 sogar gar keine Punkte mehr.

Von Julia Halbig

Mehr als neun Millionen Personen sind in Flensburg wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung registriert. Auf sie kommen grundlegende Veränderungen zu, denn am 1. Mai 2014 tritt ein neues Punktesystem in Kraft. Aus dem Verkehrszentralregister wird das Fahreignungsregister (FAER), das einfacher aufgebaut sein soll und mit einer reduzierten Anzahl von Punkten arbeitet. Künftig ist der Führerschein schon ab acht statt 18 Punkten weg.

Die Änderungen sind aber auch für Autofahrer interessant, die keinen Eintrag in der Verkehrssünderdatei besitzen. Denn die Neuregelung sieht vor, bestimmte Delikte gar nicht mehr mit Punkten zu ahnden. Dafür wird es teurer. Im Zuge der Reform steigt die Höhe des Bußgeldes in vielen Fällen deutlich an.

Das neue Fahreignungsregister soll laut Verkehrsministerium unbelehrbare Fahrer gezielter erfassen. Deswegen gibt es Punkte nur noch für Verstöße gegen die Verkehrssicherheit. Delikte, die keine direkte Auswirkung auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer haben, werden in dem Register nicht mehr gespeichert, zum Beispiel Verstöße beim Führen des Fahrtenbuchs. Und auch für das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette wird künftig nur ein Bußgeld fällig. Das beträgt dann allerdings 80 Euro und nicht mehr wie bisher 40 Euro. Eine Information des Bundesverkehrsministeriums über alle Ordnungswidrigkeiten, die ab Mai nicht mehr mit einem Punkt geahndet werden, und eine Übersicht zu den steigenden Geldstrafen finden Sie hier.

Maximal drei Punkte pro Verstoß

Gab es für Delikte bisher einen bis sieben Punkte, so gilt ab Mai ein Drei-Punkte-System. Dieses teilt sich in drei Kategorien auf.

Einen Punkt bekommen Autofahrer für Ordnungswidrigkeiten, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Das betrifft zum Beispiel das Telefonieren mit dem Handy. Zwei Punkte erhalten Fahrer, die eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ohne Führerscheinentzug begehen. Das kann bei der Missachtung einer roten Ampel der Fall sein. Mit drei Punkten werden Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Dazu zählt in der Regel Trunkenheit am Steuer (Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr) oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Die Bewertung aller Verstöße im neuen Punktesystem ist in der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung festgehalten.

Von der Vormerkung bis zum Führerscheinentzug

Je nach Anzahl der Punkte erfolgt eine Einteilung in verschiedene Maßnahmenstufen. Bei einem Punktestand von 1 bis 3 gibt es lediglich eine Vormerkung - der Autofahrer wird im Register erfasst. Bei 4 bis 5 Punkten erfolgt dann eine Ermahnung und die betroffene Person wird über das Fahreignungs-Bewertungssystem informiert. Eine Verwarnung erfolgt, wenn der Stand 6 bis 7 erreicht. Und ab 8 Punkten ist der Führerschein endgültig weg. Die letzte Stufe entspricht in etwa der bisherigen 18-Punkte-Grenze.

Alte Punkte und Tilgungsfristen

Eine Verjährung der Einträge gibt es weiterhin: Nach einer bestimmten Zeit werden die Punkte automatisch gelöscht. Die sogenannte Tilgungsfrist kann zwischen zweieinhalb und zehn Jahren dauern. Hinzu kommt die Überliegefrist, bei der nach Ablauf der Tilgung die Eintragung noch ein Jahr aufbewahrt wird.

Welche Verstöße wie lange im Register bleiben, hat das Kraftfahrt-Bundesamt hier zusammengefasst.

Außerdem wird in Zukunft jeder Punkt für sich gerechnet und neue Einträge wirken sich nicht mehr auf die Tilgungszeiten anderer aus. Bisher verhinderte die Tilgungshemmung, dass eine Tat gelöscht wurde, wenn es einen neuen Eintrag gab. Durch die Reform fällt diese Regelung weg.

Keine Generalamnestie

Mit der Einführung des Fahreignungsregisters gibt es keine Generalamnestie für alte Punkte. Die bisherigen Einträge in Flensburg bleiben bestehen und werden lediglich an das neue Bewertungssystem angepasst. Wer beispielsweise nicht mehr als sieben Punkte hat, wird ab Mai 2014 mit maximal drei Punkten im Register stehen. Die Tilgungsfrist wird allerdings nicht einfach an das neue System angepasst: Alle Punkte, die das alte Register bis zum 30.4.2014 erfasst, werden zwar umgerechnet, ihre Tilgung richtet sich aber noch für die Dauer von fünf Jahren nach dem alten Recht. Auch die Tilgungshemmung bleibt für diese Zeit bestehen.

Punkte können abgebaut werden

Auch nach der Reform gibt es die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Wer nicht mehr als fünf Punkte besitzt, kann durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden. Der Kurs besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Für die Kosten des Seminars (nach Angaben des ADAC etwa 400 Euro) muss der Teilnehmer selbst aufkommen.

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