Neuwagen:Worauf ist beim Kauf von Importen und Reimporten zu achten?

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Wer nach günstigen Neuwagen sucht, stößt unweigerlich auf die Begriffe "Import", "Reimport" oder "EU-Neuwagen". Was man darunter versteht und was Sie beim Kauf solcher Fahrzeuge beachten sollten.

Von Florian Maier

Bei Import- oder Reimport-Neuwagen handelt es sich um Autos, die ursprünglich nicht für den deutschen Markt bestimmt waren und nun nach Deutschland importiert, beziehungsweise (im Fall einer Fertigung in Deutschland) reimportiert werden. Unterschiedliche Steuersätze und Zulassungsabgaben sorgen dafür, dass Neuwagen im Ausland oft zu erheblich niedrigeren Preisen auf den Markt kommen als in Deutschland. Die Angebote erscheinen auf den ersten Blick mit Rabatt-Margen von teilweise über 30 Prozent attraktiv. Doch Sie sollten sich einiger Eigenheiten der Import-Neuwagen bewusst sein.

Ähnlich wie beim Kauf eines Neuwagens im Internet ( mehr dazu in diesem Ratgeber-Text), stellt eine Besichtigung und/oder Probefahrt dieser Fahrzeuge ( mehr dazu in diesem Ratgeber-Text) aufgrund der räumlichen Entfernung häufig ein Problem dar. Zudem unterscheiden sich viele Import- und Reimport-Modelle in Sachen Ausstattung von ihren deutschen Pendants - im positiven wie im negativen Sinne. Je nach ursprünglichem Bestimmungsland können beliebte Ausstattungspakete umfangreicher oder abgespeckter ausfallen. Ein genauer Blick auf die Ausstattungsliste lohnt sich, speziell wenn es um Grundlegendes wie zum Beispiel Fahrsicherheitsassistenten geht. Hierzulande Selbstverständliches wie ESP oder ABS gehört oft nicht zur Basisausstattung. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass Bordcomputer oder Navigationssystem keine deutsche Sprachausgabe oder Menüführung bieten. Ihr Autohändler sollte auf Nachfrage darüber Auskunft geben können.

Apropos Händler: Achten Sie beim Kauf eines Import- oder Reimport-Neuwagens darauf, nur mit seriösen Händlern zu verhandeln. Ein Anhaltspunkt dafür wäre, ob eine Anzahlung verlangt wird oder nicht. Falls ja, nehmen Sie vom Kauf Abstand. Sowohl der ADAC, als auch der Bundesverband freier KFZ-Importeure e.V. (BFI) weisen darauf hin, dass eine Anzahlung beim Neuwagen-Kauf unüblich und mit Risiken behaftet ist. Sollte der Verkäufer eine Sicherheit fordern, empfiehlt der BFI, eine Bankbürgschaft als Alternative vorzuschlagen.

Die Garantie-Frage bei importierten Neuwagen

Ein besonders bedeutsamer Punkt beim Kauf eines Import- oder Reimport-Neuwagens ist die Garantie. Stellen Sie sicher, dass der Händler auch als Verkäufer auftritt. Wenn dieser lediglich als Vermittler fungiert, schließen Sie einen Kaufvertrag mit einem Händler im Ausland auf der Grundlage der dort geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die in Deutschland gesetzlich verankerte Gewährleistungspflicht (auch bekannt als "Sachmängelhaftung"), die den einwandfreien Zustand des Wagens zum Zeitpunkt des Kaufes garantiert ( mehr zur Mängelhaftung bei Neuwagen lesen Sie hier), kann dadurch außer Kraft gesetzt werden.

Allerdings gibt es bei Neufahrzeugen auch eine Herstellergarantie. Ein Händler, der nur als Vermittler auftritt, muss also kein absolutes Ausschluss-Kriterium sein - sofern der Verkäufer in einem EU-Land ansässig ist. Nur in diesem Fall sind alle Vertragswerkstätten der betreffenden Marke im Rahmen der sogenannten "Europagarantie" zu Garantieleistungen verpflichtet. Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Herstellergarantie sind eine Garantiekarte und ein vom ausländischen Händler ausgefülltes Service-Heft.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Garantiezeit beginnt ab der ersten Zulassung oder mit der Übergabe an den Importeur. Handelt es sich um einen Neuwagen mit Tageszulassung oder um ein Fahrzeug, das der Importeur auf Lager hat, ist Vorsicht geboten. Klären Sie in diesem Fall unbedingt, wann das Fahrzeug zugelassen, beziehungsweise übergeben wurde, um auszuschließen, dass die Garantiezeit bereits seit Monaten läuft. Bedenken Sie außerdem, dass eine in Deutschland angebotene Sonderaktion eines Herstellers wie etwa eine "Mobilitätsgarantie", nicht notwendigerweise auch für andere Länder gilt. Auch hier gilt: Erkundigen Sie sich vor dem Kauf.

Wer einen Neuwagen erwirbt, der aus einem Nicht-EU Land importiert wird, muss sämtliche Ansprüche in dem Staat geltend machen, in dem der Verkäufer ansässig ist. Das kann im Ernstfall langwierige und schwierige Prozesse nach sich ziehen.

Unterlagen für die Auslieferung

Lassen Sie bei der Bestellung eines Import- oder Reimport-Neuwagens alle Fahrzeugdaten und Ausstattungsdetails, sowie den Liefertermin und den Gesamtpreis schriftlich fixieren. Bei der Auslieferung, beziehungsweise Abholung, müssen folgende Schriftstücke vom Verkäufer an den Käufer ausgehändigt werden:

  • gültiges Serviceheft (inklusive Fahrgestellnummer, Auslieferungsdatum und Stempel), sowie Garantiekarte
  • bei Übernahme mit Zulassung: deutsche Zulassungsbescheinigung
  • bei Übernahme ohne Zulassung: CoC (Certificate of Conformity)-Bescheinigung und Original-Rechnung

Zudem sollten Sie das Fahrzeug gemeinsam mit dem Verkäufer (oder Vermittler) in Augenschein nehmen und eventuelle Mängel schriftlich dokumentieren.

Ein Eigenimport eines Neuwagens ist natürlich ebenfalls möglich, allerdings sollten Sie den Kosten- und Zeitaufwand für Recherche, Preisverhandlung, Überführung und Behördengänge nicht unterschätzen. Spezialisierte Import-Händler sind für Privatpersonen ohne ausgeprägte Geschäftskontakte in der Regel die bessere Wahl.

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