Neuerungen für Autofahrer 2008:Stinkerverbot und höhere Bußgelder

Auf Autofahrer kommen ab dem Jahreswechsel zahlreiche Neuerungen zu. So werden Verkehrssünden künftig deutlich teurer und mit den ersten Umweltzonen drohen Fahrverbote vor allem für alte Diesel.

Auch im kommenden Jahr gibt es für Autofahrer zahlreiche Neuerungen.

Neuerungen für Autofahrer 2008: Fahrverbot für Stinker heißt es ab 1. Januar in einigen Städten Deutschlands.

Fahrverbot für Stinker heißt es ab 1. Januar in einigen Städten Deutschlands.

(Foto: Foto: AP)

Höhere Bußgelder: Für Raser, Drängler und Fahrer mit Alkohol oder Drogen im Blut wird es ab dem Frühjahr richtig teuer. Wer in der Stadt 26 Kilometer pro Stunde zu schnell ertappt wird, zahlt statt 60 Euro ab 2008 100 Euro. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, blecht künftig doppelt so viel: Beim ersten Mal werden 500 Euro fällig, im Wiederholungsfall bis zu 1500 Euro.

Umweltzonen: Ab Januar richten die ersten 21 Großstädte wie Berlin Umweltzonen ein, um den gesundheitsschädlichen Feinstaub zu reduzieren. Dort dürfen dann nur noch Wagen mit Umweltplakette hineinfahren. Für Wagen, die die Grenzwerte einhalten, können Autofahrer für fünf bis zehn Euro Plaketten bei den Zulassungsstellen, dem TÜV, der Dekra oder Werkstätten kaufen.

Gebühren für Tüv, Fahrprüfung und MPU: Für TÜV- und Dekra-Prüfungen müssen Autofahrer im kommenden Jahr bis zu zwölf Prozent mehr berappen. So kosten dann Haupt- und Abgas-Untersuchung rund 94 Euro. Die Führerscheinprüfung schlägt mit rund 100 Euro zu Buche. Wer nach einer Alkoholfahrt seinen Fahrlizenz zurück haben möchte, muss allein für die medizinisch-technische Untersuchung (MPU) etwa 340 Euro zahlen.

Pendlerpauschale: Pendler können sich die alte Pendlerpauschale weiter auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob es rechtmäßig ist, die Kostenpauschale für die ersten 21 Kilometer steuerlich nicht mehr anzuerkennen. Stimmen die Verfassungsrichter jedoch zu, drohen Steuernachzahlungen.

Entschädigung nach Unfall: Wer einen Unfall verschuldet, geht künftig nicht mehr leer aus, sondern bekommt von der Kaskoversicherung einen Teil der Schäden am eigenen Wagen erstattet. Der Betrag richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Also: 50 Prozent Schuld, halbe Versicherungsleistung.

Kündigung der Versicherung: Dank des neuen Versicherungsvertragsgesetzes erhalten Autofahrer, die ihre Kfz-Versicherung kündigen, künftig den anteiligen Teilbetrag der Jahresprämie zurück.

Schonzeit für Auslands-Knöllchen: Wer sich im Ausland ein Bußgeld einhandelt, muss auch 2008 nicht damit rechnen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird. Das soll erst 2009 kommen. Doch Vorsicht: Viele Staaten kassieren bei Verkehrssünden sofort, andere bei der nächsten Einreise.

CO2-Steuer: Mit der Umstellung der Kfz-Steuer von Hubraum auf CO2-Ausstoß ist auch nicht vor Anfang 2009 zu rechnen. Die Bundesregierung will erst im Mai die Details abstimmen.

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