Neuerungen 2015:Das ändert sich für Autofahrer

Elektroauto Smart Fortwo Electric beim Aufladen

Fahrer von Elektroautos kommen von 2015 an in den Genuss von Sonderrechten - falls die Kommunen das Elektromobilitätsgesetz auch wirklich umsetzen.

(Foto: obs)
  • Fahrzeuge können von Januar an über das Internet um- und abgemeldet werden. Bei einem Wohnortwechsel ist es nun möglich, das Kennzeichen seines Fahrzeugs beizubehalten.
  • Im Februar soll das Elektromobilitätsgesetz in Kraft treten, mit dem Kommunen Fahrern von Elektroautos Sonderrechte einräumen können.
  • Österreich hebt die Preise für seine Vignetten an. Zudem können ausländische Gerichtsurteile nun auch in Deutschland vollstreckt werden.
  • Vom 1. September an müssen alle Neuwagen mit Benzin- oder Dieselmotor die Euro-6-Abgasnorm erfüllen. Auch das automatische Notrufsystem eCall soll sukzessive eingeführt werden.

Während über die Pkw-Maut noch eifrig diskutiert wird, kommen auf Deutschlands Autofahrer andere Neuerungen zu. Einige bringen echte Vorteile - etwa für das Um- und Abmelden eines Autos, für die Umwelt oder für die Sicherheit. Doch nicht alle Neuerungen ergeben wirklich Sinn. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Was ändert sich beim Um- und Abmelden eines Fahrzeugs?

Über eine zentrale Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) oder die Portale der Zulassungsbehörden der Länder können Fahrzeuge von Januar 2015 an von zu Hause aus abgemeldet werden. Voraussetzung ist der neue Personalausweis. Außerdem brauchen Nutzer eine neue Generation des Fahrzeugscheins und der Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Beides bekommen Fahrzeuge nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes freigelegt und als Abschrift oder eingescannte QR-Codes an das KBA übermittelt werden.

Die Gebühr wird per elektronischem Zahlungssystem beglichen, der Bescheid kommt per Post oder DE-Mail. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen in dieser Form möglich sein.

Welche Neuerungen gibt es bei Kennzeichen?

Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt vom 1. Januar 2015 an. Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiterhin nach dem Wohnort. Denn ummelden müssen Halter ihre Autos trotzdem.

Zusätzlich werden die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist vom 1. April 2015 an Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.

Was kostet die neue österreichische Autobahn-Vignette?

Falls die EU ihren Segen erteilt, wird in Deutschland in einem Jahr eine Pkw-Maut eingeführt. In Österreich gibt es die Benutzungsgebühr für Autobahnen bereits seit mehr als 17 Jahren. 2015 kommen dort die neuen azurblauen Vignetten für Autos und Motorräder, die etwa zwei Prozent teurer sind als die limettengrünen Mautaufkleber des vergangenen Jahres.

Eine Zehn-Tages-Vignette kostet für Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht demnach 8,70 statt 8,50 Euro. Der Preis für das Zwei-Monats-"Pickerl" steigt von 24,80 auf 25,30 Euro und die Jahres-Vignette, vorher 82,70 Euro teuer, kostet nun 84,40 Euro. Bis zum 31. Januar können noch die grünen Vignetten genutzt werden, ab spätestens Februar sind die blauen Aufkleber Pflicht.

Welche Konsequenzen haben Verkehrsvergehen im Ausland?

Deutsche Autofahrer, die wegen Verkehrsvergehen im Ausland vor Gericht stehen und bestraft werden, müssen künftig auch im Heimatland mit Konsequenzen rechnen. Denn vom 10. Januar 2015 an werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt. Gleiches gilt laut ADAC grundsätzlich auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche.

Erleichterungen und Privilege für Elektroautos

Wird der automatische Notruf zur Pflicht?

Anfang Januar müssen alle EU-Staaten damit beginnen, die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem (eCall) in Autos zu schaffen, was bis Ende 2017 abgeschlossen sein soll. Die Autobauer sind in der Pflicht, neue Pkw-Typen und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit eCall auszustatten. Ursprünglich war die Einführung für den 1. Oktober 2015 vorgesehen. "Dieser Termin war aber nicht haltbar und wurde nun vom zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments für Zulassungen nach dem 31. März 2018 festgelegt", sagt Jacqueline Lacroix vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Die EU-Staaten müssen dem Plan noch zustimmen.

Einige Hersteller bieten Notrufsysteme schon jetzt an. Sie setzen nach einem schweren Unfall automatisch einen Notruf ab, übermitteln Standortdaten, Unfallzeitpunkt und andere wichtige Informationen an die nächste Rettungsstelle und bauen eine Sprachverbindung ins Auto auf. Der eCall kann auch manuell ausgelöst werden, er soll durch schnellere Unfallhilfe die Zahl der Verkehrstoten deutlich senken. Kritiker haben jedoch Sorge um den Datenschutz.

Welche Privilegien werden Elektroautos eingeräumt?

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es bald Sonderrechte für Elektroautos geben. Dazu hat das Bundeskabinett das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet, das Anfang Februar 2015 in Kraft treten soll. Die Zustimmung durch Bundesrat und Parlament ist laut Michael Niedermeier, ADAC-Referent für Verkehr und Umwelt, zu erwarten.

Das EmoG ermöglicht es Kommunen, im eigenen Ermessen Parkplätze an Ladestationen für E-Autos zu reservieren, Parkgebühren zu vergünstigen oder zu erlassen und das Befahren von Busspuren zu erlauben. Um die Kontrolle zu erleichtern, müssen E-Autos gekennzeichnet werden - wie genau, steht noch nicht fest. Mit den nötigen Verordnungen dafür rechnet Niedermeier noch im Laufe kommenden Jahres.

Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, entscheidet sich am besten bis zum 31. Dezember 2015. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erklärt. Vom 1. Januar 2016 an wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.

Welche Abgasnormen für Neuwagen gelten ab 2015?

Von einem Benzin- oder Dieselmotor angetriebe Neuwagen müssen vom 1. September 2015 an die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Für Benziner bringt die Neuerung keine Änderungen bei den Schadstoffwerten, für Diesel schon: Selbstzünder dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen, wie Anja Smetanin vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) erläutert. "Stickoxide reizen die Schleimhäute der Atemwege und schwächen das Immunsystem."

Die VCD-Sprecherin rät Dieselkäufern, bei der Motorisierung schon jetzt auf Euro 6 zu achten: "Das ist wichtig für die Verbesserung der Luftqualität, denn viele Städte haben ein erhebliches Stickoxid-Problem." Die meisten Autobauer bieten schon länger Euro-6-Motoren an, die Norm kann bei Dieseln aber oft nur durch eine Harnstoff-Einspritzung erfüllt werden. Die aufwändigere Technik und das regelmäßige Nachfüllen des Harnstoffzusatzes "AdBlue" macht solche Dieselmodelle aber teurer. Zudem ist bislang umstritten, ob die Euro-6-Diesel tatsächlich so umweltfreundlich sind wie von den Herstellern versprochen.

Wo in Deutschland Geschwindigkeitsmessung per "Section Control"?

Vor dem Blitzer oder der Radarfalle kurz abbremsen, um direkt danach wieder aufs Gas zu drücken: Das ist allgemeine Praxis auf Deutschlands Straßen. Auf der Bundesstraße 6 zwischen Gleidingen und Laatzen bei Hannover schützt ein solches Verhalten ab Frühjahr 2015 jedoch nicht mehr vor einer Strafe wegen zu schnellen Fahrens. Denn dort wird erstmals in Deutschland in einem Pilotversuch für 18 Monate eine "Section Control" eingeführt, mit der die Geschwindigkeit der Autofahrer nicht nur punktuell, sondern über eine Strecke von etwa drei Kilometern überwacht wird.

Österreich oder die Niederlande wenden diese Form der Geschwindigkeitskontrolle schon seit einigen Jahren an. Dabei wird jedes Auto am Anfang des Abschnitts fotografiert und diese Datei verschlüsselt zwischengespeichert. Am Ende der Strecke wird das Fahrzeug erneut erfasst und per Weg-Zeit-Berechnung ermittelt, ob es im Durchschnitt zu schnell gewesen ist. In diesem Fall fotografiert das System Fahrer und Kennzeichen des Autos von vorne und der Halter bekommt kurze Zeit später den Bußgeldbescheid zugeschickt.

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