Neuer Punktekatalog:Welche Delikte kosten Punkte in Flensburg?

Bußgeldkatalog Punktekatalog Autofahrer mit Handy am Steuer

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, kommt mit der neuen Punkteregelung künftig schlechter weg.

(Foto: dpa)

Ohne die erforderliche Plakette in eine Umweltzone gefahren? Bisher gab es dafür noch einen Eintrag in Flensburg. Doch eine Neuregelung sorgt dafür, dass manche Verstöße anders bewertet werden.

Von Julia Halbig

Die Reform des Punktesystems gilt ab dem 1. Mai 2014. Aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg, das bisher die Punkte erfasste, wird dann das Fahreignungs-Bewertungssystem (FAER). Zudem tritt eine Reihe neuer Regeln in Kraft (mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber-Text). Zu den Neuerungen gehört auch, dass in Zukunft nur noch jene Verstöße eingetragen werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind.

Delikte, die keinen direkten Einfluss auf die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern haben, werden nicht mehr gespeichert. Wer ab Mai 2014 in eine Umweltzone fährt, ohne die erforderliche Plakette zu besitzen, erhält keinen Punkt mehr, sondern nur noch eine Geldstrafe. Diese wird mit der Reform allerdings von 40 auf 80 Euro angehoben. Über die Ordnungswidrigkeiten, die keine Punkte mehr in Flensburg bringen, und die Anhebung von Geldbußen informiert das Bundesverkehrsministerium (mehr dazu lesen Sie hier).

Einige Regelungen des neuen Punktekatalogs im Überblick:

Führerscheinentzug mit acht Punkten

Das Fahreignungsregister soll nur jene Verstöße erfassen, die darüber Auskunft geben, ob jemand unbelehrbar die Verkehrsregeln missachtet. Das neue Bewertungssystem teilt die Delikte in drei Kategorien ein:

Einen Punkt bekommen Autofahrer für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen - zum Beispiel, während der Fahrt mit dem Handy telefonieren. Für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Führerscheinentzug gibt es künftig zwei Punkte. Dazu zählt unter Umständen bei Rot über die Ampel zu fahren. Mit drei Punkten werden schwere Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet. Das kann bei einer Alkoholfahrt der Fall sein.

Die Bewertung aller Verstöße im neuen Punktesystem ist in der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung festgehalten (mehr dazu hier). Der Führerschein ist in Zukunft nicht mehr ab 18 Punkten weg, sondern ab acht Punkten. Außerdem darf im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren die begleitende Person nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Für die Reform des Punktesystems werden die alten Eintragungen in das neue System überführt. Eine Generalamnestie gibt es somit nicht. Nur jene Punkte entfallen, die künftig nicht mehr erfasst werden - zum Beispiel die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette. Auskunft über Ihren Punktestand können sie beim Kraftfahrt-Bundesamt hier beantragen.

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