Neue Straßenverkehrsordnung:Kampfradeln wird teuer

Kommunen füllen Kassen mit Bußgeldern

Fünf Euro reichen nicht mehr: Falschparken wird mit der neuen Straßenverkehrsordnung teurer.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Neue Verkehrsschilder und höhere Bußgelder für Radler und Parksünder: Am 1. April tritt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Auf diese Änderungen müssen sich Verkehrsteilnehmer einstellen.

Ab heute gilt die neue Straßenverkehrsordnung. Schon im Vorfeld hatte das Regelwerk für Aufsehen gesorgt. In der ersten Version des Papiers mit geschlechtsneutralen Formulierungen wurden aus Radfahrern Rad Fahrende und aus Fußgängern Zu Fuß Gehende. Lesen Sie dazu hier mehr. Wichtiger jedoch sind die inhaltlichen Veränderungen: Sie betreffen vor allem Radler und Falschparker, außerdem werden neue Verkehrsschilder eingeführt.

Parken: Die Verwarngelder für Autofahrer bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit werden nach mehr als 20 Jahren angehoben. Bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sind künftig 10 statt 5 Euro fällig.

Je 5 Euro teurer werden auch längere Überschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn das Auto vor Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen abgestellt wird. Anlass für die Anhebung: Viele Falschparker lassen es drauf ankommen, zahlen - wenn sie überhaupt erwischt werden - lieber das bislang relativ geringe Verwarngeld.

Auf Falschparker in deutschen Städten soll wegen der Bußgeldanhebungen allerdings nicht verstärkt Jagd gemacht werden. "Höhere Bußgelder werden prinzipiell Verstöße reduzieren", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, den "Ruhr Nachrichten" am Gründonnerstag. "Die üblichen Kontrollen werden aber durch die Kommunen nicht verstärkt werden." Die Gemeinden seien nicht auf Mehreinnahmen aus, zumal die Kosten des Verwaltungsaufwands von den Bußgeldeinnahmen meist nicht gedeckt werde.

Mehr Freiheit und höhere Strafen für Radler

Rücksichtslose Radler werden stärker zur Kasse gebeten. Falsches Einbiegen in Einbahnstraßen kostet künftig je nach Situation 20 bis 35 Euro statt 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht kostet Radler nun 20 statt 10 Euro.

Doch auch Autofahrer werden mehr zahlen müssen: Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Streifen für Radler auf der Straße blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.

Verkehrsverbände bewerteten die Änderungen im Radverkehr grundsätzlich positiv. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung begrüßt. Wenn Städte und Gemeinden sie konsequent umsetzten, stärkten sie den Radverkehr und machten ihn sicherer, sagte der ADFC-Vorsitzende Ulrich Syberg am Dienstag. Unter anderem könne nun je nach örtlicher Situation entschieden werden, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Fahrradstreifen oder Radweg geführt werde. Das Vorurteil, dass Radwege immer am sichersten seien, werde endlich ausgeräumt. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) monierte allerdings, dass das Verkehrssystem immer noch vorrangig auf Autos ausgerichtet sei. Die höheren Bußgelder für Radler seien für ein besseres Miteinander auf den Straßen nur ein Tropfen auf den heißen Stein, kritisierte der VCD.

Neue Verkehrsschilder

Einige Schilder werden neu eingeführt, etwa ein Zusatzzeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer auf Radwegen und Fahrbahnen. Neue Schilder gibt es auch zur Anzeige von Anfang und Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen, ebenso für den Hinweis auf eine Durchfahrt für Radler am Ende einer Sackgasse. Andere Schilder - wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang - entfallen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.

Weniger Schilder sollen für mehr Klarheit, Akzeptanz und Sicherheit zu sorgen. Inwiefern sich mit den Änderungen Geld sparen lässt, ist indes nicht ganz eindeutig. Der Komplett-Abbau eines Schildes kostet etwa 75 Euro, wie in der Verordnung erläutert wird. "Da nicht bekannt ist, wie viele Verkehrszeichen in Deutschland aufgestellt sind und wie viele davon entfernt werden können, ist die Gesamtkostenersparnis nicht quantifizierbar."

Auf dem Motorrad ist ab April tagsüber auch Tagfahrlicht als Alternative zum vorgeschriebenen Abblendlicht erlaubt. Allerdings gilt diese neue Regelung nur für Tage, an denen die Sichtverhältnisse gut sind. Darauf weist der TÜV Nord in Hannover hin. Behindern Nebel, Schnee oder Regen die Sicht, müssen Motorradfahrer auch tagsüber weiterhin das Abblendlicht einschalten. Hauptgrund für diese Einschränkung ist laut Rainer Camen vom TÜV Nord die Tatsache, dass Abblendlicht die Straße besser ausleuchtet als Tagfahrlicht. Tagfahrleuchten seien dazu da, dass ein Fahrzeug besser gesehen werde - Abblendleuchten dienten dazu, dass der Fahrer besser sehe.

Das Gesetz erlaubt bei Motorrädern nur spezielle Tagfahrleuchten mit Prüfzeichen. Die Leuchten werden automatisch beim Starten der Zündung aktiviert und gehen aus, wenn der Fahrer das Abblendlicht einschaltet, erläutert Camen.

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