Neue Regeln:Halter haften mit

Um die Sicherheit auf glatten Straßen zu erhöhen, nimmt der Gesetzgeber neben den Fahrern künftig auch Autobesitzer stärker in die Pflicht - mit einem neuen Bußgeld. Außerdem gelten in einigen Jahren auch neue Regeln für Winterreifen.

Der Winter geht zwar langsam zu Ende, doch die Politik sorgt sich um die Sicherheit auf glatten Straßen. So sollen neben Fahrern künftig auch Autobesitzer stärker in die Pflicht genommen werden - mit einem neuen Bußgeld. Lässt der Halter einen Wagen bei Eis und Schnee ohne Winterreifen auf die Straße oder ordnet es Fahrern sogar an, kostet dies künftig 75 Euro. Das sieht eine Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor, der der Bundesrat zustimmte. Fahrern drohen weiter 60 Euro Bußgeld.

Präzisiert wurden zudem die Anforderungen an Winterreifen. Bei Eis, Schnee und Glätte sind derzeit Reifen mit M+S-Kennzeichnung vorgeschrieben. Von 1. Oktober 2024 an müssen sie laut Verordnung das "Alpine-Symbol" mit einem Berg und einer Schneeflocke haben. Schon jetzt seien angebotene Winterreifen überwiegend damit gekennzeichnet, erläutert das Ministerium. M+S-Reifen, die bis 31. Dezember 2017 gekauft werden, sollen bis 30. September 2024 genutzt werden können. Laut ADAC gibt es seit Einführung der Winterreifenpflicht wegen der wenig spezifischen Anforderungen einen weiten Bereich zulässiger Reifen. "Genaue Definitionen der Wintereignung von M+S-Reifen gibt es nicht." Mit dem Schneeflocken-Symbol seien nun "testgestützte Mindestanforderungen definiert".

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