Bußgelder und Mautpflicht:Das müssen Autofahrer im Ausland beachten

Die Verkehrsregeln in Europa sind durchaus unterschiedlich. Und es kann teuer werden, die Besonderheiten auf den Straßen der beliebtesten Urlaubsländer nicht zu kennen. Ein Überblick.

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Bußgelder und Mautpflicht:Frankreich

1600 Citroën DS paradieren in Paris

Quelle: dpa

Geschwindigkeiten: 50 / 80 / 110 / 130 km/h (Stadt/Land/Schnellstraße/Autobahn). Bei Nässe und für Führerscheinneulinge (weniger als zwei Jahre): 50 / 80 / 100 / 110 km/h. Für Motorräder gilt ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen (bei Nässe 110km/h).

Maut: Kilometerbezogen sowie einige Tunnel und Brücken.

Promille-Grenze: 0,5 Promille. Seit dem 1. Juli 2012 muss jeder Autofahrer in Frankreich einen Alkoholtest im Wagen mitführen. Das gilt auch für ausländische Urlauber. Allerdings ist das Gesetz in Frankreich umstritten und wird deswegen nicht geahndet bzw. bestraft.

Besonderheiten: Lichtpflicht am Tag für einspurige Fahrzeuge; Verbandszeug, Warndreieck und reflektierende Warnweste mitführen. Ersatzlampenset wird empfohlen, gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Falls das Auto nach einem Unfall verlassen wird, müssen die Personen eine Warnweste tragen.

Wer nachts mit dem Fahrrad außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs ist, muss auch eine Warnweste tragen.

Bußgelder: Falsches Parken ab 15 Euro; Telefonieren am Steuer ab 135 Euro; Überholen im Überholverbot ab 135 Euro; bei Rot über die Ampel 135 Euro; 20 km/h zu schnell ab 135 Euro; über 50 km/h zu schnell bis 1500 Euro; Alkohol am Steuer ab 135 Euro, mehr als 0,8 Promille und Drogen am Steuer ab 4500 Euro; fehlende Warnweste ab 90 Euro.

Im Bild: ein Citroën DS vor dem Eiffelturm in Paris

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Bußgelder und Mautpflicht:Griechenland

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Quelle: AFP

Geschwindigkeiten: 50 / 90 / 110 / 130 km/h (Stadt/Land/Schnellstraße/Autobahn)

Maut: Kilometerbezogen, für Autobahnen zwischen Thessaloniki, Athen, Patras und Tripoli, einige Tunnel, Brücken und Nationalstraßen.

Promille-Grenze: 0,5 Promille, für Motorradfahrer und Führerschein-Neulinge (bis 2 Jahre) 0,2.

Besonderheiten: Abblendlicht darf tagsüber bei Pkw nicht eingeschaltet sein. Ausnahme: schlechtes Wetter und Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.

Verbandszeug, Warndreieck und -weste sowie Feuerlöscher mitführen. Gelb markierte Straßenränder bedeuten Parkverbot.

Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Telefonieren im Auto ist nur mit kabelloser Freisprecheinrichtung (Bluetooth) erlaubt. Achtung: Im Kreisverkehr haben die einfahrenden Autos Vorrang!

Bußgelder: Falsches Parken ab 80 Euro; Handy am Steuer 100 Euro und 30 Tage Fahrverbot; Überholen im Überholverbot 700 Euro und 20 Tage Fahrverbot, zudem droht Stilllegung des Fahrzeugs für 20 Tage; bei Rot über die Ampel oder Missachtung Stoppschild 700 Euro und Fahrverbot 60 bzw. 20 Tage, zudem droht Stilllegung des Fahrzeugs für 20 Tage; 20 km/h zu schnell ab 100 Euro; mehr als 30 km/h zu schnell ab 350 Euro und 60 Tage Fahrverbot; Alkohol am Steuer ab 200 Euro, bei mehr als 0,8 Promille 700 Euro und 90 Tage Führerscheinentzug.

Im Bild: Athener Taxifahrer im 24-Stunden-Streik aus Protest vor den Sparmaßnahmen.

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Bußgelder und Mautpflicht:Italien

Italien Maut

Quelle: SZ

Geschwindigkeiten: 50 / 90 / 110 / 130 km/h (Stadt/Land/Schnellstraße/Autobahn)

Maut: Kilometerbezogen, Bezahlung bar, mit EC- und Kreditkarte oder mit der ViaCard (eine im Voraus bezahlte Magnetkarte; im Wert von 25 oder 50 Euro). Die fällig werdenden Mautgebühren kann man vorab auf der Website der italienischen Autobahnen berechnen (Italienisch-Kenntnisse sind von Vorteil).

Promille-Grenze: 0,5 Promille. Bei mehr als 1,5 Promille haben die Carabinieri das Recht, das Auto zu beschlagnahmen. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer gilt die Null-Promille-Grenze.

Besonderheiten: Tagsüber herrscht Lichtpflicht auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen und Landstraßen. Verbandszeug, Warndreieck und Warnweste (eine pro Person!) mitführen. Schwarz-gelbe Bordsteine an Straßen markieren absolutes Parkverbot. Bei einer Panne: Privates Abschleppen ist in Italien verboten, es muss ein Pannendienst gerufen werden, um den Wagen abschleppen zu lassen.

Führerschein-Neulinge: Innerhalb der ersten drei Jahre dürfen sie nur 100 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Landstraßen fahren. Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze.

Zonen: In die sogenannten "Zona traffico limitato" (ZTL) in Bozen, Bologna, Florenz, Mailand, Pisa, Verona und vielen weiteren Städten darf nur mit Sondergenehmigungen eingefahren werden. Vorsicht: Die meisten Navigationssysteme berücksichtigen die ZTLs nicht, also: Augen auf! Und: Diese Zonen sind kameraüberwacht: Das Kennzeichen wird fotografiert, das Knöllchen wird inzwischen auch ins EU-Ausland nachgeschickt. Citymaut wird in Mailand und Bologna fällig.

Bußgelder: Falsches Parken ab 40 Euro; Überholen im Überholverbot ab 85 Euro; bei Rot über die Ampel ab 175 Euro; 20 km/h zu schnell ab 175 Euro; Alkohol am Steuer ab 530 Euro; Handy am Steuer ab 165 Euro. Achtung: Carabinieri bestehen manchmal auf Barzahlung und geleiten Sie durchaus auch zum nächsten Geldautomaten!

Im Bild: Mautautomat in Italien

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Bußgelder und Mautpflicht:Kroatien

Audi A6 Europafahrt

Quelle: Bettina Koch

Geschwindigkeiten: 50 / 90 / 110 / 130 km/h (Stadt/Land/Schnellstraße/Autobahn)

Maut: Kilometerbezogene Gebühren. Bezahlung mit Kreditkarte, Euro oder Kuna. Auch einige Brücken oder Tunnel kosten Maut.

Promille-Grenze: 0,5 Promille.

Besonderheiten: Licht am Tag von Oktober bis März, Verbandspaket, Warndreieck (auch für Anhänger) und Warnweste (eine pro Person empfohlen) und ein Ersatzlampenset für Autos ohne Xenon-, LED- oder Neonleuchten mitführen.

Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung; Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang. Für die gesamte Dauer des Überholvorgangs blinken! Kolonnenspringen ist verboten, Busse dürfen an Haltestellen nicht überholt werden. In einigen Städten wie Zagreb gibt es gebührenpflichtige Parkzonen. Auf gültige TÜV-Plakette achten!

Führerschein-Neulinge: Für Lenker unter 25 Jahren: Promille-Grenze 0,0 Promille, Auto mit maximal 102 PS erlaubt, Motorrad mit max. 34 PS. Junge Fahrer müssen - außer innerorts - immer 10 km/h langsamer fahren als das Höchstlimit (also 80 km/h auf Landstraßen, 100 auf Schnellstraßen, 120 auf Autobahnen). Diese Regelung gilt zwar nur für kroatische Staatsbürger, sollte aber auch von Urlaubern in diesem Alter eingehalten werden.

Bußgelder: Falsches Parken ab 40 Euro; Telefonieren am Steuer ab 65 Euro; Überholen im Überholverbot ab 90 Euro; bei Rot über die Ampel ab 270 Euro; 20 km/h zu schnell ab 65 Euro, mehr als 50 km/h zu schnell ab 400 Euro; Alkohol am Steuer ab 95 Euro

Im Bild: eine schmale Straße auf der Insel Cres in der Kvarner Bucht

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Bußgelder und Mautpflicht:Norwegen

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Quelle: AP

Geschwindigkeiten: 50 / 80 / 90 / 100 km/h (Stadt/Land/Schnellstraße/Autobahn)

Maut: Rund 45 Mautstraßen, Einfahrt in die Zentren von Oslo, Bergen, Tønsberg, Kristiansand und Namsos ist gebührenpflichtig. Weiter Städte kommen dazu. Die Durchfahrt bei automatischen Stationen erfolgt ohne Bezahlung: Das Fahrzeug wird geblitzt. Die Rechnung kommt per Post an den Fahrzeughalter über die Firma "Euro Parking Collection (EPC) in London.

Bei der Einforderung der fälligen Gebühren dieser Mautstellen wird kein Bußgeld erhoben. Man kann den Betrag aber auch an einer Tankstelle in der Nähe bezahlen. Dafür gibt es Informationstafeln mit Einträgen der "Servicestasjoner" in der Umgebung. Man gibt dann der Mautstelle, das Kfz-Kennzeichen und den Tag an und zahlt so die Gebühr. Es gibt keine Möglichkeit, an den automatischen Mautstellen bar zu zahlen.

Promille-Grenze: 0,2 Promille. Es gelten hohe Strafen, etwa 45 Tagessätze, wobei ein Tagessatz 1/30 des Monatseinkommens entspricht. Ab 0,4 Promille wird der Führerschein für mindestens sechs Monate eingezogen.

Besonderheiten: Ganzjährig Lichtpflicht für alle Kfz. Verbandszeug, Warndreieck, Warnweste und im Winter Schneeketten mitführen. Feuerlöscher und Ersatzlampenset (Ausnahme Xenon- und LED-Lichter) empfohlen. Wildwechsel-Warnschilder beachten! Wildunfälle sofort der Polizei melden. Hohe Strafen bei Überschreitung der Tempolimits und bei Fahren ohne Abblendlicht.

Bußgelder: Handy am Steuer ab 175 Euro; Falschparken ab 90 Euro; Überholen im Überholverbot 630 Euro; Fahren ohne Abblendlicht ab 210 Euro; bei Rot über die Ampel 700 Euro; 20 km/h zu schnell ab 480 Euro, mehr als 50 km/h zu schnell ab 1000 Euro; Alkohol am Steuer ab 600 Euro.

Im Bild: der Tunnel, der Lærdal, 300 Kilometer nordwestlich von Oslo gelegen, mit der Stadt Bergen an der Westküste verbindet. Er ist 24,5 Kilometer lang.

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Bußgelder und Mautpflicht:Österreich

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Quelle: ÖAMTC

Geschwindigkeiten: 50 / 100 / 130 km/h (Stadt/Land/Autobahn)

Maut: Generelle Vignetten-(Pickerl-)Pflicht für alle Autobahnen und Schnellstraßen. Zusätzlich gibt es Sondermauten für einige Brücken, Passstraßen und Tunnel. Jahresvignette 89,20 Euro, 2-Monats-Vignette 26,80 Euro, 10-Tages-Vignette 9,20 Euro.

Promille-Grenze: 0,5 Promille. Für Fahranfänger 0,1 Promille in den ersten beiden Jahren.

Besonderheiten: Die Lichtpflicht am Tag wurde wieder außer Kraft gesetzt. Verbandspaket, Warndreieck (auch für Anhänger) und Warnweste (eine pro Person empfohlen) griffbereit mitführen - am besten also nicht im Kofferraum unter dem Urlaubsgepäck, sondern im Innenraum. Nicht vergessen: Deutschland und Österreich wenden ein Vollstreckungsabkommen an. So können österreichische Behörden Bußgeldbescheide zwangsweise eintreiben. Wird man aufgrund eines Verkehrsverstoßes direkt angehalten und verweigert man die Bezahlung der Strafe, muss man mit einer Strafverfügung rechnen, die in ihrer Höhe das Dreifache des ursprünglichen Betrags ausweist.

Bußgelder: Falsches Parken ab 20 Euro; Überholen im Überholverbot ab 70 Euro; bei Rot über die Ampel ab 70 Euro; 20 km/h zu schnell ab 30 Euro; über 50 km/h zu schnell bis 2180 Euro; Alkohol am Steuer ab 300 Euro; Handy am Steuer ab 50 Euro; Verstoß gegen die Vignettenpflicht: Ersatzmaut 120 Euro plus Bußgeld ab 300 Euro.

Vorsicht: Bei fast allen Tunneldurchfahrten kommt inwzischen die sogenannte "Section Control" zum Einsatz, eine radargestützte Geschwindigkeitsüberwachung. Das heißt: Das Auto wird bei der Ein- und Ausfahrt in den Tunnel fotografiert - aus den benötigten Zeit errechnet ein Computer die Geschwindigkeit. Ist sie zu hoch, landet das Knöllchen prompt im Briefkasten.

Im Bild: Ein österreichischer Polizist während einer Geschwindigkeitskontrolle

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Bußgelder und Mautpflicht:Schweiz

Gotthard-Autobahn gesperrt

Quelle: picture-alliance/ dpa

Geschwindigkeiten: 50 / 80 / 100 / 120 km/h (Stadt/Land/Schnellstraße/Autobahn)

Maut: Generelle Vignetten-Pflicht für alle Autobahnen: Die Vignette gilt 14 Monate und kostet je nach Wechselkurs etwa 37 Euro. Hinzu kommen Sondermauten für Brücken und Tunnel.

Promille-Grenze: 0,5 Promille. 0,1 Promille für Führerscheinneulinge in den ersten drei Jahren.

Besonderheiten: Lichtpflicht auch am Tag. Radar-Warngeräte sind verboten. In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Verjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts (!). Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren. Empfindlich hohe Strafen für deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung: Ab innerorts 50 km/h zu schnell oder auf Autobahn 80 km/h zu schnell gilt Rasen als Straftat, es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren, ein Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro und der Entzug des eigenen Autos.

Bußgelder: Falsches Parken ab 35 Euro; Überholen im Überholverbot ab 245 Euro; bei Rot über die Ampel 220 Euro; 20 km/h zu schnell ab 240 Euro; Handy am Steuer 85 Euro; Alkohol am Steuer ab 525 Euro; Fahren ohne Vignette: 180 Euro.

Im Bild: die leere, weil gesperrte Gotthard-Autobahn (2006). Der Grund: In den Bergen waren Felsbrocken auf die Autobahn gefallen.

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Bußgelder und Mautpflicht:Türkei

BOSPORUS-BRÜCKE

Quelle: DPA

Geschwindigkeiten: 50 / 90 / 120 km/h (Stadt/Land/Autobahn)

Maut: Autobahnen sind gebührenpflichtig, ebenso Brücken, die Europa mit Asien verbinden. Bezahlung ist nur mit einem OGS-Gerät oder mit einer KGS-Karte möglich. Das OGS-Gerät erhält man gegen Kaution und mit einer beliebigen Summe aufgeladen. Bei Durchfahrt an einer Mautstelle wird der Pauschalbetrag abgerechnet. Die KGS-Karte wird ebenfalls mit einen beliebigen Betrag aufgeladen und wird beim passieren der Mautstelle abgelesen.

Promille-Grenze: 0,5 Promille

Besonderheiten: Grüne Versicherungskarte, Verbandspaket, zwei (!) Warndreiecke, Warnweste und Feuerlöscher mitführen. Ersatzlampenset wird empfohlen. Beim Überholen ist zu hupen.

Telefonieren ist nur mit eingebauter Freisprecheinrichtung erlaubt. Radarwarngeräte sind verboten. Vollmacht für das Lenken fremder Fahrzeuge ist notwendig, in unbeschilderten Kreisverkehren gilt rechts vor links. Bei einem Unfall immer die Polizei rufen. Wegen schlecht beleuchteter Verkehrsteilnehmer besondere Vorsicht bei Nachtfahrten!

Bußgelder: Falsches Parken ab 25 Euro; Überholen im Überholverbot ab 75 Euro; bei Rot über die Ampel ab 60 Euro; 20 km/h zu schnell ab 55 Euro; Alkohol am Steuer ab 230 Euro; Handy am Steuer ab 30 Euro.

Im Bild: die Bosporus-Brücke (auch 1. Bosporus-Brücke genannt), die am 30. August 1973 für den Verkehr freigegeben wurde und Europa mit Asien verbindet

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Bußgelder und Mautpflicht:Spanien

Stau auf Autobahn bei Tarragona

Quelle: dpa

Geschwindigkeiten: 50 / 90 / 100 / 120 km/h (Stadt/Land/Schnellstraße/Autobahn)

Maut: Kilometerbezogen, Bezahlung in bar oder mit Kreditkarte. Gebührenpflichtige Abschnitte ("Autopista de peaje") erkennt man an den Schildern. Diese sind auf Schildern mit einem weißen "A" oder "AP" auf blauem Hintergrund gekennzeichnet.

Promille-Grenze: 0,5 Promille. 0,3 für Berufsfahrer, Busfahrer und Personen, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen.

Besonderheiten: Licht am Tag für Motorräder ist Pflicht. Verbandspaket, Warndreieck, Warnweste, Ersatzlampenset, Reservereifen oder Reparaturset/Reparaturspray müssen dabei sein. Eine weitere Warnweste und ein weiteres Warndreieck werden empfohlen. Mitfahrende Hunde müssen angeschnallt werden.

Telefonieren ist nur mit eingebauter Freisprecheinrichtung erlaubt - Headsets sind allerdings verboten. Während des Tankens müssen Handys und Radio abgeschaltet werden. Die Einfuhr von Radarwarngeräten ist verboten.

Bußgelder: Falsches Parken bis 200 Euro; Handy am Steuer ab 200 Euro; Überholen im Überholverbot ab 200 Euro; bei Rot über die Ampel ab 200 Euro; 20 km/h zu schnell ab 100 Euro; 50 km/h zu schnell ab 600 Euro; Geschwindigkeit innerorts über 110 km/h: 3-6 Monate Haftstrafe; Alkohol am Steuer ab 500 Euro; ab 1,2 Promille 3-6 Monate Haftstrafe! Fehlende Warnweste: bis 90 Euro

Im Bild: Stau auf Autobahn bei Tarragona / Spanien

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Bußgelder und Mautpflicht:Ungarn

Verkehr in Budapest, 2005

Quelle: Unkel

Geschwindigkeiten: 50 / 90 / 110 / 130 km/h (Stadt/Land/Expressstraßen/Autobahn)

Maut: Generelle Vignettenpflicht für Autobahnen und Schnellstraßen. Wochen-Vignette (gilt für zehn Tage) circa 10 Euro; Monatsvignette circa 15 Euro; Jahresvignette: circa 138 Euro

Promille-Grenze: 0,0 Promille.

Besonderheiten: Licht am Tag ist Pflicht für Pkw und Motorräder. Verbandskasten, Warndreieck und -westen müssen mitgeführt werden. Radarwarngeräte sind verboten. Die ungarische Polizei darf auf der Straße kein Geld nehmen! Ordungsbußen müssen vor Verlassen Ungarns mittels Postüberweisung bezahlt werden. Der Fahrstil in Ungarn ist gewöhnungsbedürftig. Gerade in Budapest sind die meisten Verkehrsteilnehmer sehr aggressiv. Ein guter Rat, gerade für Budapest: Auto in der (Hotel-)Garage lassen und öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Bußgelder: Falsches Parken bis 165 Euro; Handy am Steuer bis 100 Euro; Überholen im Überholverbot bis 325 Euro; bei Rot über die Ampel bis 325 Euro; 20 km/h zu schnell bis 100 Euro; Alkohol am Steuer bis 800 Euro; Verstoß gegen die Lichtpflicht: ab 40 Euro; fehlende Vignette: bis 860 Euro (!)

Im Bild: Verkehr in der Budapester Innenstadt

© sueddeutsche.de/mike/gf/rebr
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