Kfz-Versicherung:Teil- oder Vollkasko - wann welcher Schutz sinnvoll ist

Kfz-Versicherung Teilkaskoversicherung Windschutzscheibe Hagelschaden

Bei Fahrzeugschäden durch Hagelschlag kommt die Teilkaskoversicherung für die Reparatur auf.

(Foto: dpa)

Die Kaskoversicherung gehört beim Auto nicht zu den Pflichtversicherungen. Bevor sich Autofahrer für die günstigere Teilkasko oder die meist teurere Vollkasko entscheiden, sollten sie die Vor- und Nachteile abwägen.

Von Eva Dignös

Bei der Haftpflichtversicherung haben Fahrzeughalter keine Wahl: Sie ist Pflicht, sobald das Kfz auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen bewegt wird. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Autofahrer mit ihrem Wagen an einem anderen Fahrzeug oder dessen Insassen verursachen. Die Kaskoversicherung dagegen sichert das eigene Fahrzeug ab, beispielsweise gegen Brand, Diebstahl und selbstverschuldete Unfälle. Doch welche Variante ist sinnvoll - die günstigere Teilkasko oder die meist teurere Vollkasko-Versicherung?

Teilkasko: Die Teilkaskoversicherung bezahlt bei Diebstahl des ganzen Autos oder von einzelnen Teilen, bei Sturm-, Brand- und Hagelschäden, Glasbruch, Schäden durch Kurzschluss oder durch Wildunfälle. "Sie ist empfehlenswert, wenn das Fahrzeug jünger als acht Jahre ist, weil nämlich nur der Zeitwert ersetzt wird", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Bei älteren Fahrzeugen seien die Beiträge im Verhältnis zu hoch. Darüber hinaus könne sich die Teilkasko für Fahrzeuge mit hohem Wiederverkaufswert auszahlen.

Vor dem Versicherungsabschluss lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Unterschiede gibt es beispielsweise beim Zeitraum, in dem die Versicherung für einen gestohlenen Wagen den Neuwert ersetzt. Bei manchen Tarifen bekommt man maximal sechs Monate nach Erstzulassung den vollen Wert erstattet, andere leisten bis zu 24 Monate lang vollen Ersatz. Auch die Absicherung gegen Wildunfälle wird je nach Versicherung unterschiedlich gehandhabt. Manche Gesellschaften bezahlen nur nach Zusammenstößen mit Haarwild, also beispielsweise Rehen, nicht jedoch nach Unfällen mit Nutztieren oder wilden Hunden. Einschränkungen gelten oft auch bei Marderschäden: Viele Versicherungen übernehmen zwar den eigentlichen Schaden wie etwa die Reparatur eines durchgebissenen Schlauchs, nicht jedoch die Folgeschäden wie einen Motordefekt in Folge unzureichender Kühlung. Teilweise werden dafür Zusatzversicherungen angeboten.

Maßgeblich für den Beitrag in der Teilkasko sind Typ- und Regionalklasse sowie die Höhe der Selbstbeteiligung, die der Kunde zu leisten bereit ist. Einen Schadenfreiheitsrabatt wie in der Haftpflichtversicherung gibt es nicht, man muss daher nach einem Versicherungsfall auch keine Rückstufung und damit keine höheren Kosten fürchten.

Vollkasko: Die Vollkaskoversicherung umfasst über die Teilkasko hinaus Schäden am Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen, bei Fahrerflucht des Unfallgegners sowie bei mut- und böswilligen Beschädigungen durch Fremde. Auch wenn bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall der Verursacher nicht haftbar ist - beispielsweise ein Kind - springt die Vollkasko ein. Verschleißschäden oder Motordefekte hingegen werden nicht übernommen, ebenso wenig wie die Folgekosten nach Verletzungen, die ein Autofahrer bei einem Unfall aus eigener Schuld erlitten hat.

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