Wann darf an einer roten Ampel telefoniert werden?
Wer einen Wagen mit einer Start-Stopp-Automatik fährt, darf bei abgeschaltetem Motor auch an einer roten Ampel mit dem Handy am Ohr telefonieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
OLG kippt Urteil des Dortmunder Amtsgerichts
Der Senat für Bußgeldsachen kippte damit ein anderslautendes Urteil des Dortmunder Amtsgerichts (Az. 1 RBs 1/14). Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung gab das OLG einem Autofahrer recht, der gegen eine 40-Euro-Geldbuße geklagt hatte. Der Mann hatte vor einer roten Ampel angehalten, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete Motor seines Wagens automatisch ausschaltete. Während der Rotphase telefonierte der Mann mit seinem Handy.

Neue Punkte in Flensburg:Was sich für Autofahrer ändert
Am 1. Mai 2014 tritt die Punktereform in Kraft. Das System soll nun einfacher, gerechter und transparenter werden. Wer nach der Umstellung schlechter fährt - und welche Autofahrer Punkte ganz einfach loswerden.
Handyverbot gilt nicht bei ausgeschaltetem Motor
Im Gegensatz zum Amtsgericht sah das OLG darin keinen Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer. Dieses gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist, so das Urteil. Dabei unterscheidet das Gesetz nicht zwischen einem automatisch und einem manuell abgeschalteten Motor.
Der Zweck des Handyverbots am Steuer
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog zieht das Benutzen des Handys am Steuer eine Geldstrafe von 60 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei nach sich. Nach Auffassung der Richter solle durch das Handyverbot sichergestellt werden, dass der Fahrer beide Hände für die "eigentlichen Fahraufgaben" frei hat. Bei einem stehenden Auto mit ausgeschaltetem Motor fallen demnach solche Fahraufgaben nicht an. Bevor der Motor wieder gestartet wird, muss das Handy aber weggelegt werden, betonte ein Gerichtssprecher.