Gerichtsurteil:Kein Handy als Navi

Das Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als "Navi" - das hat das Oberlandesgericht Köln festgestellt. Das Lesen gespeicherter Notizen oder die Benutzung als Diktiergerät sind ebenso untersagt.

Handys am Steuer sind auch dann verboten, wenn sie als Navigationsgerät benutzt werden. Das Oberlandesgericht Köln wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss die Beschwerde eines Autofahrers gegen eine Geldbuße von 70 Euro wegen Handynutzung zurück.

Der Mann hatte erklärt, er habe das Gerät während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche genommen, sondern es als Navigationssystem nutzen wollen. Das Gericht sah aber auch darin einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.

Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte ähnlich wie die Teilnahme am Internet einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, erklärten die Richter. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde mental abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten. Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sei laut Straßenverkehrsordnung untersagt, wenn der Fahrer das Gerät dafür aufnehme oder halte.

Der Begriff der Benutzung schließe sämtliche Bedienfunktionen ein - etwa das Versenden oder Öffnen von SMS oder den Abruf von Daten. Der Senat hielt die Handynutzung am Steuer auch dann für unzulässig, wenn die Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten genutzt würden. Dies gelte etwa auch dann, wenn das Mobiltelefon nur zum Lesen einer gespeicherten Notiz oder der Uhrzeit aufgenommen oder als Diktiergerät genutzt werde. Anders könne es nur bei einer reinen "Ortsverlagerung" des Handys im Auto sein, weil dies keinen konkreten Bezug zu den Bedienfunktionen habe. (Aktenzeichen: OLG Köln 81 Ss-OWi 49/08)

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