Gebrauchtwagenkauf:Welche Vor- und Nachteile bietet der Kauf beim Händler?

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Für den höheren Preis gibt es beim Gebrauchtwagenhändler in der Regel mehr Leistung. (Foto: Catherina Hess)

Bei einem privaten Verkäufer gibt es meistens das billigere Auto, aber auch nicht mehr. Händler bieten dagegen eine Haftung für Mängel und Garantien. Das kann sich bei einem Gebrauchtwagen lohnen, solange man an einen seriösen Verkäufer gerät.

Von Julia Halbig

Der Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Händler ist in der Regel teurer als ein Privatkauf. Der ADAC schätzt, dass die Preise auf dem Privatmarkt etwa acht Prozent unter dem Händler-Verkaufspreis liegen. Für den höheren Preis gibt es allerdings auch mehr Leistung: Ein Händler muss im Gegensatz zu einem Privatverkäufer für Sachmängel haften und wird sich daher bemühen, den beschriebenen Zustand des Fahrzeugs zu gewährleisten. "Grundsätzlich muss jeder Gebrauchtwagenhändler bei jedem Fahrzeug eine Durchsicht vornehmen", sagt Ulrich Köster vom Verband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Händler, die das Kfz-Meisterschild als Innungsbetrieb führen, unterziehen Fahrzeuge einer eingehenden Untersuchung."

Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften müssen. Die Frist kann vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Sollte der Gebrauchtwagen in dem festgelegten Zeitraum nach dem Kauf Mängel aufweisen, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, kann der Käufer eine kostenlose Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast allein beim Verkäufer: Er muss nachweisen, dass zum Beispiel der plötzlich defekte elektrische Fensterheber bei der Übergabe noch einwandfrei funktioniert hat.

Allerdings sind nicht alle Schäden am Fahrzeug automatisch Mängel. Übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren sind von der Haftung ausgeschlossen. Um bei der Abgrenzung zu helfen, hat der ADAC eine Liste mit Gerichtsurteilen erstellt.

Vor- und Nachteile der Gebrauchtwagengarantie

Für Schäden, die nicht unter die Sachmängelhaftung fallen, bieten viele Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an, die oft schon im Kaufpreis enthalten ist. Innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums hat der Käufer Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten. Die Nachbesserung muss der Käufer nicht unbedingt vom Verkäufer oder in von diesem benannten Vertragswerkstätten durchführen lassen, hat der BGH entschieden. Bei Gebrauchtwagenhändlern werde davon ausgegangen, dass sie die Garantieleistung mit verkauften. Eine Festlegung auf bestimmte Werkstätten sei jedoch nicht rechtens. Der Garantieumfang ist allerdings je nach Anbieter unterschiedlich und reicht von großzügigen Verträgen, die auch Verschleißteile einschließen bis zu recht enggefassten Ausschlusskriterien. Achten Sie auch auf gestaffelte Einschränkungen, je nachdem wie alt das Fahrzeug ist oder wie viele Kilometer es bereits gefahren wurde.

Ob sich die angebotene Garantie für Sie lohnt, stellt sich oft erst nach einem genauen Studium der Vertragsbedingungen heraus. Gelegentlich erweisen sich Garantien als verkappte Reparaturkosten-Versicherungen, die dem Händler Folgegeschäfte sichern sollen. "Bestimmte Service- oder Inspektionsarbeiten sind in diesen Fällen oft fest vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, riskiert einen Gewährleistungsausschluss", heißt es beim Auto Club Europa (ACE).

Wie Sie einen seriösen Händler erkennen

Nicht nur beim Autokauf im Internet auch beim Gebrauchtwagen-Händler vor Ort ist Vorsicht geboten. Verlassen Sie sich nicht auf schwammige Formulierungen wie "tipptopp", "Bestzustand" oder "neuwertig", die im Zweifelsfall gar nichts besagen. Immer wieder gibt es unseriöse Verkäufer, die die Sachmängelhaftung umgehen wollen. Prüfen Sie daher den Kaufvertrag ganz genau und lesen Sie auch das Kleingedruckte gut durch. Der Händler sollte den Vertrag vollständig ausfüllen und alle Zusicherungen schriftlich bestätigen sowie ein detailliertes Mängelprotokoll beilegen, betont der ADAC. Ebenfalls ein gutes Zeichen sei die verbindliche Angabe, dass das Fahrzeug "werkstattüberprüft" ist oder eine große Inspektion durchgeführt wurde.

Für die Seriosität eines Händlers spricht zudem, wenn er ein Markenvertragshändler ist. Ein markenunabhängiger Qualitätsnachweis ist dagegen das Siegel des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK).

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