Das könnte es sein - das richtige Auto. Jetzt heißt es, nichts überstürzen und in Ruhe alle wichtigen Dokumente durchgehen. Sie enthalten aufschlussreiche Informationen über den Zustand des Wagens, Hinweise auf Tricksereien können sich darin verstecken und vor allem gehören sie genauso zum Fahrzeug wie das Lenkrad.
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein): Die beiden wichtigsten Dokumente sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Seit Oktober 2005 ersetzen sie Fahrzeugschein und -brief. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss ständig mitgeführt werden. Nur angemeldete Autos besitzen einen Kfz-Schein. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug muss die Abmeldebescheinigung vorliegen.
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief): Mit dem Kauf des Fahrzeugs wird der neue Besitzer auch Eigentümer der Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie ist die Besitzurkunde und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. In dem Brief ist auch der Fahrzeughalter eingetragen. Wenn der Verkäufer nicht der bisherige Fahrzeugeigentümer ist, sollte der Käufer sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht und den Personalausweis des Bevollmächtigten zeigen lassen und beides kopieren.
Die Zulassungsbescheinigungen I und II sollten genau überprüft werden: Stimmen die Einträge mit dem Fahrzeug überein? Die Fahrgestellnummer muss identisch mit dem Eintrag im Brief und im Kaufvertrag sein.
Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung: Die Plakette am Nummernschild für Haupt- und Abgasuntersuchung reicht nicht aus: Der Verkäufer muss mit dem Fahrzeug auch die Prüfbescheinigung an den Käufer übergeben. Sie ist der Beleg für die Durchführung der letzten Hauptuntersuchung, muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden und enthält wichtige Informationen über den Zustand des Wagens. Beispielsweise kann darin vermerkt sein, dass der bisherige Fahrzeughalter sich verpflichtet hat, bestimmte Mängel zu beheben. In diesem Fall sollte der Käufer am Auto überprüfen, ob die Reparatur erfolgt ist.
Wenn die nächste Hauptuntersuchung bald ansteht, könnte das ein Indiz dafür sein, dass der Verkäufer das Fahrzeug loswerden will, weil teure Reparaturen anstehen. Es empfiehlt sich in so einem Fall, die Prüfung vorzuziehen. Wenn die Prüfbescheinigung nicht mehr vorhanden ist, kann die Prüfstelle ein Duplikat ausstellen.
Inspektions-Scheckheft: Hier kann der Käufer kontrollieren, ob die Inspektionen regelmäßig durchgeführt wurden. Ein vollständiges Scheckheft weist auf ein gepflegtes Auto hin. Es sollte korrekt abgestempelt sein. Wenn das Scheckheft nicht vorhanden ist, kann der Käufer die Wartungshistorie anhand von Werkstattrechnungen nachvollziehen.
Kaufvertrag: Der Vertrag sollte unbedingt schriftlich geschlossen werden, um rechtliche Probleme später zu vermeiden. Falls es doch zu einem - ebenso gültigen - mündlichen Kaufvertrag kommt, sollten Zeugen anwesend sein. Kostenlose Musterverträge gibt es im Internet unter anderem beim TÜV Süd und beim ADAC, einen noch detaillierteren Kaufvertrag als kostenpflichtigen Download finden Sie hier.
Mitverkauftes Zubehör (zum Beispiel Radio) und sonstige Zusatzausstattungen sollten im Vertrag aufgeführt sein. Verkäufer und Käufer müssen das Vertragsformular vollständig ausfüllen. Wichtig sind vor allem folgende Angaben: Adressen der Vertragsparteien mit Personalausweis- und Telefonnummern, Fahrzeug-Identifikationsnummer (auch Fahrgestellnummer genannt), Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Kaufpreis und Unterschriften.
Zu einem Fahrzeug gehören noch weitere Papiere, wie die Bedienungsanleitung und der Nachweis über die Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer). Einen guten Überblick über alle Dokumente und mögliche Sonderfälle bietet der ADAC in seinen Broschüren zum Gebrauchtwagenkauf.