Süddeutsche Zeitung

Führerschein-Urteil:Verkehrssicherheit geht vor Europafreundlichkeit

Wem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wird, der darf während der Sperrfrist keinen Führerschein im EU-Ausland erwerben.

Diese Entscheidung gab das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bekannt (1 Ss 560/06).

Einem 31 Jahre alten Angeklagten war nach wiederholten Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er hatte jedoch noch vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten Sperrfrist bei einem eintägigen Aufenthalt im tschechischen Marienbad für 1150 Euro einen EU-Führerschein erworben. Mit diesem Führerschein war er dann - nach der Sperrfrist - in Deutschland wiederholt am Steuer gesessen.

Keinerlei Anerkennung

Das Amtsgericht Bad Mergentheim verurteilte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Das Landgericht Ellwangen hatte ihn dagegen freigesprochen. Dieses Urteil hob das OLG nun auf und verwies den Fall an das Landgericht zurück.

Der während der Sperrfrist in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte EU-Führerschein könne in Deutschland nicht anerkannt werden, urteilten die OLG-Richter. Dieser EU-Führerschein werde auch nicht dadurch wirksam, dass die Sperrfrist abgelaufen sei.

Der Angeklagte hätte nicht mit der Begründung freigesprochen werden dürfen, dass das Europarecht die Anerkennung auch derart erworbener Führerscheine erlaubt. Einen Grundsatz "Europafreundlichkeit geht vor Verkehrssicherheit" gebe es nicht.

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