Bei der Fahrschule Pascher im Münchner Osten hatten sie mit dem großen Interesse gerechnet - und sich vorbereitet. Zwei Motorroller mit jeweils 125 Kubikzentimeter Hubraum habe man zusätzlich beschafft, erzählt Stefanie Pascher, nun sind insgesamt sieben derartige Fahrzeuge im Fuhrpark - Leichtkraftroller und Leichtkrafträder. So nennt der Gesetzgeber die 125er. Und er hat zum Jahresbeginn die Führerscheinregeln geändert: Unter bestimmten Voraussetzungen können Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B) sich nun die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eintragen lassen - und so auch Maschinen mit bis zu 125 Kubik fahren.
Führerschein:Ohne Motorradschein auf die 125er
Seit diesem Jahr können Autofahrer für wenig Geld eine Zusatzberechtigung erwerben, um Leichtkrafträder und -roller zu fahren. Die Regelung kommt gut an - birgt aber auch Gefahren.
Von Marco Völklein
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