Freizeitschifffahrt:Einfach mal den Anker werfen

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Ein Boot liegt bei Sonnenaufgang auf dem Tegeler See vor Anker. (Foto: dpa)

Bislang ist es erlaubt, sein Boot bis zu 24 Stunden fernab offizieller Liegestellen zu parken. Doch das könnte sich bald ändern. In der Szene sind viele alarmiert.

Von Lisa Kannengießer

Gerade erst hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) einen Masterplan verabschiedet, um die Freizeitschifffahrt zu fördern - und so kurz vor der Bundestagswahl bei der Zielgruppe womöglich zu punkten. Doch im Großraum Berlin geht der Plan aktuell nicht auf.

Dort erhebt der Verband "Spree:publik", in dem sich unter anderem Hausbootbesitzer und andere Wasserstraßennutzer zusammengetan haben, Vorwürfe gegen Scheuer und den Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD). Beide sollen sich darauf verständigt haben, zwei Absätze der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) zu ändern - und zwar zum Nachteil der Freizeitschifffahrt.

"Woher wissen Sie das?"

Konkret geht es um den Paragraf 21.24 Absatz 6 sowie den Paragraf 22.24 Absatz 6 der BinSchStrO. In beiden ist das sogenannte "unbemannte Stillliegen" geregelt - also die Erlaubnis, dass man für eine Dauer von bis zu 24 Stunden lang einfach den Anker werfen oder das Boot auch außerhalb fester der Liegestellen am Ufer vertäuen darf. Davon profitieren all jene, die mit ihrem Schiff ohne viel Aufwand mal über Nacht irgendwo Station machen wollen.

Nun aber könnte sich das im Großraum Berlin/Brandenburg ändern, vermutet der Verband. Dessen Sprecher Claudius Schulze berichtet, ihm gegenüber hätten Vertreter der Wasserschutzpolizei schon im Mai angedeutet, "dass sich da etwas tut", dass sich Scheuer und Geisel auf eine entsprechende Änderung verständigt hätten. Daraufhin habe er, Schulze, den Leiter der Eiskommission des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Spree-Havel auf eine mögliche Änderung angesprochen - und der habe nur geantwortet: "Woher wissen Sie das?" Entsprechend groß ist aktuell die Aufregung unter Bootseignerinnen und -eignern in der Region.

Derzeit laufen Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern

Auf SZ-Anfrage bestätigt das Bundesverkehrsministerium, dass Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern über eine Neufassung der BinSchStrO laufen. Man sehe die Gefahr, dass aufgrund der Regelungen Boote dauerhaft und somit illegal abgestellt würden. Ohnehin sei die Möglichkeit, mit seinem Schiff für 24 Stunden außerhalb fester Plätze anzulegen, nur als Ausnahmeregelung gedacht gewesen, es gebe also "dringenden Diskussionsbedarf", erklärt ein Ministeriumssprecher. Auf eine endgültige Regelung aber habe man sich bislang noch nicht geeinigt. Vielmehr sei eine mögliche Neuregelung der 24-Stunden-Regel "aufgrund offener Fragen zunächst zurückgestellt".

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