Süddeutsche Zeitung

Filmende Autofahrer:Videobeweis im Straßenverkehr in der Kritik

Lesezeit: 2 min

Immer mehr Autofahrer filmen, wenn sie sich bedrängt, belästigt oder behindert fühlen. Manche nutzen festinstallierte Kameras, andere ihre Smartphones. Datenschützer laufen Sturm - doch das Bundesjustizministerium sieht das anders.

Von Kim Björn Becker

An der Kreuzung zeigt die Ampel für Linksabbieger Rot. Irgendwann verliert der Fahrer mit Recklinghauser Kennzeichen die Geduld. Noch bevor die Ampel umspringt, tritt er aufs Gas, nutzt eine Lücke und braust davon. Offenbar ist keine Polizei in der Nähe, daher scheint ihm das riskante Manöver machbar zu sein. Was der Mann nicht weiß: Er ist auf Band. Aufgenommen vom Fahrzeug hinter ihm.

Immer mehr deutsche Autofahrer sind mit sogenannten Dashcams unterwegs, kleinen Kameras, die hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und fortwährend filmen, was sich vor der Motorhaube abspielt. Andere nutzen die Kameras ihrer Smartphones und machen damit Fotos und Videos, wenn sie sich bedrängt, belästigt oder behindert fühlen. Mit den Aufnahmen wollen sie dokumentieren, wie ihnen vermeintlich grobes Unrecht im Straßenverkehr widerfahren ist. In zwei Prozessen vor Amtsgerichten in München und Nürnberg wurden Verkehrs-Aufnahmen bereits als Beweismittel zugelassen. Der ADAC schätzt, dass schon bald etwa eine Million Autofahrer mit Kamera an Bord unterwegs sind. Der Kampf auf der Straße - Fortsetzung des Nachbarschaftsstreits mit anderen Mitteln?

Datenschützer laufen Sturm gegen die zunehmende Überwachung des Straßenverkehrs durch dauerfilmende Autofahrer. Sie sehen durch Dashcams nicht nur die Persönlichkeitsrechte anderer verletzt, sondern fürchten auch, dass immer mehr Fahrer zu Hilfssheriffs und Denunzianten werden. So wie im Fall des Mannes, der bei Rot abgebogen ist. Der Fahrer hinter ihm entschied sich für den virtuellen Pranger und stellte das Video ins Internet, 700 Menschen haben es bereits angeklickt.

Andere gehen noch weiter - und liefern vergleichbare Videos samt Anzeige bei der Polizei ab. Das kann Folgen haben: In den vergangenen Monaten hat sich die Polizei in Bayern in mehreren Fällen an das Landesamt für Datenschutzaufsicht gewandt - weil die Beamten nicht sicher waren, ob die Aufnahmen überhaupt erlaubt sind. Das Amt hat einige filmende Fahrer daraufhin angeschrieben und sie aufgefordert, die Kameras zu entfernen. Der Einsatz von Dashcams sei "grundsätzlich nicht zulässig", sagt Peter Meier, zuständiger Referatsleiter im bayerischen Datenschutzamt, mit Blick auf einen gemeinsamen Beschluss der deutschen Datenschutzbehörden. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte warnt vor einer "individuellen Vorratsdatenspeicherung" der Autofahrer.

Die Verkehrsverbände beobachten die Entwicklung mit Sorge. "Wer Polizei spielt, kann schnell etwas auf den Deckel bekommen", sagt Markus Schäpe, Verkehrsrechtler beim ADAC. Für Christian Jensen, Rechtsexperte des AvD, werden filmende Fahrer geradezu "zum Denunziantentum verleitet". Solange eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Dashcam-Videos fehlt, muss je nach Fall entschieden werden, ob die Aufnahmen rechtens sind. Das Bundesjustizministerium hat damit jedenfalls kein Problem, nicht einmal dann, wenn die Videos im Netz landen. Eine Sprecherin verweist auf das Kunsturhebergesetz - demnach seien die in den Videos abgebildeten Personen ja meist lediglich "Beiwerk neben einer Landschaft".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1831997
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 30.11.2013
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.