Beobachtet hat es sicher schon jeder im Straßenverkehr: Kaum springt die Fußgängerampel auf Grün, sprinten die Radfahrer los. Das ist jedoch nur in bestimmten Fällen erlaubt.
Am einfachsten ist die Situation, wenn Radfahrer eine eigene Ampel haben (wie hier im Bild). Ist diese nicht vorhanden, müssen sie sich nach der Ampel auf der Straße richten, die auch für Autos gilt - sofern sie die Straße oder einen am Fahrstreifen angeschlossenen Radweg nutzen. Wer in dieser Position mit dem Grünwerden der Fußgängerzeichen startet, fährt faktisch gesehen bei Rot über die Ampel. Gleichzeitig müssen sich Autofahrer bewusst sein, dass Radfahrer noch die Straße überqueren können, wenn die Fußgängerampel rot ist, weil für sie die gleiche Ampel gilt.
Anders ist die Situation, wenn ein Rad- neben einem Gehweg verläuft. Ist dort keine Fahrradampel vorhanden, müssen sich Radfahrer nach den Lichtsignalen für Fußgänger richten. Aber nur noch bis Ende 2016. Danach gilt auch für sie die Kfz-Ampel. Eine Regelung, die so oder so weiterhin Verwirrung stiften wird.