Fahreignungsregister Flensburg:Wie Autofahrer ihre Verkehrssünder-Punkte online einsehen können

Blitzer in Mecklenburg-Vorpommern

Die häufigste Ordnungswidrigkeit der in Flensburg erfassten Verkehrssünder ist zu schnelles Fahren.

(Foto: dpa)
  • Neuerdings können Autofahrer ihre Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei kostenlos im Internet einsehen.
  • Dafür müssen sie aber einige Voraussetzungen erfüllen. Ein zertifiziertes Karten-Lesegerät ist nur eine davon.
  • Die Behörden wollen dadurch hohe Datenschutz-Standards sichern.

Von Moritz Geier

Es ist noch nicht lange her, da wucherte in der Bundesbehörde in Flensburg die Bürokratie. 500 Meter lange Regalwände zogen sich durch die Räume, voll von Papier, ein Wust an Dokumenten, Zetteln und Bescheinigungen, alles in allem 50 Tonnen schwer. Das war 2008, das Kraftfahrt-Bundesamt hatte damals bereits 70 Prozent der gespeicherten Personendaten im Fahreignungsregister digitalisiert.

Die Regale sind seitdem weniger geworden, und jetzt hat die Digitalisierung dieser alten bundesrepublikanischen Behörde einen vorläufigen Höhepunkt erfahren: Nun können Autofahrer online kostenfrei einsehen, wie viele Punkte sie gesammelt haben (hier der Link zu der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes). Die Behörde nennt dies in bestem Behördendeutsch einen "Meilenstein in der Digitalisierung des Fahreignungsregisters".

Bislang mussten Autofahrer einen Antrag stellen, seit 2011 war das auch online möglich, die Informationen stellte das Amt aber stets per Post zu. Wird jetzt also alles leichter? Nicht unbedingt.

Was braucht man, um seine Punkte abzufragen?

Wer den neuen Service nutzen will, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Nötig ist erstens ein Personalausweis im Scheckkartenformat, also der Ausweis, den die Ämter seit November 2010 ausstellen. Bei diesem Ausweis muss zweitens die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein, eine freiwillige Option, die es dem Besitzer ermöglicht, sich über das Internet bei Behörden oder Unternehmen auszuweisen. Die Funktion ist bei einem neuen Ausweis automatisch eingeschaltet, nur bei ausdrücklichem Wunsch wird sie bei der Aushändigung deaktiviert.

Die dritte Voraussetzung: ein Kartenlesegerät. Man braucht es, um die Daten auf der Karte ins Internet zu übertragen. Das Innenministerium empfiehlt, nur solche Geräte zu kaufen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft wurden und ein entsprechendes Zertifikat bekommen haben. Ein Standardgerät kostet um die 30 Euro. Eine Ausweis-App auf dem Computer ist die vierte und letzte Voraussetzung, die Software "AusweisApp2" stellt der Bund kostenlos zur Verfügung.

Wie viele Menschen sind betroffen?

Ungefähr 8,6 Millionen Menschen sind laut Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister eingetragen, die neueste verfügbare Erhebung stammt von Januar 2015; 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Das Innenministerium hat seit dem 1. November 2010 insgesamt 45 Millionen neue Personalausweise im Scheckkartenformat ausgestellt, etwa 15 Millionen davon mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, schätzt das Ministerium.

Wer sich nicht sicher ist, ob die Funktion beim eigenen Ausweis aktiviert ist: Beim Bürgeramt kann man sich informieren und die Online-Ausweisfunktion jederzeit ein- oder ausschalten.

Wissenswertes zum Datenschutz und zum Bewertungssystem

Und wie sicher ist die Online-Ausweisfunktion?

Das ganze, etwas aufwendige Verfahren hat vor allem zwei Gründe: Datenschutz und Sicherheit. Das Kartenlesegerät soll den Datentransfer sicherer machen, weil "nur staatlich geprüfte Anbieter mit gültigem Berechtigungszertifikat Zugriff auf die Daten des Chips im Personalausweis erhalten können", schreibt das Innenministerium auf seiner Homepage. Und: Die Nutzer wüssten auf diese Weise jederzeit, wem sie ihre Identität preisgeben.

Wer seine Ausweisdaten übermitteln will, etwa an die Behörde in Flensburg, wird genau informiert, welche speziellen Daten die Behörde interessieren, also zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift. Die Daten können zudem nur durch die Eingabe einer persönlichen Geheimnummer übermittelt werden, und zwar über das PIN-Verfahren, das auch schon beim Online-Banking zum Einsatz kommt. Bei der Datenübermittlung, versichert das Ministerium, kämen "international anerkannte Verschlüsselungsverfahren zum Einsatz".

Wie funktioniert das Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamts?

Das deutsche Fahreignungsregister, das bis vor zwei Jahren noch Verkehrszentralregister hieß, gibt es seit 1957. Es erlaubt dem Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, verschieden Daten über Verkehrsvergehen zu speichern. Seit 1974 besitzt Deutschland darüber hinaus ein Punktesystem, um auch wiederholte Verstöße gegen die Verkehrsordnung zu bestrafen. Das Bewertungssystem wurde 2014 reformiert, je nach Schwere des Vergehens werden nun ein, zwei oder drei Punkte vergeben.

Ein paar Beispiele: Wer am Steuer das Handy benutzt oder im Winter mit Sommerreifen fährt, wird mit einem Punkt belegt. Zwei Punkte gibt es für einen Fahrer, der eine rote Ampel missachtet - und dabei andere in Gefahr bringt. Und wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss den Verkehr gefährdet, muss mit der Höchststrafe von drei Punkten rechnen. Hat ein Fahrer irgendwann acht oder mehr Punkte gesammelt, wird ihm der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen.

Die häufigste Ordnungswidrigkeit der in Flensburg erfassten Verkehrssünder: zu schnelles Fahren. Punkte verjähren - je nach Schwere des Verstoßes - nach zweieinhalb Jahren (ein Punkt), fünf Jahren (zwei Punkte) oder zehn Jahren (drei Punkte).

Muss man sich zwingend für das neue Online-Abfragesystem anmelden?

Nein. Wem das alles zu aufwendig ist, der kann sich seinen Punktestand auch weiterhin per Post mitteilen lassen. Oder, ganz analog, einfach direkt in Flensburg.

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