Elektromobilität:Zu Hause fehlt die Steckdose

Ein Elektroauto hängt an einer Ladesäule

Daheim einen Stromanschluss legen, damit das Elektroauto bequem aufgeladen werden kann? Zuvor müssen große juristische Probleme gelöst werden.

(Foto: dpa)
  • Wer zuhause eine Ladestation für ein Elektroauto installieren möchte, stößt auf hohe juristische Hürden.
  • Vor allem Mieter sind auf viel Wohlwollen angewiesen - nicht nur des Eigentümers, sondern auch von den Nachbarn.
  • Bereits auf den Weg gebrachte Gesetzesinitiativen, die die Situation vereinfachen sollen, stecken derzeit fest.

Von Berrit Gräber

Die Zukunft scheitert oft schon an der ersten Hürde. Das bekommen derzeit umweltbewusste Bürger zu spüren, die gern ein E-Auto fahren würden. Anreize sind durchaus verhanden: Wer sich ein Elektrofahrzeug zulegt, wird mit 4000 Euro Kaufprämie gefördert und ist seit Neustem für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Schon bald wird auch das Strom-Zapfen deutlich einfacher sein: Für 2017 ist der europaweite Aufbau von 400 Schnellladestationen angekündigt. Nur zu Hause, in der eigenen Garage, da geht nichts.

Was kaufwilligen Privatkunden millionenfach fehlt, sind die notwendigen Stromanschlüsse zu Hause. Im Neubau planen Bauträger und Wohnungsunternehmen zwar zunehmend die Ladestationen ein. In bestehenden Parkplätzen und Tiefgaragen dagegen sieht es mau aus. Selbst wer auf eigene Kosten nachrüsten und umbauen will, stößt schnell an Grenzen.

Dass elektrische Wagen keine Verkaufsschlager sind in Deutschland, liegt nicht allein daran, dass sie immer noch zu teuer sind, zu wenig Reichweite haben oder es an öffentlichen Ladepunkten mangelt. Als Riesenhürde gelte auch die Gesetzeslage bei baulichen Veränderungen von Immobilien in Händen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und von Mietobjekten, wie Gerold Happ erläutert, Mitglied der Bundesgeschäftsführung von Haus und Grund Deutschland. Nur die wenigsten der vielen Millionen Garagenhöfe, Tiefgaragen und Carport-Stellplätze landauf, landab sind mit Steckdosen ausgerüstet.

All die Jahre war das auch kein großes Problem. Nicht jeder braucht eine Beleuchtung in der Garage. Und mit einem Akku-Handstaubsauger werden Autositze auch sauber. Wer sich aber ein elektrisches Fahrzeug anschaffen will, ist jetzt auf einen Stromanschluss in der Garage angewiesen. Das E-Auto jede Nacht zum Aufladen bei Aldi, Lidl oder Ikea stehen zu lassen, weil es daheim nicht geht, ist wohl keine Alternative. Und schon gar kein Kaufanreiz.

Mieter sind auf das Wohlwollen des Eigentümers angewiesen

Schnell mal den Unterstand daheim mit Strom nachrüsten - das kriegen nur Immobilieneigentümer hin, die eine Einzelgarage auf ihrem Grund und Boden stehen haben. Sobald es um bauliche Eingriffe und Veränderungen am Gemeinschaftseigentum gehe, gebe es viele rechtliche Hürden, wie Rudolf Stürzer warnt, Vorsitzender von Haus und Grund Bayern. Eigentümer in einer Wohnanlage dürfen nicht auf eigene Faust handeln und selbst einen Umbau in Auftrag geben. Sie sind vom Wohlwollen der Miteigentümer abhängig. Das Verlegen von Stromkabeln oder die Installation einer Ladestation, zum Beispiel in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses oder im gemeinsamen Garagenhof einer Reihenhaussiedlung, bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Miteigentümer.

Ohne Mehrheitsbeschluss keine Steckdose: Der Einzelne hat darauf keinen Rechtsanspruch, weil der Elektroanschluss nicht zum Mindeststandard einer Wohnung gehört, entschied neulich erst das Landgericht München (Az. 36 S 2041/15). Auch dann nicht, wenn der Eigentümer bereit ist, alle Kosten zu tragen. "Ein solches Urteil steht dem politisch gewünschten Ziel des Ausbaus von Elektromobilität komplett entgegen", kritisiert Rechtsanwalt Stürzer. Nur wer es schafft, die Miteigentümer hinter sich zu bringen und von der zukunftsweisenden Nachrüstung zu überzeugen, ist auf der sicheren Seite.

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