E-Bike:Elektrofahrrad ist nicht gleich Elektrofahrrad

E-Bike in Reparatur

Immer mehr E-Bikes fahren auf deutschen Straßen.

(Foto: Christian Endt)

Was Pedelec und E-Bike unterscheidet - und warum Sie auf keinen Fall Ihr Fahrrad selbst nachrüsten sollten.

Die Zweirad-Industrie jubelt über den stetig wachsenden Anteil von E-Bikes. Mehr als vier Millionen von ihnen sind mittlerweile auf deutschen Straßen unterwegs. Doch E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Es gibt wichtige Unterschiede in verkehrsrechtlicher Hinsicht, aber auch was Ausstattung, Benutzung und Helmpflicht betrifft.

Pedelec

Der in Deutschland am weitesten verbreitete Typ von Elektrofahrrädern ist das Pedelec. Der Begriff steht für "Pedal Electric Cycle" und erklärt auch das Antriebskonzept: Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er von einem Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt. Sensoren messen den Krafteinsatz und passen die Beschleunigung an. Ein Turbo-Start aus dem Stand ist somit nicht möglich. Ab einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde schaltet sich der Motor ab. Wer schneller fahren will, muss fester strampeln. Das ist aber eher mühselig. Und jenseits von 30 km/h eine echte Qual. Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen sind Pedelecs daher womöglich nicht geeignet.

Fakten zum Pedelec:

  • Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder (§ 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)).
  • Es gibt kein Mindestalter für die Nutzung.
  • Ein Führerschein ist nicht nötig.
  • Es muss kein Versicherungsschutz (Haftpflicht) abgeschlossen werden.
  • Radwegbenutzung ist möglich.
  • Transport von Kindern in Anhängern ist erlaubt.
  • Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen ist gestattet.
  • Ein Dynamo ist nicht nötig, Beleuchtung kann durch die zentrale (wiederaufladbare) Batterie gespeist werden.
  • Es besteht keine Helmpflicht.

Auch wenn Pedelec-Fahrer keinen Helm tragen müssen: Ratsam ist es in jedem Fall, schon allein wegen der oft deutlich höheren Durchschnittsgeschwindigkeit.

Viele Pedelec-Typen sind mit einer Anfahr- und Schiebehilfe ausgerüstet, die auf Knopfdruck bis zu sechs Kilometer pro Stunde beschleunigt. Dies macht das Anfahren am Berg einfacher und ist auch bei längeren Schiebestrecken eine Erleichterung. Auch solche Pedelecs gelten seit einer Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes aus dem Jahr 2013 als Fahrräder.

S-Pedelec

S-Pedelecs funktionieren genauso wie andere Pedelecs, doch mit ihnen geht es deutlich schneller voran: Statt bei 25 Kilometern pro Stunde endet die Motorunterstützung erst bei flotten 45 km/h. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung des Motors beträgt 500 Watt.

Fakten zum S-Pedelec:

  • Ein S-Pedelec wird als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft.
  • Das Mindestalter für Benutzer ist 15 Jahre.
  • Fahrer, die nach dem 1.4.1965 geboren wurden, benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein Klasse AM.
  • Betriebszulassung beziehungsweise Einzelzulassung des Herstellers beim Kraftfahrtbundesamt sind erforderlich.
  • Haftpflichtversicherung und kleines Versicherungskennzeichen (Kostenpunkt 60 bis 80 Euro) sind erforderlich.
  • S-Pedelecs gelten rechtlich nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder mit geringer Leistung.
  • Rückspiegel sind vorgeschrieben.
  • Befestigung von Kinderanhängern ist nicht erlaubt, wohl aber von Lastenanhängern. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu sieben Jahren dem ADFC zufolge mitgenommen werden.
  • Befahren von Radwegen inner- und außerorts ist nicht erlaubt (auch nicht mit Zusatzzeichen "Mofas frei").
  • Befahren von Fahrradstraßen ist nur dann erlaubt, wenn für Kraftfahrzeuge oder Krafträder freigegeben.
  • Reifen-Profiltiefe von mindestens einem Millimeter ist vorgeschrieben.
  • Keine Vorschriften hinsichtlich Beleuchtung wie bei Pedelecs.
  • Helmpflicht besteht seit 2013.

In der Straßenverkehrsordnung (§ 21a (2)) ist für Pedelec-Fahrer von einem "geeigneten Schutzhelm" die Rede, ohne dass dies näher ausgeführt wird. In der Regel wird ein Fahrradhelm akzeptiert, einige Hersteller bieten bereits spezielle Pedelec-Helme an. Wer sich noch sicherer fühlen will, wählt einen ECE-geprüften Motorradhelm. Dank der offenen Bauart kommt der Fahrer trotz des dicken Kopfschutzes nicht ganz so sehr ins Schwitzen.

Fakten zum E-Bike

Beim E-Bike ist eigener Pedaldruck nicht nötig: Durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker wird der Elektroantrieb zugeschaltet. Maximal 500 Watt Motorleistung und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind erlaubt.

  • Verkehrsrechtlich gelten E-Bikes als Leicht-Mofa.
  • Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist erforderlich oder aber der Führerschein Klasse AM. Ausnahme: Wer eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzt oder vor dem 1.4.1965 geboren wurde, benötigt diese nicht.
  • Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen sind erforderlich.
  • E-Bikes dürfen nur auf Radwegen gefahren werden, wenn es das Zusatzschild "Mofas frei" erlaubt.
  • Wo ein Schild das Befahren mit Motorkrafträdern verbietet, dürfen sich nur Fahrrad- und Pedelecfahrer bewegen, aber keine E-Bikes.
  • In Einbahnstraßen dürfen E-Bikes nicht die Gegenrichtung nutzen, selbst wenn dies für Fahrradfahrer freigegeben ist. Dies gilt auch für Waldwege, für Radfahrer freigegebene Fußgängerzonen und Fahrradabstellanlagen.
  • Der Transport von Kindern in Anhängern ist nicht erlaubt, wohl aber der Transport von Kindern bis zu sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen.
  • Es besteht keine Helmpflicht.

Es gibt auch E-Bikes, die schneller fahren. Bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten solche Elektrofahrräder als Mofas. Ein geeigneter Helm für Krafträder und ein Versicherungskennzeichen sind dann Pflicht. E-Bikes, die sogar 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb eingestuft. Fahrer dürfen nicht unter 15 Jahren alt sein, benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Ein Versicherungskennzeichen ist obligatorisch, ebenso wie das Tragen eines Helms.

Elektrische Nachrüstmotoren

Der Boom der E-Bikes macht auch vor der Start-up-Szene nicht Halt. Da elektrische Fahrräder immer noch teuer sind, haben einige kleine Unternehmen Lösungen entwickelt, wie sich das eigene Standardrad in ein Pedelec umbauen lässt.

Benötigt wird dazu:

  • ein Elektromotor, der die Kraft auf die Straße bringt. Er wird entweder in der Mitte der Felge oder am Tretlager befestigt
  • ein Akku, der die Energie zur Verfügung stellt
  • ein Controller, der bestimmt, wie viel Energie vom Akku an den Motor übertragen wird und so die Geschwindigkeit steuert
  • ein Steuerelement, das registriert, wann der Fahrer in die Pedale tritt und in diesem Moment den Motor frei gibt

Am sinnvollsten ist es sicherlich, ein Paket aus allen Komponenten zu kaufen, da nur so gewährleistet ist, dass diese problemlos ineinander greifen.

Elektrische Nachrüstmotoren gibt es zum Beispiel von Add-e oder Go-e Onwheel, bei dem der Motor am Hinterreifen ansetzt und seine Kraft über eine Rolle auf den Mantel überträgt. Vorbild ist ein Zweitaktmotor für Fahrräder von Solex aus dem Jahr 1940. Die E-Antriebr von Add-e und Go-e Onwheel erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Weit verbreitet sind Systeme von EBS, Elfei, Pendix und Sunstar. Der Motor wird direkt am Tretlager angebracht, der Akku dort, wo die Trinkflasche sitzt. Bis zu 25 km/h schnell unterstützt das System den Fahrer und verwandelt so jedes herkömmliche Fahrrad in ein Pedelec.

E-Bike: Der Nachrüstmotor von Pendix wird direkt am Tretlager befestigt.

Der Nachrüstmotor von Pendix wird direkt am Tretlager befestigt.

(Foto: Pendix)

Hersteller wie Ansmann, Bionx, EBS, Heinzmann und PB Powerbike haben Nachrüstkits im Angebot, die im Hinterrad des Fahrrads Platz finden und dort statt der Nabe integriert sind. Oft werden die bis zu 45 km/h schnellen Motoren bereits komplett eingespeicht mit passendem Hinterrad geliefert und können so sehr einfach eingebaut werden. Man kann diesen Nachrüstmotor in einem Singlespeedfahrrad ohne Schaltung ebenso verwenden wie in einem Fahrrad mit Kettenschaltung.

Finger weg von Nachrüstmotoren

Bedingungslos zu empfehlen ist aber keines der Systeme. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) raten sogar unisono davon ab, das eigene Rad zu elektrifizieren. Es sei unklar, wie Fahrräder auf das veränderte Gewicht reagieren und ob die Bremsen geeignet sind, einen Elektromotor abzubremsen. Es gibt auch keine Möglichkeit, dies vor dem Selbsttest herauszufinden, da Standardräder auf solche Gegebenheiten nicht getestet werden.

Aus diesem Grund übernehmen auch kaum Fahrradhändler den Umbau. Denn das Produkthaftungsgesetz würde sie haftbar für alle eventuellen Schäden an dem Rad machen. Pendix hat dieses Problem mit einer eigenen Betriebs-Haftpflicht gelöst, die sowohl den Händler als auch den Besitzer versichert.

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