Diesel-Urteil für Aachen:Fahrverbote sind als letztes Mittel zulässig

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Der Luftreinhalteplan für Aachen muss überarbeitet werden. Sollte die Luft nicht besser werden, drohen Diesel-Fahrverbote. (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Das haben die obersten Verwaltungsrichter Nordrhein-Westfalens in einem wegweisenden Urteil entschieden. Damit drohen auch in anderen NRW-Städten weiter Fahrverbote.

Von Benedikt Müller, Münster

Besitzern älterer Dieselautos drohen im Westen Deutschlands weiterhin Fahrverbote: Die Stadt Aachen muss ihre Pläne für saubere Luft überarbeiten. Das haben die obersten Verwaltungsrichter in Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden. Demnach müssen die Behörden "ernsthaft" alle geeigneten Maßnahmen prüfen, "insbesondere auch Fahrverbote". Das Gericht ordnete zwar keine Sperren an, gab aber der Deutschen Umwelthilfe Recht.

Sie hat alleine in NRW 14 Städte verklagt, deren Luft zu viel Stickstoffdioxid (NO₂) enthält. Der Streit um die Luftreinhaltung in Aachen ist der erste, mit dem sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) als zweite Instanz befasst hat; bislang hatten Verwaltungsgerichte zu dem Thema geurteilt. Insofern weist das Votum den Weg für weitere anstehende Verfahren, etwa bezüglich der Luft in Köln und Essen.

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Damit wurden die EU-Grenzwerte in acht Städten weniger überschritten als noch 2017. Trotzdem drohen in weiteren Städten Fahrverbote.

Seit Jahren sind die Stickstoffdioxidwerte (NO₂) in der Luft an vielen Messstellen höher, als Städte prognostiziert haben. In der EU gilt seit 2010 eine Grenze von 40 Mikrogramm NO₂ je Kubikmeter. "Dieser Grenzwert ist unstreitig an verschiedenen Stellen überschritten", sagte Max-Jürgen Seibert, Vorsitzender Richter am OVG. An zwei Stationen in Aachen etwa haben die Behörden im vergangenen Jahr 46 beziehungsweise 43 Mikrogramm NO₂ pro Kubikmeter gemessen. Nach Ansicht der meisten Wissenschaftler sind hohe Stickoxidwerte für einige tausend tödlicher Herzkreislauf-Erkrankungen jährlich verantwortlich.

Am Sinn von Grenzwerten zeigte das Gericht keinen Zweifel: "Grenzwerte sind geltendes Recht", sagte Seibert. Behörden müssten dennoch nicht zwingend Fahrverbote anordnen. "Es macht keinen Sinn, bei geringer Überschreitung der Grenzwerte Fahrverbote auszusprechen, und nach einem halben Jahr, wenn das Ziel erreicht ist, muss das Verbot wieder aufgehoben werden", so der Richter. Dies wäre für Autofahrer, die sich ein neues Fahrzeug kaufen müssten, nicht hinnehmbar.

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Wenn eine Stadt jedoch trotz anhaltender Luftverschmutzung keine Sperren für ältere Diesel verhängt, müsse sie darlegen können, warum sie auf diese "geeignete Maßnahme" verzichte, sagt Seibert. In jedem Fall müssten Sperren Ausnahmen für Handwerker und die Besitzer nachgerüsteter Diesel vorsehen. Auch bräuchten Betroffene Übergangszeit. "Das kann nicht am nächsten Tag passieren", so der Richter.

Die Umwelthilfe hatte Fahrverbote für ältere Dieselautos als "einzige Option" bezeichnet, damit Aachen Grenzwerte kurzfristig einhalten könne. Nach dem Urteil hieß es dort: "Nach den bisherigen Belastungswerten mit dem Dieselabgasgift wird man in Aachen um Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 nicht herum kommen." Stadt und Land argumentierten hingegen, dass man etwa dank der Umrüstung städtischer Busse schon 2020 die Grenzwerte einhalten könne, auch ohne Fahrverbote.

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass die Stadt Fahrverbote für ältere Diesel vorbereiten muss. Diese sollten eigentlich Anfang 2019 in Kraft treten. Doch Land und Stadt legten Berufung ein. Dieser Rechtsschritt sei "unbegründet", urteilte das OVG nun.

© SZ vom 01.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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