Süddeutsche Zeitung

Deutsche Bahn:Eintritt nur noch mit Fahrschein

Zeitungen gratis, dazu Getränke und Ruhe: Mit ihren Lounges will die Bahn Stammkunden locken. Doch das lief zu gut - nun wird der Zugang erschwert. Was das konkret heißt.

Von Marco Völklein

Der Zug hat sich verspätet oder eine Verbindung hat eine längere Umsteigezeit. An vielen Bahnhöfen in Deutschland kann man in solchen Fällen die Wartezeit in einer DB-Lounge der Deutschen Bahn (DB) verbringen, sofern man die Zugangsvoraussetzungen dafür erfüllt. Doch vom 1. März an ändert der Konzern diese Bedingungen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Bahnbonus-Kundinnen und -Kunden müssen künftig ein Ticket vorweisen. Was sich konkret ändert, hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was bietet die Bahn in ihren Lounges?

Ähnlich wie viele Fluggesellschaften mit ihren Lounges an den Flughäfen richtet sich die DB mit ihren DB-Lounges an ihre Stammkunden - vor allem an Vielfahrer sowie Nutzer der 1. Klasse und Inhaber einer Bahncard-100. In einer DB Lounge stehen unter anderem Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung, es gibt Steckdosen, um elektronische Geräte aufladen zu können. Und über Monitore informiert die Bahn über aktuelle Abfahrtszeiten am jeweiligen Bahnhof. Außerdem gibt es kostenfreies Wlan. Und an einer sogenannten Servicestation kann man sich kostenlos mit alkoholfreien Heiß- und Kaltgetränken eindecken.

Wo gibt es überall DB-Lounges?

Die Lounges gibt es laut DB an bundesweit insgesamt 15 größeren und stark frequentierten Bahnhöfen. Wegen Umbauarbeiten ist die Lounge am Hauptbahnhof Essen allerdings seit Mitte Januar bis voraussichtlich März 2023 geschlossen. Bis dahin können sich DB-Lounge-Nutzer in Essen laut Bahn ein Getränk und einen Toilettengutschein in der Nähe in einer Filiale einer Bäckereikette abholen. An sechs Lounge-Standorten (Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln und München) gibt es zusätzlich noch eine "Premium Lounge".

Was unterscheidet eine Premiumlounge von anderen Lounges?

Die Bahn versucht, im Premiumbereich noch etwas mehr Komfort zu bieten: "Hier servieren wir Ihnen gerne kostenfreie Getränke und einen kleinen Snack am Platz", heißt es. Zur Auswahl stehen unter anderem Croissants und Birchermüsli zum Frühstück, von elf Uhr an gibt es warme Speisen, etwa Erbseneintopf mit Wiener Würstchen oder Kürbissuppe. Ebenso werden gereicht: Antipasti-Creme, Tomate-Mozzarella-Panini sowie diverse Kuchen. Allerdings schränkt die Bahn auch ein: "Aufgrund der aktuellen Situation", so der Konzern, könne es bei einigen Speisen zu Lieferengpässen kommen. Man greife deshalb "zeitweise auf Alternativprodukte zurück".

Wer durfte bislang in die Lounges der DB?

Noch läuft es so: Zugangsberechtigt sind Kunden mit einer Bahncard-100 der 1. Klasse sowie Kunden, die einen 1.-Klasse-Fernverkehrsfahrschein im Tarif Flexpreis haben. Wer eine Bahncard-100 der 2. Klasse hat, darf ebenfalls rein - aber nur, wenn auf der Karte auch das Bahn-Comfort-Logo prangt. Außerdem dürfen Kundinnen und Kunden eintreten, die beim Bahn-Bonus-Programm mitmachten - da allerdings gibt es eine Art Klassengesellschaft: Kunden, die so viele Statuspunkte gesammelt haben, dass sie den Platinstatus erreicht haben, bekommen unbeschränkten Zugang; sie dürfen also auch in den Premiumbereich. Kunden mit Goldstatus hingegen ist der Premiumbereich verwehrt; und wer lediglich Silberstatus hat, muss sich über die DB-Bahnbonus-App einen Tagespass besorgen - diese allerdings sind limitiert. Zudem dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Begleitpersonen, Kinder sowie in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen mit hinein. In den Nutzungsbestimmungen benötigt die Bahn etwa zweieinhalb DIN-A4-Seiten, um sämtliche Zugangsberechtigungen aufzuführen.

Was ändert sich zum 1. März?

Wirklich übersichtlicher wird es künftig nicht - im Gegenteil. Denn von März an müssen Bahnbonus-Kunden (Silber, Gold und Platin) einen Fernverkehrsfahrschein der 1. oder 2. Klasse (inklusive Sparpreis und Super-Sparpreis) vorweisen. Außerdem streicht die Bahn die Möglichkeit, Gäste in den Premiumbereich mitzunehmen. Eine Ausnahme für die Mitnahme gilt weiterhin für Schwerbehinderte in jeglichen Bereichen; auch die Kinderregelung bleibt laut Bahn unverändert. Weiterhin Zugang zu den Lounges und den Premiumbereichen haben grundsätzlich Reisende mit einem Flexpreis-Fahrschein der 1. Klasse. Die Premiumbereiche stehen darüber hinaus unter anderem auch für Bonuskunden mit Platinstatus in Verbindung mit einem Fernverkehrsticket sowie Inhabern einer Bahncard 100 (1. Klasse) offen.

Warum ändert die Bahn die Regeln?

Immer mehr Menschen nutzen die Bahn, entsprechend eng ging es zuletzt in den Lounges zu. Ein Bahnsprecher nennt die "aktuell hohe Auslastung" der Lounges als Grund für die Neuerungen. "Darunter leiden die Atmosphäre, der Service und die Sitzplatzverfügbarkeit." Auch Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn räumt ein, dass zuletzt der Andrang in einigen Lounges sehr groß war. "Das liegt auch daran, dass es eine Reihe von Gästen gibt, die den Aufenthalt nicht zum Warten nutzen, sondern für einen längeren Zeitraum zum Arbeiten", sagt Naumann. Er könne das Vorgehen der Bahn daher durchaus nachvollziehen.

Was sagen Bahnkritiker?

Dennoch missfällt Naumann, dass der Konzern die Änderungen bislang kaum kommuniziert hat. Noch bis vor Kurzem hieß es auf der Lounge-Internetseite der Bahn lediglich, dass man die Zugangsbedingungen für die Lounges zum 1. März 2023 "anpassen" werde. Näheres werde dann "in Kürze auf dieser Seite veröffentlicht". Auch ein Bahnsprecher gibt sich ziemlich zugeknöpft und antwortet auf Nachfragen recht wortkarg. Naumann sagt: "Die Änderungen hätte die Bahn klarer und mit mehr Vorlauf kommunizieren müssen."

Was fehlt in den Lounges?

Im Großen und Ganzen nichts, findet Fahrgastvertreter Naumann, das Angebot sei weitgehend in Ordnung. Dennoch könnte die Bahn an einigen weiteren wichtigen Fernverkehrsbahnhöfen Lounges einrichten - beispielsweise in Würzburg und Dortmund. Auch Augsburg könnte als wichtiger Umsteigebahnhof für Reisende, die vom Fern- auf den Nahverkehr wechseln, aus seiner Sicht eine Lounge vertragen.

Was ließe sich noch verbessern?

Für alle "normalen" Reisenden, die keinen Zugang zu den Lounges der DB erhalten, fordert Naumann generell an allen großen ICE-Bahnhöfen "Warteräume, in denen man sich ohne Verzehrzwang, aber durchaus mit einer Verzehrmöglichkeit, aufhalten kann", wie er sagt. Ein Warteraum mit einer kleinen Bahnhofsgastronomie könnte zudem auch viele kleinere Bahnhöfe aufwerten - und, weil dort dann auch Personal anwesend ist, das subjektive Sicherheitsempfinden der Reisenden erhöhen.

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