Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Die Verwirrung um die Dashcams ist jetzt noch größer

  • Der BGH hat entschieden, dass das Filmmaterial von Dashcams vor Gericht verwendet werden darf.
  • Er lädt Autofahrer damit geradezu ein, die Kameras zu verwenden.
  • Dauerhaftes Filmen der eigenen Fahrt bleibt aber weiterhin verboten.

Von Wolfgang Janisch

Der Bundesgerichtshof hat sein Dashcam-Urteil verkündet - aber die Verwirrung dürfte größer sein als zuvor. Denn einerseits ist es laut BGH verboten, eine Kamera hinter der Windschutzscheibe im Dauerbetrieb laufen zu lassen; das kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Andererseits: Wer trotzdem filmt, kann ein Unfallvideo vor Gericht als Beweismittel nutzen.

Geklagt hatte ein Autofahrer, der in der Kurve einer mehrspurigen Straße mit einem Wagen kollidierte. Es kam, wie es häufig kommt: Jeder der Beteiligten behauptete, nicht er habe die verbotene Linie seiner Spur überquert, sondern der andere. Der Unfallsachverständige konnte die Sache ebenfalls nicht klären; möglich seien beide Versionen, sagte er. Doch der Kläger glaubte, einen Trumpf zu haben, mit dem er seine 1700-Euro-Forderung untermauern könnte: eine Dashcam an der Scheibe seines VW Tiguan. Mit dem Video des Crashs wollte er die Schuld des anderen beweisen. Zunächst ohne Erfolg: Amts- und Landgericht Magdeburg wiesen seine Klage ab. Die Aufzeichnung verletze den Datenschutz und sei damit vor Gericht nicht verwertbar.

Unfallvideos dürfen vor Gericht verwendet werden

Diese Entscheidung hat der BGH aufgehoben, nun muss das Landgericht neu entscheiden. Die Vorgabe aus Karlsruhe klingt zwar widersprüchlich, aber im Ergebnis ist sie eindeutig: Das Unfallvideo darf vor Gericht verwertet werden, es besteht kein sogenanntes "Beweisverwertungsverbot". In der Tat ist das deutsche Recht bisweilen ziemlich großzügig mit der Verwertung von Beweisen, die eigentlich rechtswidrig erhoben worden sind. Die Justiz weist mit der einen Hand zurück, was sie mit der anderen Hand dankbar annimmt. Möglich ist das nach einer Abwägung der Interessen, die hier zugunsten der Videobilder ausgeht. Der BGH lässt keinen Zweifel daran, dass solche Beweise überaus wertvoll für den Haftungsprozess sind. Häufig herrsche in solchen Verfahren "besondere Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist". Unfallgutachten helfen hier häufig nicht wirklich weiter.

Unfallvideos sind also - so verboten sie sein mögen - ein echter Schatz für die Justiz. Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts anderer Autofahrer durch die Filmerei stuft der BGH dagegen als nicht so gewichtig ein. Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, setze sich damit nun mal selbst der Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer aus. "Es werden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind", argumentiert das Gericht. Es betrifft nur die "Sozialsphäre", wie die Juristen das ausdrücken - nicht die Privatsphäre.

Für den Datenschutz müssen Gerichte sorgen

Was also folgt daraus? Für die Einhaltung des Datenschutzes werden die zuständigen Behörden und Gerichte sorgen müssen. Zwar sind in solchen Fällen immer wieder Bußgelder verhängt worden. Ganz leicht wird das trotzdem nicht. Denn laut BGH ist lediglich der Dauerbetrieb der Dashcams verboten. Es sei unzulässig, "fortwährend" alles auf der Straße sowie rechts und links davon aufzuzeichnen, sagte der Senatsvorsitzende Gregor Galke bei der Urteilsverkündung.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Allein daraus, dass eine Kamera hinter der Scheibe klebt, kann einem vermutlich niemand einen Strick drehen - es sei denn, darauf befinden sich stundenlange Fahrtvideos. Anders ausgedrückt: Mit seinem Urteil setzt der BGH einen großen Anreiz zur Verwendung von Dashcams - um im selben Atemzug darauf hinzuweisen, dass dies eigentlich verboten ist. Daniela Mielchen, Anwältin für Verkehrsrecht, hatte deshalb schon im Vorfeld der Entscheidung gefordert, der Gesetzgeber solle die Nutzung der Kameras zurückdrängen. Wenn er sich nicht zu einem Komplettverbot durchringt, wären zumindest Vorgaben denkbar, wonach die Kameras die Aufnahmen automatisch löschen und nur dann speichern, wenn ein Unfall passiert.

Wer sich künftig dafür entscheidet, eine Dashcam im Auto zu installieren, sollte eines bedenken: Wenn es kracht, dann kann die Polizei das Unfallvideo beschlagnahmen - und auch gegen den Fahrer verwenden.

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