Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant härtere Strafen für Verkehrssünder. Fahrern, die eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, soll künftig ein Bußgeld von bis zu 320 Euro und ein Monat Fahrverbot drohen - das gilt bisher schon, wenn man keine solche Gasse für Rettungsfahrzeuge bildet. Wer unerlaubt in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, soll statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen.
All dies sehen Pläne für eine Reform der Straßenverkehrsordnung vor, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Zuvor hatte Bild darüber berichtet. Zum Teil sind die geplanten Neuerungen bereits bekannt. Sie sollen noch 2019 in Kraft treten. Scheuer will seine Pläne nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Bundestag sowie Bundesrat müssen einer Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen.
Radverkehr:Den Autofahrern muss es wehtun
Verkehrsminister Andreas Scheuer will das Radeln sicherer und attraktiver machen - unter anderem mit strengeren Bußgeldern für rücksichtslose Autofahrer.
Die Grünen-Verkehrspolitikerin Wagner sagte mit Blick auf höhere Strafen für Verkehrssünder, zwar gebe es Fortschritte. Sie meinte aber zugleich: "Das Prinzip Samthandschuhe bleibt erhalten." In Österreich zum Beispiel koste es 700 bis 2000 Euro, wenn eine Rettungsgasse blockiert werde.
Weiterhin sehen die Pläne vor, dass E-Scooter auch auf Busspuren fahren dürfen. Ferner will Scheuer, um den motorisierten Individualverkehr zu verringern, die Freigabe von Busspuren für Autos oder Krafträder mit Beiwagen ermöglichen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind. "Dazu wird auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, mit dem die Straßenverkehrsbehörden der Länder die Freigabe von Bussonderfahrstreifen künftig anordnen können", heißt es.
Besonders dieses Vorhaben stößt auf breite Kritik. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Daniela Wagner sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich halte gar nichts davon, die Busspuren nun auch für Fahrgemeinschaften und Tretroller freizugeben. Es nützt nichts, wenn Busse nicht mehr durchkommen, weil die Busspur verstopft wird." Damit werde der Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr nicht attraktiver. Kritik kam auch von der Linken und der FDP. Der Linke-Politiker Andreas Wagner sagte: "Ich bin gegen eine Freigabe von Busspuren für Elektro-Tretroller." Die führen nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde und würden Busse und den öffentlichen Personennahverkehr ausbremsen.
Vorteile fürs Carsharing
Das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Kilometer pro Stunde soll verboten werden. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg. Ebenfalls vorgesehen sind Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern, wie es hieß. So sollen Parkplätze für Carsharing ausgewiesen werden. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sollen außerdem Parkflächen für Elektroautos künftig mittels einer Markierung hervorheben können.
Für das Überholen von Fußgängern, Radfahrern oder E-Tretrollern durch Autofahrer soll es künftig einen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts geben. Der "grüne Pfeil" beim Rechtsabbiegen soll künftig auch für Radfahrer gelten. Analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können.
Anfang Juli hatte Scheuer bereits angekündigt, die Bußgelder für Parken auf Radwegen oder in zweiter Reihe deutlich erhöhen zu wollen. Auch das unerlaubte Parken auf Schutzstreifen soll teurer werden. Die Erhöhung soll noch in diesem Jahr in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag bekräftigte.