Bildstrecke:Die richtigen Fragen beim Autokauf

Gebrauchtwagenkauf ist nicht nur Vertrauenssache: Wenn Sie die richtigen Fragen stellen, bekommen Sie höchstwahrscheinlich ein Auto, das sein Geld auch wert ist.

6 Bilder

Gebrauchtwagenkauf

Quelle: SZ

1 / 6

Autokauf ist Vertrauenssache. Und neben einem Haus gibt es nur wenig, was ähnlich teuer wäre. In seinem Leben kauft der Deutsche rund zehn Autos - die meisten gebraucht. Und er wird immer wieder übers Ohr gehauen.

Hartes Feilschen lohnt im Moment - die Höfe der Gebrauchtwagenhändler sind voll.

Gebrauchtwagenkauf

Quelle: SZ

2 / 6

Fragen, fragen, fragen. Immer wichtig: Es gibt keine dummen Fragen. Was man nicht weiß, sollte man ...

Gebrauchtwagenkauf

Quelle: SZ

3 / 6

... erfragen - und zwar ohne jede Hemmung.

Wilde Versprechungen des Händlers sollte man sich im Kaufvertrag schriftlich bestätigen lassen. Muckt der Händler dagegen auf, liegt aller ...

Gebrauchtwagenkauf

Quelle: SZ

4 / 6

... Voraussicht was im Argen - und man sollte einen Händler weiter sein Glück versuchen.

Fragen Sie nach der Fahrzeughistorie. Meist bekommt man die Informationen über die Herkunft des Fahrzeugs nur auf direkte Nachfrage. Viele Händler verkaufen Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland, so genannte Re-Importe. Die Fahrzeuge haben in den seltensten Fällen eine grundlegend andere Ausstattung, sind vom Neupreis jedoch deutlich günstiger. Das heißt: Man muss mit dem Verkäufer härter um den Preis feilschen.

Gebrauchtwagenkauf

Quelle: SZ

5 / 6

Auch wenn das Auto wie neu aussieht: Ungern geben viele Verkäufer auch zu, dass es sich beim dem Modell um ein Mietfahrzeug handelt.

Der Grund liegt auch hier auf der Hand: Die meist jungen Gebrauchten aus dem Mietgeschäft haben ein hartes Alltagsleben hinter sich - und müssten ebenfalls günstiger angeboten werden. Eine Preisminderung angesichts der nahezu täglich wechselnden Fahrer sollte nämlich selbstverständlich sein.

Gebrauchtwagenkauf

Quelle: SZ

6 / 6

Übrigens: Autokauf ohne Gewährleistung gibt es nur noch von Privat an Privat. Wer seinen neuen fahrbaren Untersatz bei einem Händler ersteht, hat Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung von ein bis zwei Jahren. Ein Ausschluss seitens des Verkäufers ist schlicht unrechtmäßig.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: