BGH-Urteil zum Radfahren ohne Helm:Voller Anspruch auf Schadenersatz - auch ohne Fahrradhelm

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Einer Radfahrerin wurde eine Mitschuld an einem Unfall gegeben, weil sie ohne Helm unterwegs war. Dementsprechend sollte sie weniger Schadenersatz erhalten. Der Bundesgerichtshof korrigiert nun diese Entscheidung.

Radfahrer haben bei unverschuldeten Unfällen auch dann Anspruch auf vollen Schadenersatz, wenn sie ohne Schutzhelm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) soeben entschieden.

Die Richter gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 auf dem Weg zur Arbeit schwer am Kopf verletzt worden war. Eine Autofahrerin hatte am Straßenrand geparkt und vor der sich nähernden Radfahrerin die Tür geöffnet. Von der Autofahrerin und deren Versicherung verlangt die verunglückte Radfahrerin Schadenersatz.

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Von Lena Jakat

ADFC leht Helmpflicht ab

Das Oberlandesgericht Schleswig hatte der Physiotherapeutin im Jahr 2013 eine 20-prozentige Mitschuld angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen hatte. Dementsprechend weniger Schadenersatz sollte sie erhalten.

Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies unter anderem darauf, dass in Deutschland keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer besteht. Das Urteil ist letztinstanzlich und muss deshalb nicht von Neuem verhandelt werden.

Der Fahrradfahrer-Verband ADFC hatte noch kurz vor der BGH-Entscheidung eine Diskussion darüber gefordert, wie Radfahren in Deutschland allgemein sicherer gemacht werden könne. Eine Helmpflicht lehnt der Verband ab. "Dass man mit dem Kopf aufs Pflaster knallt, verhindert auch kein Helm", sagte ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork im Radiosender HR-Info.

Helmpflicht in anderen Ländern Europas

In anderen Ländern Europas sind Fahrradhelme durchaus vorgeschrieben, wenn auch meist nur situativ oder altersabhängig. Während Finnland als einziges Land generell einen Schutzhelm beim Radeln vorschreibt, müssen Radfahrer in der Slowakei und in Spanien außerhalb geschlossener Ortschaften einen Helm tragen. In Spanien darf der Kopfschutz auf langen Steigungen oder bei hohen Temperaturen aber abgesetzt werden.

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In Litauen und Tschechien besteht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine generelle Helmpflicht, in Estland und Kroatien für unter 16-Jährige. In Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien müssen alle Radfahrer unter 15 Jahren einen Helm tragen. Österreich schreibt den Fahrradhelm für Kinder unter 12 Jahren vor.

Einige Staaten bestehen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen darauf, dass Radler eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen. Dazu zählen Estland, Frankreich, Italien, Litauen, Malta, die Slowakei, Spanien und Ungarn.

Laut Auto Club Europa (ACE) verzichten die meisten Länder darauf, Verstöße gegen die Fahrradhelm-Pflicht zu ahnden. Bußgelder werden in Kroatien (40 Euro), Schweden (rund 55 Euro) und Spanien (90 Euro) erhoben.

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