Bei Panne oder Unfall:Wer hilft, dem wird geholfen

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Kavaliere der Straße.

Klaus Justen

Kavaliere der Straße leben nicht ganz ungefährlich - wer anderen zum Beispiel bei Radwechsel oder Abschleppen hilft, trägt auch immer ein Unfallrisiko.

Helfer müssen deshalb auch immer ihre eigene Sicherheit und den fließenden Verkehr im Auge haben, um sich im Notfall durch einen beherzten Sprung in Sicherheit bringen zu können.

Und die Vorsicht sollte bereits beim Aussteigen aus dem eigenen Auto beginnen; deshalb am Pannenfahrzeug vorbeifahren und erst dann auf dem Randstreifen anhalten.

Sollte aber trotz aller Umsicht etwas passieren, stehen private Pannenhelfer zumindest aus finanzieller Sicht nicht völlig im Regen, weil sie durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.

Beitragsfreier Versicherungsschutz

Die Leistungen entsprechen dann denen, die für Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall gelten. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation.

Bei Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen die Unfallversicherungsträger zusätzlich eine Rente. Der Versicherungsschutz ist für die Helfer beitragsfrei.

Zuständig ist jeweils der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband oder die Unfallkasse, in deren Einzugsbereich der Autohalter, dem geholfen wurde, seinen Wohnsitz hat. Adressen und weitere Informationen finden sich im Internet unter www.unfallkassen.de (siehe unten).

Für Privatpersonen, die dem Fahrer eines gewerbsmäßig genutzten Kraftfahrzeugs helfen und dabei einen Unfall erleiden, ist die Berufsgenossenschaft des gewerblichen Fahrzeughalters zuständig.

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