Autoversicherung:Was beim Wechsel der Kfz-Versicherung zu beachten ist

Kurioser Unfall - Opel Vectra landet auf Leitplanke

Jeder in Deutschland zugelassene Pkw muss versichert sein - und wenn es nur per Haftpflicht ist. Doch selbst in diesem Fall lässt sich beim Wechsel zum 30.11. Geld sparen.

(Foto: picture alliance / dpa)
  • Bis zum 30. November können Kfz-Halter ihre bestehende Autoversicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
  • Nach Angaben der Stiftung Warentest lassen sich so einige Hundert Euro pro Jahr sparen.
  • Allerdings gilt es beim Versicherungswechsel einiges zu beachten. So müssen unbedingt wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden - zum Beispiel bei der jährlichen Fahrleistung.

Fragen und Antworten von Marco Völklein

Die Kündigungssaison für Autoversicherungen läuft: Noch bis Ende November können viele Autobesitzer ihrer bisherigen Versicherung Adieu sagen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Nach Angaben der Stiftung Warentest lassen sich so nicht selten einige Hundert Euro pro Jahr sparen.

Warum lohnt sich der Wechsel?

Die Kfz-Versicherung gilt in der Branche als "Türöffner". Wen die Anbieter mal als Kunden gewonnen haben, dem versuchen sie, weitere Produkte zu verkaufen. Um Neukunden zu locken, senken die Versicherer im Herbst meist die Preise, danach ziehen sie oft wieder an. Über die Jahre ergab sich so eine stete Steigerung (siehe Grafik). Wer also seinem Anbieter lange treu geblieben ist, für den kann sich ein Wechsel lohnen. Zudem sind in diesem Jahr Hersteller wie Škoda oder Ford in den Markt eingestiegen und haben so den Druck erhöht.

Wie viel lässt sich sparen?

Das ist so konkret schwierig zu sagen. Es gibt kaum etwas Undurchsichtigeres als die Kalkulation von Kfz-Versicherungen. Die Anbieter stufen Kunden und Autos nicht nur nach Wohnort und Typ ein, sondern auch nach Beruf, Alter, der jährlichen Kilometerleistung, ob Mitfahrer das Auto nutzen oder es in einer Garage parkt. Die Versicherer nutzen etwa 40 Kriterien, um Risiko und Prämie zu berechnen.

Entsprechend große Unterschiede gibt es: Laut Stiftung Warentest zahlt eine 20-jährige Studentin mit Schadenfreiheitsklasse 2, wohnhaft in Heidelberg, für eine Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko für einen Opel Astra im günstigsten Tarif 700 Euro pro Jahr, im teuersten fast 1700 Euro - bei gleichen Leistungen wohlgemerkt. Ein 40-jähriger Angestellter aus Düsseldorf mit Schadenfreiheitsklasse 15 überweist für seinen VW Passat mit Vollkasko im günstigsten Tarif 460 Euro, im teuersten 1140 Euro.

Wie lassen sich die Tarife vergleichen?

Im Internet bieten Vergleichsrechner wie Check24 oder Verivox gratis ihre Dienste an. Dort gibt der Autobesitzer seine persönlichen Daten ein, anschließend spuckt der Computer die günstigsten Versicherer aus. Aber Vorsicht: Die Rechner arbeiten auf Provisionsbasis, sind also nur bedingt unabhängig. Und: Einige besonders günstige Direktversicherer listen die Vergleichsrechner nicht mehr auf, warnt das Verbraucherportal Finanztip des ehemaligen Stiftung-Warentest-Chefredakteurs Hermann-Josef Tenhagen. Daher lohne sich stets auch eine parallele Anfrage bei Direktversicherern wie Hannoversche Direkt oder Huk24. Unter www.test.de/analyse-kfz bietet die Stiftung Warentest einen Vergleich für 7,50 Euro an. Dieser kann 13 Monate lang genutzt werden - also auch noch in der Wechselsaison im Herbst 2017.

Was benötigt man auf jeden Fall?

Eine Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Verursacht der Fahrer einen Unfall, kommt sie für Schäden beim Unfallgegner auf - für Beulen im Blech ebenso wie für die Behandlung von möglichen Verletzungen der Insassen, bei geschädigten Fußgängern oder Radfahrern. Experten der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen raten, eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro zu vereinbaren.

Etwa jeder fünfte Pkw in Deutschland hat nur eine Haftpflicht-Police; meist sind das ältere Autos. Für die restlichen Fahrzeuge haben deren Halter zusätzlich noch einen Kaskoschutz vereinbart, der Schäden am eigenen Auto versichert. Die Teilkasko deckt Schäden etwa durch Diebstahl, Wildunfälle oder Unwetterschäden ab. Der Vollkaskoschutz geht darüber hinaus und greift auch bei Unfällen, die vom Fahrer selbst verschuldet wurden.

Mit Werkstatttarifen lässt sich viel Geld sparen

Worauf sollten Kunden achten?

Laut Stiftung Warentest ist eine ergänzende Haftpflicht für Mietwagen im Ausland sinnvoll. Bei Teil- und Vollkasko sollte der Schutz bei Tierunfällen nicht nur Kollisionen mit Haarwild umfassen, sondern zumindest alle Wirbeltiere, also beispielsweise auch Hunde, Katzen, Kühe und Fasane. Zudem sollte im Kaskovertrag keine Kürzung vorgesehen sein, wenn der Fahrer einen Unfall grob fahrlässig verursacht.

Gut ist auch, wenn der Kaskoschutz eine Neupreisentschädigung bietet, möglichst zwölf oder gar 24 Monate lang. Schließlich verlieren Neuwagen meist im ersten Jahr rapide an Wert. Die Versicherung erstattet aber bei Diebstahl oder Totalschaden oft nur den Zeitwert, auf dem Rest bleibt der Kunde sitzen. Dies zumindest verhindert die Neupreisentschädigung.

Wie lässt sich noch sparen?

Viele Versicherer bieten mittlerweile Werkstatttarife an. Wer den wählt, verpflichtet sich, einen Kaskoschaden in einer vom Versicherer ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen. Im Gegenzug gewähren die Kaskoanbieter Nachlässe von bis zu 20 Prozent, ergaben Untersuchungen von Finanztip. Sinnvoll ist es, vor Abschluss der Werkstattbindung zu prüfen, wo die nächste Partnerwerkstatt der Versicherung ist.

Zudem locken Versicherer mit Rabatten etwa für Wenigfahrer oder Garagenparker. Fachleute raten, unbedingt wahre Angaben zu machen, etwa zur jährliche Fahrleistung oder zur tatsächlichen Unterstellmöglichkeit fürs Auto. "Falschangaben in Versicherungsfragen sind kein Kavaliersdelikt", warnt Finanztip. Zudem sollten Halter abklären, ob sie die Anforderungen dauerhaft erfüllen. Sollten sich die Voraussetzungen ändern, etwa der Garagenplatz wegfallen oder das Fahrpensum wachsen, "sind Autofahrer verpflichtet, Veränderungen dem Versicherer zu melden", rät der Auto Club Europa (ACE). Stellt sich nach einem Unfall heraus, dass die vereinbarte Kilometerpauschale überschritten wurde, kann es teuer werden. Laut Finanztip verlangen Anbieter mitunter als Entschädigung einen vollen Jahresbeitrag. Zudem ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Und wovon sollte man die Finger lassen?

Eine Insassenunfallversicherung ist laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überflüssig - diese sind bereits über die Haftpflicht abgesichert.

Und wie läuft der Wechsel konkret ab?

Im Grunde ganz einfach: Ein formloses Kündigungsschreiben an den bisherigen Versicherer genügt, enthalten sollte es Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen, Anschrift, Unterschrift sowie Datum und Termin, ab dem die Kündigung greifen soll. Das Schreiben muss bis zum 30. November der bisherigen Versicherung vorliegen, um zum 31. Dezember zu kündigen, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Gibt es kein Sonderkündigungsrecht?

Doch. Neben der ordentlichen Kündigung, die meist zum Jahresende möglich ist, kann der Vertrag auch außerordentlich gekündigt werden - etwa nach einem Unfall oder bei einem Wechsel des Fahrzeugs. Erhöht der Versicherer unterm Jahr die Prämie oder reduziert er die Leistung, steht einem ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu, sagt Jochen Oesterle vom ADAC.

Geht es auch weniger kompliziert?

Manchmal genügt ein Anruf beim bisherigen Versicherer. Macht der Kunde ihm klar, dass er über einen Wechsel zur Konkurrenz nachdenkt, drehen viele Anbieter an der Preisschraube und kommen einem mit einem "Treuerabatt" entgegen.

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