Autonomes Fahren:"Automatisierte Autos sind geborene Opfer"

Autonomes Fahren: Eric Hilgendorf hat unter anderem Philosophie und Jura studiert. Seit 2001 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg.

Eric Hilgendorf hat unter anderem Philosophie und Jura studiert. Seit 2001 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg.

(Foto: Privat)

Wer ist schuld, wenn ein Wagen im Autopilot-Modus einen Unfall verursacht? Ein Rechtsexperte erklärt im SZ-Interview, worauf es vor Gericht in solchen Fällen ankommt.

Interview von Christina Müller

Wenn ein Mensch mit einem Auto einen Unfall verursacht, dann war die Sache bisher klar: Wer am Steuer saß, muss sich dafür im Zweifel auch vor Gericht verantworten. Doch wie werden Gerichte in Zukunft urteilen, wenn die Technik die Kontrolle über das Autofahren übernimmt - egal ob nur zeitweise oder sogar komplett? Über die Fragen der Haftung beim autonomen Fahren diskutieren Experten immer wieder. Eric Hilgendorf leitet die Forschungsstelle RobotRecht an der Universität Würzburg und hat den Arbeitskreis "Automatisiertes Fahren" beim Verkehrsgerichtstag in Goslar verantwortet.

SZ: Wer ist schuld, wenn ich mit einem automatisierten Auto einen Unfall baue?

Eric Hilgendorf: Das entscheidet am Ende immer ein Gericht. Dort wird geklärt, ob der Fahrer durch Fehlverhalten den Unfall verursacht hat oder ein Fehler am Fahrzeug. Da allerdings logischerweise ein Auto nicht vor Gericht angeklagt werden kann, ist bei einem automatisierten Fahrzeug der Hersteller in der Verantwortung. Der kann zwar garantieren, dass sein Fahrzeug auch im Autopilot-Modus sicher ist und einwandfrei funktioniert. Aber das heißt für mich als Fahrer nicht, dass ich machen kann, was ich will.

Wie kann es sein, dass ich trotzdem hafte, obwohl mein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt autonom unterwegs war?

Ein Gericht wird immer auch die Umstände bewerten. Wenn ich zum Bespiel auf ein Hindernis zufahre und klar erkennbar ist, dass das Auto nicht bremst oder ausweicht, dann kann die Bewertung vor Gericht sein, dass ich selbst hätte eingreifen können oder sogar müssen. Ein anderes Beispiel wäre, wenn mein Auto möglicherweise gehackt wurde, ich das hätte erkennen können und deshalb nicht damit hätte fahren dürfen. Dabei ist es juristisch gesehen übrigens egal, welchen Automatisierungsgrad ein Auto hat - also ob es ein Robotaxi ist, das komplett alleine fährt, oder ob es eines mit Staupilot ist, das nur in bestimmten Situationen das Steuer übernimmt.

Das macht das autonome Fahren aber doch sehr unentspannt?

Ja, das ist für mich als Fahrer unentspannt, weil am Ende selbst die beste Technik mich nicht davon befreit, einen Teil der Verantwortung zu tragen. Aber dafür ist es für andere Beteiligte auch gut, wenn nicht nur die Maschine alleine das Risiko trägt. Schließlich geht es in solchen Fällen auch um Leben und Tod.

Wer sagt mir, wie ich mich als Fahrer in einem automatisierten Fahrzeug verhalten muss?

Die Hersteller werden sich natürlich absichern, indem sie klar beschreiben, was ich mit ihrem jeweiligen System darf und was nicht. Zum Beispiel, dass ich mich auch trotz Autopilot nicht auf die Rückbank zum Schlafen legen darf. Wenn ich das trotzdem tue und dann ein Unfall passiert, habe ich natürlich schlechte Karten. Aber auch da obliegt die Entscheidung am Ende den Gerichten.

Wann werden automatisierte Fahrzeuge zu unserem Alltag gehören?

Ich glaube, dass vollautomatisierte Fahrzeuge erst in 20 oder 30 Jahren überall auf unseren Straßen zu sehen sein werden. Bis dahin fahren sie nur auf gesonderten Fahrspuren oder in bestimmten Gebieten, wo keine von Menschen gesteuerten Fahrzeuge unterwegs sein dürfen. Denn automatisierte Fahrzeuge sind "geborene Opfer". Die Technik regiert so zuverlässig, dass sie von außen sehr einfach zu beeinflussen ist. Wenn sie sehen, dass da ein automatisiertes Fahrzeug unterwegs ist, dann reagieren Verkehrsteilnehmer auch dementsprechend. Da reicht es schon, wenn zum Beispiel ein Kind kurz die Hand auf die Straße streckt, und das Auto macht eine Vollbremsung. Oder ein menschlicher Fahrer drängelt sich irgendwo rein, weil er weiß, dass das Roboterfahrzeug eh bremst. Im Mischverkehr ist es für mich deshalb unrealistisch, dass in den nächsten Jahren automatisierte Autos neben von Menschen gesteuerten Fahrzeugen unterwegs sind.

Sind deutsche Automobilhersteller vielleicht ängstlicher als US-Unternehmen wie Tesla, weil sie Angst davor haben, sich nach einem Unfall vor Gericht verantworten zu müssen?

Nein, sie gehen solche Themen nur anders an. Das hat vor allem mit den unterschiedlichen Rechtssystemen in Deutschland und den USA zu tun. In Amerika werden neue Technologien zuerst auf die Straße gebracht. Wenn dann Unfälle passieren - was ja bei Tesla auch schon mehrmals der Fall war - werden entsprechende Urteile gefällt sowie Gesetze und Technik angepasst. In Deutschland schaffen wir erst die rechtlichen Vorgaben für solche Techniken, und die Hersteller entwickeln daraufhin ihre Systeme. Ich glaube, dass unsere Hersteller sehr sorgfältig arbeiten, um wirklich ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren zu können. Was dann in der Praxis zur Folge hat, dass es länger dauert, bis bestimmte Funktionen auf den Markt kommen.

Je mehr Funktionen ein Fahrzeug bietet, desto mehr Daten über den Fahrer und sein Fahrverhalten werden generiert. Können diese Daten eigentlich vor Gericht verwendet werden?

Moderne Autos zeichnen sehr viele unterschiedliche Daten auf. Zum Beispiel gibt es Kamerabilder aus dem Innenraum oder man kann leicht nachvollziehen, ob ich zum Zeitpunkt des Unfalls telefoniert habe. Oder hat mich der Müdigkeitswarner aufgefordert, dass ich eine Pause machen soll, und ich bin trotzdem weitergefahren? Natürlich kann man auch feststellen, wie lange und wie schnell ich unterwegs war. All diese Aufzeichnungen dürfen vor Gericht verwendet werden. Was aktuell rechtlich nicht zulässig ist und wo wir unbedingt auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung neue Regelungen brauchen, ist die Frage, ob auch die Hersteller auf diese Daten zugreifen und sie nutzen dürfen - zum Beispiel, um ihre Systeme zu verbessern.

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