Flüge im Rettungshubschrauber:ADAC rechtfertigt sich

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Zum Termin mit der Luftrettung: Präsidiumsmitglieder des ADAC haben in den vergangenen Jahren mehrmals Rettungshubschrauber für Dienstreisen genutzt. Der ADAC gibt die Flüge zu, sieht sich aber im Recht.

Dem ADAC droht neuer Ärger: Präsidiumsmitglieder des Automobilclubs sollen Rettungshubschrauber genutzt haben, um zu Veranstaltungen zu reisen. Das berichtet der Stern. Der ADAC hat das dem Magazin bestätigt: "Diese Möglichkeit wurde in den letzten zehn Jahren weniger als 30 Mal von Mitgliedern des Präsidiums in Anspruch genommen", teilte der Verein mit.

Laut Statuten seien die Präsidiumsmitglieder "in begründeten Ausnahmefällen" dazu berechtigt, "für dienstliche Anlässe bei Verfügbarkeit ausschließlich auf Reservemaschinen der Luftrettung zurückzugreifen", wie ADAC-Sprecher Christian Garrels am Freitag in München mitteilte. Dies sei nur für offizielle ADAC-Termine geschehen, in keinem Fall sei ein Hubschrauber für private Zwecke genutzt worden. "Das alles ist abgerechnet und belegbar und schwarz auf weiß in unseren Statuten geregelt", so Garrels weiter. "Die Luftrettung GmbH stellt solche Flüge dem ADAC e.V. in Rechnung." Dies sei auch günstiger, als Hubschrauber von einem Dritten anzumieten.

Hubschrauber werden nicht nur zur Luftrettung genutzt

Laut Garrels betreibt der ADAC 36 Stationen mit insgesamt 51 Rettungshubschraubern. "Die 15 Resthubschrauber sind für Spitzenbelastungszeiten oder in der Wartung. Sie werden auch verchartert an andere bei Sportgroßveranstaltungen wie Ski-Wettbewerben und dürfen auch von Präsidiumsmitgliedern genutzt werden." Wegen solcher Flüge habe niemals ein Helikopter in der Luftrettung gefehlt, ergänzte ADAC-Sprecher Jürgen Grieving. Der ADAC stelle zum Beispiel auch dem österreichischen Autoclub ÖAMTC bei Bedarf einen Hubschrauber zur Verfügung.

Der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Martin Burkert (SPD), rief den ADAC zu "höchster Transparenz" auf. Auch wenn solche Flüge möglicherweise rechtlich nicht zu beanstanden seien, aus moralischer Sicht seien die Vorgänge bedenklich, sagte er dem Handelsblatt Online (Freitag).

Hubschrauber sind auch extern finanziert

Die Maschinen werden aus Bundesmitteln, durch Spenden sowie aus Beiträgen von ADAC-Mitgliedern und Krankenkassen finanziert. Der Verband der Ersatzkassen (VdEK) hat bereits reagiert: Die Flüge des Präsidiums dürften nicht in die normalen Rettungskosten einfließen, teilte der VdEK mit, "alles andere wäre unstatthaft".

Präsident Peter Meyer muss den ADAC durch die Krise führen. (Foto: dpa)

Der Stern schildert einen konkreten Fall aus dem Jahr 2003, in dem ADAC-Präsident Peter Meyer mit einem Hubschrauber zum "Tag der Verkehrssicherheit" nach Hamburg reiste, um anschließend 240 Kilometer nach Wolfsburg zum Kfz-Sachverständigentag zu fliegen. Der ADAC bestätigte, dass der Hubschrauber den ganzen Tag für den Präsidenten gebucht gewesen sei.

Vereinsstatus in Gefahr

Die Veröffentlichung kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt für den ADAC. Der Automobilclub muss nach der Affäre um den Autopreis "Gelber Engel" sogar um seinen Vereinsstatus bangen. Das Registergericht beim Amtsgericht München überprüft den Status des Autoclubs. Der Ausgang ist offen - und damit auch die Folgen, die der Wirbel um die geschönten Zahlen beim Preis "Lieblingsauto der Deutschen" für den traditionsreichen Autofahrerclub am Ende haben könnte.

Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Donnerstag, Auslöser für die Prüfung sei ein Antrag gewesen. Die Justiz sei - auch wenn es die Möglichkeit dafür gebe - nicht von sich aus tätig geworden. Allzu lange wird der ADAC nicht auf eine Entscheidung warten müssen. "Das wird kaum länger als einen Monat dauern", sagte die Sprecherin.

Beim Automobilclub zeigte man sich überrascht. "Der ADAC ist dem Gericht seit vielen Jahrzehnten bekannt", sagte ein Sprecher. "Wir haben auch immer wieder Kontakt und Änderungen im Register. Es gab jedoch noch nie Beanstandungen in dieser Richtung." Zur Prüfung wollte er nichts sagen, da sie dem ADAC offiziell noch nicht bekannt sei. Über mögliche Folgen wollten weder Gericht noch ADAC spekulieren. Gegen Entscheidungen des Gerichts sind Rechtsmittel möglich.

Kritik an Doppelstruktur

Geprüft wird, ob die wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb des Vereins noch mit dem Vereinsrecht im Einklang stehen. Die ausgegliederten Unternehmen des ADAC sind nicht betroffen. Der Bundesgerichtshof hatte in einem umstrittenen Urteil die Ausgliederung von Firmen 1982 für rechtmäßig erklärt. Vereinen, die laut Gesetz keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sein dürfen, wird damit ermöglicht, trotzdem Einnahmen zu erzielen.

Der Hamburger Wirtschaftsrechtler Michael Adams warnte jüngst davor, diese Möglichkeit grundsätzlich zu verdammen, denn auch dem Roten Kreuz und anderen großen Organisationen komme das zugute. Der Vereinsrechtsexperte der Universität Jena, Olaf Werner, sagte der Märkischen Allgemeinen, dass er auch eine Löschung des ADAC aus dem Vereinsregister für möglich halte. Er sehe in der Organisationsform des Autoclubs einen Anachronismus.

In den vergangenen Tagen hatte es immer wieder Kritik an der Doppelstruktur gegeben. Der Verein gliedert sich neben dem ADAC e. V. in 18 unabhängige Regionalclubs. Dazu kommen Unternehmen, die unter dem Dach der ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH tätig sind. Mit fast 19 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der mit Abstand größte Verein in Deutschland. Der Club beschäftigt insgesamt etwa 8600 Menschen.

Zukunft des "Gelben Engels" ungewiss

Angesichts des Kritiksturms will sich der ADAC nicht nur bei den Autoherstellern, sondern auch bei den Zulieferern entschuldigen. Bei einigen Herstellern sei dies bereits geschehen. Beim Preis "Lieblingsauto der Deutschen" hatte der inzwischen geschasste ADAC-Kommunikationschef Michael Ramstetter die Zahlen geschönt. Unklar ist weiter die Zukunft des Autopreises "Gelber Engel". ADAC-Präsident Peter Meyer hatte der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche gesagt, der Preis " Gelber Engel" habe "sicherlich" keine Zukunft. Er sei "ein Totalschaden" gewesen.

"Wir denken im Moment überhaupt nicht darüber nach, ob wir so etwas Ähnliches wieder machen wollen." Ein ADAC-Sprecher in München hatte am Donnerstag jedoch erneut betont, es sei noch nicht entschieden, ob und in welcher Form es den Preis in Zukunft noch geben werde. Allerdings werde es die aufwändige Preisverleihung in der Allerheiligen-Hofkirche in der Münchner Residenz künftig nicht mehr geben.

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