Süddeutsche Zeitung

Ausblick:Das ändert sich für Autofahrer 2019

Diesel müssen draußen bleiben, dafür braucht man nicht mehr zur Zulassungsstelle, um sein Fahrzeug anzumelden. Welche Änderungen Autofahrer im kommenden Jahr erwarten.

Von Christina Müller

Elektromobilität ist keine Nische mehr und die dreckige Luft in den Städten soll mit Fahrverboten bekämpft werden. Für Autofahrer wird sich im Laufe des kommenden Jahres einiges ändern. Je nachdem, welches Auto man fährt und wo man es nutzt, kann das bedeuten, dass man tiefer in die Tasche greifen muss oder aber steuerlich entlastet wird. Was Autofahrer 2019 erwartet - ein Überblick.

Steuervorteile für Elektroautos als Dienstwagen

Wer ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen und privat nutzt, profitiert ab dem 1. Januar 2019 von einem Steuervorteil. Statt einem Prozent muss der Arbeitnehmer dann nur 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung ist zunächst bis Ende 2021 festgelegt.

Neue Einstufung bei der Autoversicherung

Etwa elf Millionen Autofahrer sind von Änderungen bei den Typ- und Regionalklassen in der Kfz-Versicherung betroffen. Dabei wird es für etwa die Hälfte der Betroffenen teurer, für die andere Hälfte sinken die Beiträge. (In welcher Typklasse sich Ihr Auto befindet, können Sie hier überprüfen.)

Fahrverbote in deutschen Städten

Vom 1. Januar an müssen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet auswärtige Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 4 oder niedriger draußen bleiben. Ab 1. April gilt das Fahrverbot dann auch für Stuttgarter. Nicht davon betroffen sind Reisebusse, Taxis, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Auch für weitere deutsche Städte gibt es Gerichtsurteile, nach denen im Laufe des kommenden Jahres Fahrverbote für ältere Diesel angewandt werden müssen.

Maut im Ausland

Wer in Österreich mautpflichtige Straßen benutzt, muss ab 2019 mehr bezahlen. Die Preise für eine Pkw-Jahresvignette steigen auf 89,20 Euro (plus 1,90 Euro), ein Pickerl für zwei Monate wird 60 Cent teurer (dann 26,80) und für zehn Tage zahlt man ebenfalls 60 Cent mehr (9,20 Euro). Auch in der Schweiz steigen die Maut-Gebühren leicht an: Die Jahresvignette kostet dann 75 Cent mehr als 2018 (36,50 Euro).

Fahrgeräusche bei Elektroautos

Das akustische Warnsystem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) wird vom 1. Juli an für alle neuen Elektroautotypen zur Pflicht. Alle E-Autos und Plug-in-Hybride, die neu auf den Markt kommen, müssen dann bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde ein Warnsignal von sich geben. Das Warnsystem erzeugt diesen Ton automatisch und kann nicht manuell abgeschaltet werden.

An- und Ummeldung über das Internet

Im Laufe des Jahres soll es möglich werden, Fahrzeuge online an- und umzumelden. Auch das Umschreiben auf einen neuen Besitzer soll dann ohne Besuch auf der Zulassungsstelle funktionieren. Was man allerdings dafür braucht: einen Personalausweis mit aktivierter ID-Funktion.

Neues Messverfahren zum Schadstoffausstoß

Seit September dieses Jahres gilt bereits das sogenannte WLTP-Verfahren, das den Schadstoffausstoß und Verbrauch von Neuwagen misst. Allerdings läuft dieses Verfahren weiterhin auf einem Prüfstand. Ab September 2019 ist das RDE-Verfahren ausschlaggebend, bei dem mit einem portablen Messgerät der tatsächliche Schadstoffausstoß auf der Straße gemessen wird. Dadurch sollen die Messwerte realistischer sein als unter den bisher herrschenden Laborbedigungen.

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