PS-starke Limousine oder Familienkombi? Führerscheinneuling oder jahrzehntelange Fahrerfahrung? Vielfahrer oder nur gelegentlich unterwegs? Es sind viele Kriterien, aus denen sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung errechnet. Das macht es möglich, den Versicherungsschutz auf den individuellen Bedarf zuzuschneiden. Aber es erschwert angesichts der Vielzahl von Tarifen auch den Vergleich.
Ein paar Faktoren gibt es, die in jede Berechnung einfließen. So ist jedes in Deutschland zugelassene Automodell einer Typklasse zugeordnet. Sie berücksichtigt, wie hoch das Risiko ist, dass das Fahrzeug zum Versicherungsfall wird. Wird das Modell besonders oft gestohlen? Ist es häufig in Unfälle verwickelt? Die Typklasseneinteilung wird jährlich auf Basis der Schadensstatistik aktualisiert und ist ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung. In der Haftpflichtversicherung gibt es die Typklassen zehn bis 25, in der Teilkaskoversicherung die Klassen zehn bis 33 und in der Vollkasko reicht die Spanne von zehn bis 34. Je höher die Typklasse ist, desto teurer wird die Versicherung. Hier lässt sich die Typklasse Ihres Automodells online abfragen.
Wie viel Haftpflicht-, Voll- oder Teilkaskoversicherung kosten, hängt außerdem davon ab, wo das Auto zugelassen ist. Jedem Kennzeichen ist eine Regionalklasse zugeordnet. Sie ergibt sich nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus der Unfallbilanz, dem Fahrverhalten, der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge sowie den örtlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen. Auch hier gilt: Je niedriger die Zahl, desto günstiger die Versicherung. Für die Haftpflicht gibt es zwölf, die Teilkasko 16 und die Vollkasko neun Regionalklassen. Hier geht es zur Online-Regionalklassenabfrage des GDV.
In der aktuellen Regionalstatistik kommen die Autofahrer im Norden und Osten Deutschlands am besten weg: Besonders niedrige Einstufungen ergeben sich für Autofahrer in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Hohe Regionalklassen gelten vor allem in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München sowie in Teilen Bayerns.
Anders als bei Regional- und Typklasse ist bei der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eine hohe Zahl eine gute Nachricht. Denn sie steht für die Jahre, in denen man die Versicherung nicht in Anspruch nehmen musste. Je mehr, desto besser, denn die Versicherungen belohnen schadenfreie Jahre mit Beitragsrabatt. Umgekehrt gilt: Muss die Versicherung wegen eines Unfalls zahlen, wird der Versicherungsnehmer im darauffolgenden Kalenderjahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft.
Die Änderung betrifft nicht unbedingt den gesamten Versicherungsvertrag: Musste nur die Haftpflicht zahlen, nicht jedoch die Vollkasko, ändert sich auch nur die Schadenfreiheitsklasse der Haftpflichtversicherung. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, weil diese Versicherung nur Schäden wie Diebstahl, Brand oder Schmorschäden durch Marderbiss reguliert, die nicht von Fahrfähigkeiten abhängig sind.
"Autofahrer sollten versuchen, einen Vertrag mit möglichst großem Schadenfreiheitsrabatt abzuschließen", sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das betrifft besonders Fahranfänger. Sie können ihr Auto zum Beispiel als Zweitwagen im Tarif der Eltern versichern lassen und profitieren von deren unfallfreien Jahren. Ähnlich funktionieren Familienversicherungen, die von einigen Gesellschaften angeboten werden.
Eine weitere Sparmöglichkeit ist die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen. Das gestatten die Versicherer allerdings meist nur bei einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades, also von den Eltern auf die Kinder, der Schwester auf den Bruder oder bei Ehepartnern. Außerdem muss derjenige, der den Rabatt übertragen bekommt, das Auto schon entsprechend lange regelmäßig gefahren haben. Die Anzahl der schadenfreien Jahre ist außerdem abhängig von der Dauer der Fahrerlaubnis. Hat jemand erst seit zwei Jahren den Führerschein, kann er auch nur Schadenfreiheitsrabatt für zwei Jahre bekommen.
Beim Übertragen der Schadenfreiheitsklassen sollten Sie sich Ihrer Entscheidung sicher sein: Der Transfer ist nicht wieder rückgängig zu machen. Sie als bisheriger Inhaber verlieren Ihren Rabatt unwiderruflich.
Der Beitrag in der Kfz-Versicherung hängt desweiteren von vielen sogenannten "weichen" Faktoren ab, also Kriterien, welche die Versicherungen selbst festlegen. Wie weit man sie nutzt, um den eigenen Beitrag zu senken, sollte gut überlegt sein. Denn nicht immer sind die vertraglichen Bindungen in der Praxis auch sinnvoll.
So wollen die meisten Versicherungen wissen, wer das Fahrzeug fährt und wie alt die Fahrer sind. Der Beitrag wird günstiger, wenn die Zahl der Nutzer möglichst klein und ihr Alter über 23 Jahren liegt. Einen solchen Rabatt zu nutzen, macht für viele Versicherungsnehmer Sinn - allerdings darf man nicht vergessen, Änderungen umgehend zu melden. Beispiel: Die 18-jährige Tochter hat gerade ihren Führerschein gemacht und will nun natürlich das Familienauto fahren. Der Vertrag sieht aber nur die Eltern als Fahrer vor. Passiert ein Unfall, wird die Versicherung den Schaden zwar regulieren - anschließend möglicherweise aber eine Vertragsstrafe erheben und außerdem den Beitrag erhöhen.
Ähnlich sieht es mit der jährlichen Fahrleistung aus: Je mehr Kilometer gefahren werden, desto höher wird in den Augen der Versicherung das Unfallrisiko. Deshalb belohnt sie Wenigfahrer mit niedrigeren Beiträgen. Auch hier gilt: Ändert sich das Fahrverhalten, weil man beispielsweise für die Fahrt zur Arbeit nicht mehr die S-Bahn, sondern das Auto nimmt, muss das der Versicherung gemeldet werden.
Rabatt gewähren viele Versicherer, wenn das Auto einen Stellplatz in einer Garage hat - schließlich sinkt damit die Gefahr von Unwetterschäden, Marderbiss oder Vandalismus. Wer den Garagenvorteil in Anspruch nimmt, muss den Unterstellplatz dann allerdings auch wirklich regelmäßig über Nacht nutzen. Wo das Auto tagsüber steht, spielt keine Rolle.
Sparen kann auch, wer etwas Geld für alle Fälle auf der hohen Kante hat. Denn in der Voll- und Teilkaskoversicherung besteht die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, also einen Anteil, den der Versicherungsnehmer bei der Reparatur eines Schadens selbst übernimmt. Gängig ist eine Selbstbeteiligung von 150, 300, 500 oder 1000 Euro je Schadensfall. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto günstiger fällt der Versicherungsbeitrag aus. Weiterer Vorteil: Ist mit dem Eigenanteil der Schaden bereits komplett beglichen, behält der Versicherte seine Schadenfreiheitsklasse und wird nicht zurückgestuft.
Eine Werkstattbindung kann ebenfalls Rabatte bringen. Sie verpflichtet den Autofahrer, einen Schaden grundsätzlich nur in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. "Vor allem bei Neu- und Leasingfahrzeugen ist vorher aber die Frage zu klären, ob die Garantieansprüche an den Hersteller in Gefahr geraten, wenn das Auto nicht in einer Vertragswerkstatt instand gesetzt wird", sagt Versicherungsexperte Grieble und ergänzt: "Man sollte genau abwägen: Wie viel ist mir die Freiheit wert, meine Werkstatt selbst auszuwählen?"