Auto versichern:Was bezahlt die Kfz-Haftpflicht?

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Nimmt ein Autofahrer einem anderen die Vorfahrt, kommt die Haftpflichtversicherung nach einem Unfall für den Schaden des Unfallgegners auf.

(Foto: picture alliance / dpa)

Um die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt kein Fahrzeughalter herum. Ein gewisser Spielraum besteht aber bei der Vertragsgestaltung. Worauf Autofahrer achten sollten.

Von Eva Dignös

Ohne Haftpflicht geht gar nichts: Wer ein Auto zulassen will, muss nachweisen, dass er es auch versichert hat. So ist es im Gesetz vorgeschrieben. Hintergrund: Jeder, der im Straßenverkehr geschädigt wird, soll auch wirklich Schadenersatz bekommen - unabhängig davon, ob der Verursacher dafür die notwendigen finanziellen Mittel hat. Ein Überblick über die Bestimmungen der Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Die Versicherungspflicht gilt nicht nur für Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen wie Autos oder Motorräder, sondern auch für Mofas, Mopeds, Segways oder Quads, die höchstens 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Auch schnelle Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h müssen auf diese Art versichert werden. Sie bekommen dann ein sogenanntes Versicherungskennzeichen.
  • Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wenn also ein Autofahrer einem anderen Wagen die Vorfahrt nimmt und sich dessen Fahrer bei dem Zusammenprall verletzt, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die ärztliche Behandlung sowie für die Reparatur des Autos und leistet einen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. "Empfehlenswert ist aber die Vereinbarung einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Möglicherweise muss verletzten Personen ein Leben lang Rente bezahlt werden: "Das kann sehr teuer werden."
  • Unter Umständen verlangt die Versicherung vom Unfallfahrer eine Selbstbeteiligung an den anfallenden Kosten, beispielsweise wenn er aus Unaufmerksamkeit bei Rot über die Ampel gefahren ist. Das gilt als grobe Fahrlässigkeit. Diesem Risiko lässt sich mit einem Versicherungstarif aus dem Weg gehen, der den "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" beinhaltet. Ein Freibrief für rücksichtsloses Fahren ist das allerdings nicht: Bei schweren Vergehen wie Fahrerflucht oder Alkoholfahrten kann die Versicherung nach BdV-Angaben bis zu 5000 Euro je Verkehrsverstoß verlangen.
  • Damit ein Unfallschaden schnell reguliert werden kann, sollte man ihn möglichst schnell, spätestens aber nach einer Woche der Versicherung melden. Bei Bagatellschäden verlangen die Versicherer nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft keine polizeiliche Aufnahme des Hergangs, sondern es genügen die Daten der Unfallbeteiligten.
  • Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist, hat das Recht, sein Fahrzeug in einer Werkstatt seiner Wahl reparieren zu lassen. Falls das Auto längere Zeit nicht genutzt werden kann, werden auch die Kosten für Mietwagen oder die Bahn erstattet. War es am Unfallort nicht möglich, die Versicherung des Unfallgegners zu ermitteln, hilft der Zentralruf der Autoversicherer weiter, der unter der Telefonnummer 0800/25 026 00 erreichbar ist. Notwendige Angaben sind das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs, das Unfalldatum und das Land, in dem sich der Unfall ereignet hat.
  • Und was tun, wenn der Unfallfahrer flüchtet und nicht ermittelt werden kann? In solchen Fällen springt der Verein "Verkehrsopferhilfe" ein, eine gemeinsame Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer.

Linktipp: Auf der gemeinsamen Service-Webseite der Gemeinschaft der Autoversicherer und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft kann ein Exemplar des Europäischen Unfallberichts bestellt werden. Das europaweit einheitliche Formular erleichtert das Protokollieren eines Unfalls vor Ort und hilft, Sprachbarrieren zu überwinden. Es ist in elf Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Russisch. Außerdem gibt es dort eine Checkliste für das richtige Verhalten am Unfallort. Auch der ADAC stellt online eine Unfallcheckliste fürs Handschuhfach zur Verfügung.

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