Süddeutsche Zeitung

Auto versichern:So gelingt der Wechsel der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherungsverträge laufen in der Regel ein Jahr, gekündigt wird meist im Herbst. Worauf Sie bei der Beitragsberechnung in der neuen Versicherung besonders achten sollten und welche Folgen drohen, falls der Wechsel nicht gelingt.

Von Eva Dignös

Niedrigerer Beitrag, mehr Leistungen, besserer Service - es gibt viele Gründe, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Der Konkurrenzkampf unter den Assekuranzen macht es allerdings auch nicht ganz einfach, den Tarif zu finden, der zu Auto und Fahrer am besten passt. Experten betonen: Nicht der Preis allein darf entscheidend sein, sondern das Gesamtpaket muss stimmen.

Das große Wechseln findet im Herbst statt. Kfz-Versicherungsverträge laufen in der Regel bis zum 31. Dezember eines Jahres und können einen Monat vorher, also zum 30. November, gekündigt werden. Damit sie gültig ist, muss die Kündigung schriftlich und mit Unterschrift, also per Brief oder Fax, erfolgen. Am sichersten ist ein Einschreiben mit Rückschein.

Das Recht zu kündigen besteht außerdem, wenn der bisherige Versicherer die Beiträge erhöht. Auch hier hat man eine Frist von einem Monat von dem Tag an, an dem die Beitragserhöhung mitgeteilt wurde. Informiert die Versicherung erst nach dem 1. Januar über die teurere Prämie, darf auch rückwirkend zum 31.Dezember gewechselt werden.

Haftung mit dem Privatvermögen

Kündigen sollte man allerdings erst, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist. "Es geschieht immer wieder, dass der Vorvertrag aufgehoben wird, aber der Neuvertrag noch gar nicht zu laufen begonnen hat", berichtet Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im besten Fall drohen dann nur eine Zwangsabmeldung und ein Bußgeld seitens der Zulassungsbehörde. Im schlimmsten Fall aber verursacht man einen Verkehrsunfall, ohne versichert zu sein, und haftet mit seinem Privatvermögen für alle Folgen.

Erster Anlaufpunkt für die meisten Wechselwilligen sind Vergleichsportale im Internet. Dort gibt man seine Kfz- und Nutzungsdaten ein, also beispielsweise die jährliche Fahrleistung, das Alter des Fahrers oder die Parkmöglichkeit, die man für das Fahrzeug hat. Die Portale berechnen dann, welcher Versicherer welche Leistung zu welchem Preis bietet.

Doch Achtung: "Man wird kaum einen Rechner finden, der alle Versicherer und alle Tarife im Angebot hat", sagt Verkehrsrechtsexperte Jost Henning Kärger. Es sei auch nicht immer ersichtlich, welche Betreiber hinter einem Vergleichsportal stehen und welche eigenen Interessen sie möglicherweise verfolgen. Kärger empfiehlt, mehrere Anbieter zu Rate zu ziehen sowie auch bei einigen Versicherern direkt nachzufragen.

Die Stiftung Warentest bietet eine nach eigenen Angaben unabhängige und neutrale, aber kostenpflichtige Versicherungsanalyse an. Allerdings werden auch hier nicht alle Versicherungen berücksichtigt, weil einige Unternehmen die Teilnahme ablehnen.

Schriftliche Bestätigung der Schadensfreiheitsklasse

Ein wichtiges Kriterium für die Beitragsberechnung ist die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), mit der die Versicherungen unfallfreie Jahre belohnen. "Lassen Sie sich vom bisherigen Anbieter schriftlich bestätigen, welche Schadensfreiheitsklasse er dem neuen Anbieter melden wird", rät Verbraucherschützer Wortberg. "Uns liegen Beschwerden vor, nach denen der alte Versicherer der neuen Gesellschaft eine ungünstigere Einstufung gemeldet hat, als sie tatsächlich in der Beitragsrechnung vermerkt war." Die Begründung der Versicherung: Es habe sich um eine interne SF-Klasse gehandelt, die so dem Folgeversicherer nicht übertragen werden könne.

"In der Regel ist der Versicherungswechsel aber unproblematisch", sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In der Branche herrsche viel Wettbewerb, da seien häufige Versicherungswechsel ein ganz logischer und von den Versicherern erwarteter Effekt.

Manchmal muss es aber auch gar nicht gleich eine neue Versicherung sein. In vielen Fällen lohne es sich bereits, beim bisherigen Versicherer ein neues Tarif-Angebot anzufordern, sagt Grieble: "Man erhält dann oft deutlich bessere Konditionen als in den Altverträgen."

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