Süddeutsche Zeitung

EuGH-Urteil zu Auto-Ersatzteilen:Hoffnung auf niedrigere Preise vorerst geplatzt

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Verstoßen Autohersteller beim Ersatzteil-Geschäft gegen EU-Recht? Der Europäische Gerichtshof hat ein klares Urteil gefällt. Für Verbraucher ist es eher enttäuschend.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Dieses Urteil freut die Autohersteller - und ärgert ihre vielen Zulieferer sowie alle Pkw-Besitzer. Letztere hatten gehofft, dass auf dem Markt der Ersatzteile künftig mehr Wettbewerb herrschen und damit die Preise sinken würden. Aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Erwartungen am Donnerstag in Luxemburg zunichte gemacht. Er wies eine Klage des deutschen Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) gegen den südkoreanischen Hersteller Kia zurück - und zementierte damit den Status Quo auf dem umkämpften Milliardenmarkt der Auto-Reparatur und - Wartung.

Die Branche ist riesig, in Europa setzt sie pro Jahr etwa 130 Milliarden Euro um. Alleine der Volkswagen-Konzern machte 2018 mit seinem Ersatzteil- und Zubehörgeschäft weltweit 16 Milliarden Euro Umsatz. Wäre diese Sparte ein selbständiges Unternehmen, würde es zu den 50 größten Firmen Deutschlands gehören, auf Augenhöhe mit den Dax-Konzernen Merck und Linde. Im Falle eines negativen Urteils hätten Volkswagen und andere Autobauer bei ihren zuverlässigen Umsatzbringern wohl erhebliche Gewinnrückgänge einplanen müssen. So aber bleibt alles beim Alten. Zum Leidwesen der Autofahrer, die je nach Alter ihres Fahrzeugs mehr oder weniger oft in die Werkstatt fahren müssen.

In dem Urteil geht es zwar nur um die Klage des GVA gegen Kia. Doch der Dachverband, dem mächtige Zulieferer wie Bosch oder ZF angehören, hatte sich ein Musterurteil erhofft, das den Teilemarkt umkrempelt. Die Klage unterstellte den Autobauern, dass sie gegen EU-Recht verstoßen. Konkret wirft der GVA den Konzernen vor, sie würden ihre Vertragswerkstätten bevorzugen und unabhängige Ersatzteil-Händler diskriminieren. Die entscheidende Frage dabei: Müssen die Auto-Konzerne den freien Teileherstellern und Händlern elektronische Daten zur Verfügung stellen, die leichter zugänglich und besser verarbeitbar sind und damit mehr Wettbewerb ermöglichen?

Genau dies strebe die EU mit ihrer Gesetzgebung an, betonen die Kläger. Dennoch würden die Autohersteller den Zugang zu Datenbanken erschweren. Das habe gravierende Folgen für jene Firmen, die in Konkurrenz zu den sogenannten "Originalteilen" Komponenten herstellen. Weil sehr oft unklar bleibe, ob das Ersatzteil x wirklich in das Fahrzeug y passe, müssten freie Teilebauer oft mehrere Versionen eines Teils liefern - in der Hoffnung, dass das richtige dabei ist. Die restlichen Teile würden danach wieder zurückgeschickt werden. Der Verband der Automobilindustrie wies die Vorwürfe stets zurück. "Der Verbraucher in Deutschland profitiert - wie im Pkw-Markt insgesamt - auch hier von einem intensiven Wettbewerb", sagt VDA-Sprecher Eckehart Rotter. Der Rechtsstreit läuft bereits seit Jahren. Zunächst bekam der GVA Recht, doch das OLG Frankfurt kippte das Urteil. Zuletzt verwies der Bundesgerichtshof die Sache an den EuGH. Dieser stellte nun klar: "Automobilhersteller sind nicht verpflichtet, unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren." (Aktenzeichen C-527/18).

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Quelle:
SZ vom 20.09.2019
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