Andere Länder - andere Regeln:Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

In den seltensten Fällen hilft es, den Polizisten zu erklären, dass die entsprechende Verkehrsregel unbekannt war. Rechtzeitiges Informieren kann deshalb viel Ärger ersparen.

Klaus Justen

Wer im Ausland unterwegs ist, wird es schnell merken: Die Unterschiede zur deutschen Straßenverkehrsordnung in den Urlaubsländern sind zum Teil beträchtlich.

Lichtpflicht gilt rund ums Jahr in Dänemark, Schweden, Finnland, Österreich, Slowenien, Tschechien, Lettland und Bosnien-Herzegowina.

Anderswo wird es komplizierter, denn: Tagesfahrlicht ist zwar auch in Italien, Polen, Slowakei, Litauen und Ungarn Vorschrift - je nach Land allerdings nur im Winter, nur außerorts oder nur auf der Autobahn.

In der Schweiz und in Frankreich, wo es keine generelle Lichtpflicht gibt, muss in Tunnels oder Galerien mit Licht gefahren werden.

Blinken beim Rückwärtsfahren

Vorsicht ist bei gelben Markierungen am Fahrbahnrand oder am Bordstein geboten - sie stehen für Parkverbot. Besonders teuer ist Falschparken in Dänemark; in Großbritannien und den Niederlanden hat die Polizei schnell die Parkkralle zur Hand.

Auch den Griff zum Handy sollte man sich wohl überlegen - nicht nur wegen der hohen Gesprächsgebühren. Wer mit Handy am Ohr hinterm Lenkrad erwischt wird, belastet die Urlaubskasse enorm.

Daneben gibt es noch ein paar skurrile Vorschriften: So muss in Slowenien beim Rückwärtsfahren die Warnblinkanlage eingeschaltet sein und auf Zypern ist Hupen zwischen 21 und sechs Uhr verboten.

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