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Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Tipps für sorgenfreies Online-Shopping in der Vorweihnachtszeit

Tipps für sorgenfreies Online-Shopping in der Vorweihnachtszeit

Foto: 123rf/romanchoknadii

Das Angebot an Online-Shops ist riesengroß und Fake-Shops, die nichts oder nicht das Richtige liefern greifen um sich. Aber wie kann man seriöse Shops erkennen?

Bei der Auswahl hilft ein Blick hinter die Kulissen. Hat der Online-Shop ein vernünftiges, fehlerfreies Impressum? Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzbestimmungen abrufbar? Finden Sie Informationen zu den Widerrufs- und Rückgaberechten? Wenn nicht, sollten Sie stutzig werden. Seriöse Shops informieren transparent über Ihre Rechte.

Auch ein Blick auf die Zahlungsmöglichkeiten lohnt sich! Bietet der Shop nur Vorkasse und keine weiteren Zahlungsmethoden, wie dem Kauf auf Rechnung oder beispielsweise über Paypal & Co. an, sollten Sie lieber die Finger davon lassen. Denn bei dieser Bezahlmethode ist es schwierig bis unmöglich, das Geld zurückzubekommen.

Ganz einfach testen können Sie Online-Shops mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen.

Gutes Schnäppchen, böses Schnäppchen?

Zur Weihnachtszeit locken Händler mit tollen Angeboten und Rabatten. Doch Vorsicht! Nicht jedes Angebot hält, was es verspricht. Wir geben Tipps, damit Sie beruhigt auf Schnäppchenjagd gehen können:

Lassen Sie sich von geringen Lagerbeständen („nur noch ein Artikel vorhanden“) oder Countdowns nicht unter Druck setzen. Vergleichen Sie erst die Preise, bevor Sie den Kaufbutton drücken! Ob es sich wirklich um ein Schnäppchen handelt, lässt sich über Preissuchmaschinen leicht herausfinden. Zeigt sich nach einem Vergleich in verschiedenen Suchmaschinen, dass das Sonderangebot nicht unterboten wird, kann sich der Klick auf den Kaufen-Button lohnen.

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Auch interessant: Die Suche nach Produkten hinterlässt Spuren. Eine teure Anschaffung vor ein paar Monaten oder die Suche nach einem bestimmten Stichwort – immer mehr Unternehmen wissen, worüber Sie sich informieren und wie Sie sich in der digitalen Welt bewegen. Anhand der gesammelten Daten können Angebote und Preise auf Sie zugeschnitten werden. Im eigens dafür entwickeltet Muster-Online-Shop #wasistdeinpreis der Verbraucherzentralen kann man ausprobieren, wie das funktioniert.

Gutscheine – Wie lange kann man sie einsetzen?

Jedes Jahr das Gleiche: Man hat die Qual der Wahl und weiß nicht so recht, welches Geschenk das Passende ist. Eine gute  Alternative sind Gutscheine. Doch Obacht, sie sind nicht unbegrenzt gültig! Wer mit einem Gutschein beschenkt wurde, muss darauf achten, bis wann man diesen einlösen kann. Die Frist darf nicht zu kurz bemessen sein. Allgemein gilt eine Frist von drei Jahren.
 
Läuft der Gutschein vor Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren ab, kann der Verbraucher zumindest den Geldwert des Gutscheins erstattet verlangen. Nach Ablauf dieser Frist muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den Geldwert erstatten. Im Zweifel informiert Sie die Verbraucherzentrale, welche Fristen bei Gutscheinen üblich sind.

Zu kurz darf die angegebene Frist aber auch nicht sein. Im Zweifel informiert Sie die Verbraucherzentrale welche Fristen bei Gutscheinen üblich sind.

Rückgabe bei Online-Käufen – Der Widerruf machts möglich?

Wem ist das nicht auch schon einmal passiert: Die bestellte Ware passt nicht, sieht irgendwie anders aus als im Online-Shop oder war vielleicht doch nicht das richtige Geschenk. Doch was nun? Zum Glück gibt es bei fast allen Produkten, die im Internet bestellt wurden, ein Widerrufsrecht. Von dem Widerruf können Sie in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts Gebrauch machen. Es kann allerdings sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Vorgaben eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen.

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Aber Achtung! Hat das Unternehmen seinen Sitz im Ausland, müssen Sie die Ware gegebenenfalls nach China oder in ein anderes Land zurückschicken. Das kann teuer werden. Achten Sie daher vor dem Kauf genau auf die Rücksendebestimmungen.

Geschenk kaputt? Wann greifen Gewährleistung und Garantie?

Kaum ist Weihnachten vorbei, funktioniert das neue Spielzeug nicht mehr. Das Display des Smartphones weist Schäden auf oder das neue Softwareupdate fehlt: Ob Garantie oder Gewährleistung ist Ihnen vermutlich egal – Hauptsache das Gerät wird repariert oder ersetzt und Ihnen entstehen keine Kosten. Doch so einfach ist es nicht. Denn Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.

Ist die Ware beim Kauf nicht frei von Mängeln, stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sogenannte „Gewährleistungsrechte“ zu. Die Ware muss grundsätzlich kostenfrei repariert werden oder es muss eine neue, mangelfreie Ware geliefert werden. Wird der Mangel nicht behoben, können Sie sich entweder vom Vertrag lösen oder einen Preisnachlass fordern. Ansprechpartner ist immer der Verkäufer, nicht der Hersteller.

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Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt zwei Jahre. Software-Updates müssen sogar während der gesamten zu erwartenden Lebensdauer des Produkts zur Verfügung gestellt werden.

Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an bestand. Danach müssen Sie dies beweisen.

Aber Achtung! Haben Sie das Gerät selbst beschädigt, greifen die Gewährleistungsrechte nicht. Dann müssen Sie den Schaden auf eigene Kosten reparieren lassen oder, falls vorhanden, Ihrer Versicherung melden.

Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten können Sie auch einen Anspruch auf eine Garantie haben. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Verkäufer oder Hersteller. Ob und wie sie gewährt wird, richtet sich nach deren Bedingungen. Welche Rechte Ihnen zustehen, können Sie in unserem digitalen Umtausch-Check prüfen.

Weitere Hintergrundinformationen zu unseren Tipps finden Sie auch unter www.verbraucherzentrale-bayern.de.

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Eine Information des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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