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Integration

Das Ziel ist Chancengleichheit

Spezielle Fördermaßnahmen für geflüchtete und behinderte Menschen sollen den Weg in den Beruf ebnen

Foto: Adobe Stock

Geflüchtete, die es nach monatelanger, oft lebensgefährlicher Odyssee nach Deutschland geschafft haben, müssen sich zunächst in Geduld üben. Bis ihr Asylantrag geprüft und eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt ist, braucht es im Schnitt fünf Wochen, bisweilen aber auch sehr viel länger. Mit dem behördlichen Schein in der Hand öffnet sich für jugendliche Geflüchtete, die einen Ausbildungsplatz suchen, das Tor zu einem beruflichen Leben in Deutschland. Bereits nach drei Monaten könnten sie theoretisch mit einer betrieblichen Ausbildung beginnen, sofern sie vorab die notwendigen Deutschkenntnisse erwerben konnten.

Erste Anlaufstelle für die Suche nach einer Aus- und Weiterbildung ist der „Deutsche Bildungsserver“. Dort finden sich zahlreiche Informationen zu Fördermöglichkeiten und Weiterbildung für Fachkräfte sowie Informationen zum Studium. Das Netzwerk Integration durch Qualifizierung „IQ“ berät und hilft bei der Qualifizierung von Menschen, auch wenn deren Bildungsabschlüsse in Deutschland nicht anerkannt sind. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus kann im jeweiligen Bundesland ein Antrag auf Anerkennung des jeweiligen Bildungsabschlusses gestellt werden. Dies gilt auch für im Ausland erworbene akademische Grade. Das Verfahren kann bis zu drei Monate dauern. Welche Abschlüsse anerkannt werden, wird bei den Kultusminister-Konferenzen der Länder festgelegt. In der Datenbank „anabin“ der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist aufgelistet, welche Schulabgangszeugnisse aus anderen Ländern anerkannt werden. Wer über ein anerkanntes Zeugnis einer Universität verfügt, hat das Recht, sich an einer beliebigen Universität in Deutschland einzuschreiben, muss aber zuvor ein Studienkolleg besuchen und durch ein Sprachzertifikat ausreichend Deutschkenntnisse vorweisen. Manche Hochschulstudiengänge können auch mit einem Nachweis über entsprechende englische Sprachkenntnisse besucht werden.

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Eine frühe sprachliche Förderung ist essenziell für eine schnelle Integration. Foto: Pixabay

Da Bildung Ländersache ist, gibt es unterschiedliche rechtliche Bestimmungen für die Aus- und Weiterbildung von Geflüchteten. Generell wird zwischen schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen Flüchtlingen sowie zwischen Asylsuchenden, Asylberechtigten, international und national Schutzberechtigten und Migranten mit einer Duldung unterschieden. Bei einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis von mehr als einem Jahr kann an Integrationskursen teilgenommen werden. Dabei wird vor allem die deutsche Sprache im Hinblick auf das spätere Berufsleben erlernt. Bestehen bereits ausreichende Deutschkenntnisse, können Geflüchtete direkt in berufliche Qualifizierungsmaßnahmen einsteigen. Neben beruflichem Fachwissen gibt es dort auch Angebote für Praktika und Besichtigungen von Betrieben und Institutionen.

In Bayern ist ein Berufsvorbereitungsjahr in Vollzeit das Regelangebot für Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis an den staatlichen allgemeinen Berufsschulen. Dadurch sollen eine berufliche Orientierung und die Vermittlung von Kompetenzen für eine spätere Berufsausbildung erreicht werden. Das Modell richtet sich vor allem an berufsschulpflichtige junge Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, die noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Für schulische Ausbildungen sind in den meisten Bundesländern keine Genehmigungen notwendig. Es gilt das Recht auf Bildung, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Schulpflichtige Flüchtlinge haben prinzipiell den gleichen Zugang zu Bildung wie inländische schulpflichtige Schüler und müssen ab sechs Jahren an einer Grundschule angemeldet werden. Für einen erfolgreichen Start ist das Erlernen der deutschen Sprache von höchster Priorität. In Kitas helfen Erzieherinnen und Erzieher ausländischen Kindern, Deutsch zu lernen. Im Grundschulalter verfügt ein Großteil der Flüchtlingskinder bereits nach einem Jahr über ausreichende Sprachkenntnisse, um dem Unterricht in allen Fächern gut folgen zu können und in den Regelunterricht der übrigen Klassenstufen wechseln zu können.

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Auch nach schwersten Behinderungen gibt es mit technischen Hilfsmitteln Möglichkeiten, am Berufsleben teilzunehmen. Foto: Pixabay

Berufliche Hilfen für behinderte Menschen werden von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt. Ziel ist es, nach Erkrankungen oder einem Unfall wieder Möglichkeiten zu finden, dauerhaft am Arbeitsleben teilzunehmen. Es wird versucht, die jeweiligen Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit einzubeziehen.

Die Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben übernimmt das Integrationsamt in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und Rehabilitationsträgern, wie etwa den Rentenversicherungen. Die Fachdienste für Integration übernehmen auch psychosoziale Hilfen, die für die Wiedereingliederung in das Berufsleben wichtig sind. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung im beruflichen Wettbewerb mit Menschen ohne Behinderung dauerhaft bestehen können. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt bereits vor der Einstellung und soll schwerbehinderte Menschen im gesamten Arbeitsleben unterstützen. Technische Beraterinnen und Berater informieren Betroffene und Arbeitgeber über realisierbare Einsatzmöglichkeiten moderner Hilfsmittel.


Wolfram Seipp

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