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Weltweit wird dem Markt für Kindermedizin sehr hohes Wachstum vorhergesagt – in Europa allerdings längst nicht so stark wie in Nordamerika und in Asien. Worauf könnte das zurückzuführen sein?
ARNTZ – In allen genannten Regionen sind die Geburtenraten mehr oder weniger stark im Sinken begriffen. Das Wachstum eines Marktes wird aber nicht nur von demografischen Faktoren bestimmt, sondern auch von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einflussgrößen. In Regionen mit sich nach vorn entwickelnden Volkswirtschaften, Innovationsfreude und relativ hohen verfügbaren Einkommen bewegt sich auch das elterliche Interesse an Ernährung, Gesundheit und Wohlbefinden der Kinder auf einem hohen Niveau. Hier schafft möglicherweise die Dynamik der Nachfrage überdurchschnittlich hohes Wachstum.
Alternde Gesellschaften, wie wir sie in Deutschland haben, müssten doch eigentlich alles daransetzen, um ihren knappen Nachwuchs gesund in und durchs Leben zu bringen. Warum passiert das nicht im wünschenswerten Maß?
ARNTZ – Unbeschadet der hohen fachlichen Kompetenz zahlreicher Kinderkliniken in Deutschland wird vor allem die Integration der Kindermedizin in die Grundversorgung kritisch gesehen. In den USA gibt es eine klar strukturierte akademische Studienordnung für angehende Kinderärzte und -ärztinnen. Das befördert womöglich das Interesse an dieser Fachrichtung und erhöht als Nebeneffekt auch die gesellschaftliche Akzeptanz.
Die Pharma- und die Krankenhauswirtschaft klagen unisono, dass die Vergütungssysteme nicht genügend Anreize bieten, um bei den einen die Forschung und bei den anderen die Versorgung in der Pädiatrie wirtschaftlich attraktiv zu machen. Was setzen Sie diesem Argument entgegen?
ARNTZ – Die fehlende oder geringere ökonomische Attraktivität für die pädiatrische Versorgung kann ein Aspekt sein. Der sollte jedoch für das persönliche Interesse der Beteiligten von eingeschränkter Relevanz sein.
Strenge gesetzliche Vorschriften machen es schwierig, spezielle Arzneien für die Jüngsten zu entwickeln. Bei Medikamentenstudien zum Beispiel ist die Bildung von Kontrollgruppen mit gesunden Minderjährigen nahezu unmöglich. Wie erklärt man das den Eltern todkranker Kinder?
ARNTZ – Die nationalen und mitunter auch europaweit geltenden Vorschriften zu Forschungsprojekten, in denen Kinder involviert wären, sind eine richtige und nachvollziehbare Vorgabe für die in diesem Kontext generell zu erfüllende Forderung nach einer „informierten Zustimmung“. Deren Erteilung ist nur gültig, wenn die Teilnehmer oder Patienten vor Beginn einer klinischen Studie oder Behandlung umfassend und verständlich über alle Risiken aufgeklärt werden. Hier liegen besondere Herausforderungen für die Kindermedizin, da bei den betroffenen Kindern das in diesem Themenfeld wichtige Autonomie-Prinzip nicht vorausgesetzt werden kann.
Die Prävalenz chronischer Krankheiten wie Asthma, Diabetes und Fettleibigkeit steigt auch bei Kindern. Glauben Sie, dass unser marktorientiertes Gesundheitssystem hierauf genügend vorbereitet ist?
ARNTZ – Die zunehmende Bedeutung chronischer Erkrankungen in der Kindermedizin deckt sich mit den Erfahrungen in der Erwachsenenmedizin. Es handelt sich um ein therapeutisches und ökonomisches Phänomen. Die angemessene Reaktion sollte nicht erst bei der kurativen Medizin ansetzen, sondern bereits bei präventiven Maßnahmen. Die nachhaltigen Veränderungen der Lebensgewohnheiten – Ernährung, Bewegung – müssen nicht neu propagiert werden, sondern sind hinreichend bekannt. Eine Marktorientierung greift hier zu kurz.
In der Medizin schreitet die Digitalisierung, Stichwort Telemedizin, schnell voran. Entspricht das auch den Bedürfnissen von Kindern und ihren Eltern?
ARNTZ – Digitalisierung und Telemedizin können die kompetente ärztliche Beratung flankieren und ergänzen, aber sicher nicht ersetzen. Insofern bleiben das ärztliche Gespräch mit den Betroffenen und die zwischenmenschliche Interaktion von entscheidender Bedeutung für den Behandlungserfolg. Hier sind die Altersgrenzen für die Kommunikation von besonderer Bedeutung. Den Eltern oder den Erziehungsberechtigten kommt daher eine aus anderen Bereichen vertraute Aufgabe zu.
Im Gesundheitswesen ist der wirtschaftliche Einsatz von Ressourcen ökonomisch notwendig. Aber muss dieser Grundsatz auch für die vulnerable Gruppe der Kinder gelten? Steht dem nicht ein moralisches Gebot entgegen, wonach die Kleinsten des besonderen Schutzes bedürfen?
ARNTZ – Aufgrund ihrer besonderen Verletzlichkeit gehören Kinder fraglos zu den Kerngruppen der Vulnerabilität. In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, eine Ergänzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sind spezifische und universell gültige Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für Kinder und Heranwachsende unter 18 Jahren festgelegt. Kinder bedürfen daher des besonderen Schutzes – auch seitens aller in der Kindermedizin involvierten Personen. Um es mit Hannah Arendt zu formulieren: Das Recht, Rechte zu haben, gilt auch für Kinder. Sie sind allerdings darauf angewiesen, dass die für sie Verantwortlichen diese Forderung für sie erheben.
Und im Zweifel deren Erfüllung für sie einklagen?
ARNTZ – Ja.
Wie viel Markt dürfen wir der Kindermedizin zugestehen, um trotzdem nicht an unserer moralischen Verantwortung zu scheitern?
ARNTZ – Die Priorität der Marktorientierung im Gesundheitswesen ist eine Fehlentwicklung. Sie implementiert ein ökonomisches Paradigma in einen Bereich, wo es nur eine untergeordnete Bedeutung hat. Oder anders formuliert: Patienten sind keine Kunden. Das zeigt sich nicht erst medizinisch, sondern bereits grammatikalisch, indem fundamental die Passivität – die Verletzlichkeit und die Vulnerabilität – akzentuiert wird. In der Pädiatrie gilt das in ganz besonderer Weise.
Karen Engelhardt
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