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Foto: Ilona Stelzl/lolaslicht
Herr Trini, Sie schauen als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am Klinikum Fürth sowie als Ärztlicher Leiter des Amalie Nathan Haus für Kinder- und Jugendschutz aus einer besonderen Perspektive auf dieses Thema, weil Sie sich um traumatisierte Kinder kümmern. Die müssen Sie aber erst einmal identifizieren, um rechtzeitig eingreifen und handeln zu können. Wie schaffen Sie das in diesen Versorgungsstrukturen?
Florian Trini – Das ist eine schwierige Aufgabe. Wir haben zwar vor wenigen Jahren ein Zusatzentgelt für den Kinderschutz im stationären Bereich erhalten, den jede Klinik selbst aushandeln kann, aber das deckt bei Weitem nicht den per Studien nachgewiesenen Mehrbedarf. Dasselbe gilt für niedergelassene Ärzte, die für das bisschen Zusatzentgelt keinen großen Aufwand für Weiterbildung im Kinderschutz sowie die Aufdeckung und Dokumentation von Verdachtsfällen betreiben können. Deshalb landen fast alle Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch und -vernachlässigung im stationären Bereich. Wir haben Kinderschutzgruppen, die den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin unterliegen, das heißt, die Ärzte können sich durch den Nachweis entsprechenden Zusatzwissens, etwa in der Chirurgie, zertifizieren lassen. Es gibt in Deutschland mehr als 2.000 normale unfallchirurgische Ambulanzen ohne Kinderärzte. Dort liegen oft eindeutige Verdachtsfälle für Kindesmisshandlung vor, die aufgrund mangelnden Wissens eben nicht eindeutig gesehen und gemeldet werden. Da wird oft nach dem Motto „es kann nicht sein, was nicht sein darf“ gehandelt. Je länger ich im Kinderschutzhaus arbeite, desto häufiger mache ich Grenzerfahrungen bei Fällen, von denen ich mir nicht vorstellen konnte, was Menschen über Jahre hinweg Kindern antun können.

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Wie viele Kinder behandeln Sie im Kinderschutzhaus in Fürth aktuell?
Florian Trini – Nach dreimonatiger Vorbereitung und Schulung unserer neuen Mitarbeiter haben wir im Kinderschutzhaus im Februar die ersten Kinder aufgenommen. Nach acht Monaten sind mittlerweile 42 Kinder bei uns in lokaler Behandlung, obwohl wir mit höchstens 30 gerechnet haben. Wir arbeiten institutionsübergreifend, denn der Blick allein auf die medizinischen Aspekte reicht nicht aus, um die Fälle richtig zu behandeln. Nur mit Hilfe der Jugendämter, Justiz und Polizei können wir herausfinden, wann beispielsweise eine Anzeige gegen die Eltern vertretbar ist. Es gibt entsprechende Kooperationsvereinbarungen in Nürnberg, Fürth und Erlangen, wir werden das aber Stück für Stück erweitern. Allerdings hatten wir 2024 in Deutschland insgesamt schon 70.000 Inobhutnahmen. Am Klinikum Fürth haben wir circa 70 Kinderschutzfälle nach festgelegten Standards der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin und der bundesweit gültigen Kinderschutzleitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften bearbeitet. In der Kindernotaufnahme der Orthopädie und Unfallchirurgie sind es etwa 15 bis 20 Kinder im Jahr, bei denen wir körperlichen Missbrauch feststellen. Das ist natürlich ein weites Spektrum, denn wo fängt juristisch gesehen die Kindeswohlgefährdung an und wo hört sie auf? Die unterschiedlichen Sichtweisen haben wir während der Gespräche über die Kooperationsvereinbarungen erlebt. Während das Gesetz einen längeren Zeitraum für Misshandlung betrachtet, um von Kindeswohlgefährdung in juristischem Sinne zu sprechen, sehen wir in der Praxis, dass ein schnellerer Eingriff notwendig ist, um die Kinder zu schützen. Gerade wenn Traumata vorliegen, ist eine Akuthilfe unerlässlich, um langfristige Auswirkungen zu verhindern.
Können Sie in solchen Fällen den Weg der Patienten zur Behandlung verkürzen?
Florian Trini – Diese Behandlung wird in Bayern nur durch das Sozialministerium, aber nicht durch das Gesundheitssystem finanziert, obwohl wir als Ärzte und Kliniken uns dem Kindeswohl annehmen und standardisiert nach DGKiM abklären. Dank unserer Stiftung Kinderförderung von Playmobil, die unsere Mitarbeiter und fast alle laufenden Kosten bis Ende 2028 bezahlt, haben wir erst die Möglichkeit, frei zu entscheiden, was ein Kind aktuell benötigt und können es dann auch durchführen. Das ist für uns wie ein Sechser im Lotto, denn wir können die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen nutzen, ohne dabei gleich an die Abrechnungsstellen denken zu müssen. In ein oder zwei Jahren sehen wir dann auch, wie viele Stunden psychologische, sozialpädagogische und medizinische Hilfe wir im Durchschnitt für die Behandlung eines Kindes benötigt haben. Eine Zusammenfassung dieses Aufwands gibt es nämlich noch gar nicht.
„NIEDERSCHWELLIGE ANGEBOTE SIND GERADE FÜR KINDER ENORM WICHTIG. AM ENDE SOLLTEN ALLE STELLEN AUF DIE KINDER SCHAUEN UND KINDERSCHUTZ ALS EINE GESAMTAUFGABE BETRACHTEN.“
Melanie Huml – Der Kinderschutz ist seit mehr als 20 Jahren in den Jugendämtern in Form der koordinierten Kinderschutzstellen verankert. Wir sollten daher die vorhandenen Strukturen besser nutzen, anstatt doppelte Strukturen aufzubauen und Personal in beides zu schicken. Ein Ansatzpunkt dafür war für uns die Einrichtung einer Kinderschutzstelle in der Rechtsmedizin. Wir wussten von vielen niedergelassenen Ärzten, dass sie sich in vielen Fällen nicht sicher sind, an wen sie sich bei einem Verdachtsfall wenden können. Das dürfte in der Zahnmedizin ganz ähnlich sein, denn ein ausgeschlagener Zahn bei einem Kind kann sowohl auf einen Unfall als auch auf eine Misshandlung zurückzuführen sein. Dank der Rechtsmedizin erhalten niedergelassene Ärzte jetzt eine viel bessere Beratung. Allerdings sollten alle Ärzte diese Möglichkeit auch kennen. Wir sollten zugleich die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern verbindlicher hinbekommen. Das schaffen wir bisher leider nicht beziehungsweise nur über die Schulpflicht. Wenn ein Kind in die Schule kommt, will ich wissen, in welchem gesundheitlichen Zustand es ist. Das erfahren wir nur über diesen Weg, und selbst dessen Notwendigkeit wird immer wieder diskutiert. Dabei ist es momentan die einzige Möglichkeit, um ein Kind wenigstens einmal untersuchen zu können. Von Lehrern weiß ich auch, dass sie Schulpsychologen für wichtig erachten, denn sie bieten Kindern die Möglichkeit, sich ohne die einschränkende Anwesenheit ihrer Eltern beraten zu lassen. Solche niederschwelligen Angebote sind gerade für Kinder enorm wichtig. Am Ende sollten alle Stellen auf die Kinder schauen und Kinderschutz als eine Gesamtaufgabe betrachten.
Florian Trini – Wir wollen mit dem Kinderschutzhaus bewusst keine Parallelstruktur aufbauen. Dank 15 Jahren Erfahrung in der Kinderschutzgruppe, 10 Jahren im Beirat und inzwischen im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin, sehe ich noch einige Lücken im Umgang mit Kindeswohlgefährdung im Gesundheits- und Sozialsystem der Länder, aber auch bundesweit. Wir müssen es schaffen, aus deutschlandweit bestehenden einzelnen Projekten feste Strukturen im Kinderschutz in der Medizin zu etablieren, angefangen von Kinderschutzgruppen an Kliniken bis hin zu Kinderschutzambulanzen und Kompetenzzentren. Wir haben uns zwar schon mit Kollegen der Kinderschutzambulanz in Frankfurt vernetzt, aber auch dort gibt es nach 15 Jahren noch Verbesserungsbedarf. Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) wie das in der Universität Erlangen sind wichtig, und doch kann und wird dort die Kindeswohlgefährdung nicht so zeitnah und transdisziplinär abgeklärt, wie in Kinderschutzambulanzen oder in unserem Projekt, um ein chronisch krankes Kind mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorstellen zu können. Wir benötigen zusätzlich niederschwellige Angebote für Kinder, die nicht längerfristig oder chronisch krank sind. Die passen oft nicht in ein SPZ, weil die Strukturen dort auf eine längere Behandlung ausgerichtet sind. Wir schauen deshalb aktuell, wo wir unser Angebot noch verbessern müssen und wo uns die Vernetzung mit anderen Einrichtungen weiterbringt. Langfristig muss eine deutschlandweit strukturierte und grundfinanzierte Versorgung von Kindern etabliert werden und möglich sein.
Jacob Neuhauser
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