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Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. startet Förderprogramm

Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. startet Förderprogramm

Kleines Schloss Lanke – Foto: Jan Kittler

Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. startet mehrjähriges Förderprogramm zum Erhalt des kulturellen Erbes – erste Bewerbungsrunde begann Ende Februar

Der gemeinnützige Verein Schlösser und Gärten in Deutschland (SGD e.V.) erhielt im Oktober 2022 eine Spende von rund 1,5 Millionen Euro von Airbnb, um einzigartiges Kulturerbe, darunter Schlösser und Burgen wie auch Klöster, Bauernhäuser und Mühlen, deutschlandweit zu fördern – gerade jetzt ist dies notwendiger denn je.

 

Denn die Beschränkungen der Corona-Pandemie, die Folgen des Klimawandels und die aktuelle Energiekrise haben besonders auf mittelgroße und kleinere Kulturerbestätten große Auswirkungen. Nach den coronabedingten Zugangsbeschränkungen sind es nun vor allem steigende Kosten für Betrieb und Unterhalt, die den dauerhaften Erhalt zahlreicher Monumente gefährden. Durch die Spende von Airbnb ist es dem Verein möglich, ein Förderprogramm zu entwickeln, das Eigentümer:innen und Besitzer:innen von förderungswürdigen historischen Gebäuden zugutekommen wird.

Dr. Ulrike Wendland, Geschäftsführerin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK), begrüßt die Pläne des Vereins: „Mit dem Förderprogramm ‚Denkmalerhalt und kulturtouristische Nutzung historischer Bauten‘ bietet der SGD e.V. attraktive Chancen für Eigentümer:innen von Baudenkmalen – und auch für deren Gäste, die in historischen Monumenten übernachten und sie damit authentisch erleben können. Gastgebende erschließen so neue Quellen, um den Erhalt von einzigartigem Kulturerbe dauerhaft zu finanzieren.“

Blick vom Teehausgarten zum Schloss

Blick vom Teehausgarten zum Schloss. Foto: Jens Spanjer

Ziel des Förderprogramms von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.

Kulturdenkmäler für die Allgemeinheit zugänglicher zu machen – das ist das Ziel des Förderprogramms, bei dem der nachhaltige Tourismus im Fokus steht. Eigentümer:innen und Besitzer:innen historischer Bauten können sich um einen Förderzuschuss in Höhe von 20.000 bis 50.000 Euro für die nachhaltige Instandhaltung und Restaurierung ihrer Kulturdenkmäler und die Sicherstellung sinnvoller Nutzungskonzepte für kulturtouristische Übernachtungsangebote bewerben.

Sowohl private Eigentümer:innen und Besitzer:innen historischer Objekte als auch Fördervereine, Stiftungen, Kirchengemeinden oder Kommunen erfahren möglichst unbürokratische und zielgerichtete Unterstützung, um ihre deutschlandweit einzigartigen und geschichtsträchtigen Gebäude in einer besonderen Form erlebbar zu machen.

Kriterien für das Förderprogramm von Schlösser und Gärten in Deutschland e.V.

Die Auswahl der unter Denkmalschutz stehenden historischen Gebäude, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden, erfolgt nach der Erfüllung folgender Kriterien:

  • denkmalpflegerische und architektonische Besonderheiten
  • Stärkung ländlicher Regionen
  • identitätsstiftendes Alleinstellungsmerkmal
  • Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
  • Nutzungskonzept/Zugänglichkeit für den Kulturtourismus

(Die Reihenfolge stellt keine Wertung dar.)

Bewerbungsverfahren und Auswahl für das Förderprogramm

Antragstellende können zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, Antragsformulare über die Webseite des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland unter www.schloesser-gaerten-deutschland.de abrufen. Die Anträge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist elektronisch einzureichen. 

Nach einer fachlichen Prüfung und Empfehlung zur Förderung durch eine Fachkommission folgt die finale Nominierung der zu fördernden Projekte durch einen Programmbeirat. Der Programmbeirat, vergleichbar mit einer Jury, ist mit Vertreter:innen des Vereins Schlösser und Gärten in Deutschland und weiteren namhaften Persönlichkeiten und Multiplikator:innen aus Politik, Medien, Kultur, Denkmalschutz und Tourismus besetzt. Diese kommen von bekannten Fachorganisationen, Verbänden und Einrichtungen, wie beispielsweise der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD), vertreten durch den Vorstand Dr. Steffen Skudelny, dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), vertreten durch dessen Geschäftsführerin Dr. Ulrike Wendland, dem Deutschen Tourismusverband (DTV), vertreten durch dessen Geschäftsführer Norbert Kunz, vom Architekturbüro Krekeler Architekten Generalplaner, vertreten durch Dr. Achim Krekeler, und Airbnb, vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrin Anselm. 

Im Juni werden die Gewinner:innen der ersten Förderrunde bekannt gegeben, bevor im dritten Quartal 2023 die nächste Bewerbungsrunde startet. Schlösser und Gärten in Deutschland e.V. bietet sowohl online als auch in Präsenz Workshops und Schulungen zum Management von historischen Häusern, zur (denkmalgerechten) Umsetzung der geförderten Instandhaltungsmaßnahmen sowie zur kulturtouristischen Nutzung an. Darüber hinaus wird die Airbnb-Akademie für Kulturerbe in maßgeschneiderten Schulungen Tipps und Hinweise zum Gastgeben in historischen Unterkünften vermitteln.

Über Airbnb
Airbnb wurde im Jahr 2007 gegründet, als die beiden ersten Gastgeber drei Gäste bei sich zu Hause in San Francisco übernachten ließen. Seitdem ist die Community auf über vier Millionen Gastgeber:innen angewachsen, die bereits 1,4 Milliarden Gäste in fast jedem Land der Erde willkommen geheißen haben. Jeden Tag bieten Gastgeber:innen einzigartige Aufenthalte und Entdeckungen an, die es Gästen ermöglichen, andere Communitys auf authentische Art und Weise zu erleben.

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