Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Patente auf embryonale Stammzellen verboten, da die Zerstörung menschlicher Embryos gegen die Menschenwürde verstoße. Allerdings ist umstritten, ob diese für wenige Tage alte Embryos überhaupt gilt. Damit aber ist das Urteil äußerst fragwürdig.
Natürlich ist es richtig, die ethischen Grenzen der embryonalen Stammzellforschung im Patentrecht zu klären. Auch gegen die Begehrlichkeiten derjenigen, die von einer kommerziellen Nutzung der Zellen profitieren könnten. Und es klingt schon furchtbar, wenn die Vertreter von Greenpeace von einer "industriellen Nutzung menschlicher Embryonen" warnen, die nicht patentiert werden dürfe.
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Menschliche Embryonen außerhalb des menschlichen Körpers. Haben wenige Tage alte Embryos bereits eine Menschenwürde? (© dpa)
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"Der menschliche Körper soll in allen Phasen seiner Entwicklung von Patentierung ausgenommen sein", forderte etwa der Experte der Umweltschutzorganisation, Christoph Then, und warnte vor einer "regelrechten Embryonenindustrie, die in Europa entstehen könnte.
Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne der Bewahrer entschieden. In Europa soll es unmöglich sein, Verfahren patentieren zu lassen, die die vorherige Zerstörung der Embryos oder ihre Verwendung als Ausgangsmaterial erfordern.
Die Richter sind den Empfehlungen ihres französischen Generalanwalts Yves Bot gefolgt, der erklärt hatte, als Embryo sei auch die Blastozyste anzuerkennen - also der etwa fünf Tage alte Zellhaufen, der zur Gewinnung von Stammzellen dient. Sogar vom Stadium der Zeugung an sei jede menschliche Eizelle bereits als "menschlicher Embryo" anzusehen, da die Befruchtung den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang setze, so entschied jetzt der Gerichtshof in Luxemburg. Und wenn Embryos zur Gewinnung von Stammzellen zerstört würden, so verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde.
Doch diese Begründung ist fragwürdig. Zuletzt hat das die Bundestagsdebatte um die Präimplantationsdiagnostik im Juli gezeigt. Dabei ging es um die Frage, ob Eltern sich dafür entscheiden können, künstlich gezeugte Embryos NICHT in die Gebärmutter einer Frau einsetzen zu lassen - sondern sie auszusondern.
Etliche Experten hatten dazu erklärt, dass es bei Embryos bis zum 14. Tag nach der Zeugung zwar um menschliches Leben handelt, aber noch nicht um einen werdenden Menschen, ein Individuum. Und so wie es nicht gegen die Menschenwürde verstößt, einen solchen Embryo sterben zu lassen, kann es auch nicht gegen die Menschenwürde verstoßen, Stammzellen daraus zu gewinnen. Schon das Bundesverfassungsgericht hatte 1975 ja festgestellt: "Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tag nach der Empfängnis an."
Oliver Brüstle, der Bonner Wissenschaftler, dessen Patent aus dem Jahre 1999 den Streit ausgelöst hatte, wollte Embryos übrigens nur bis zum 14. Tag nach der Entstehung nutzen. Außerdem ging es um die Verwendung von Stammzellen, die von Embryos stammen, die bereits vor etlichen Jahren zerstört wurden.
Generalanwalt Yves Bot und der Gerichtshof in Luxemburg stellen sich mit dem Urteil jetzt jedoch auf den gleichen Standpunkt wie die Kirchen - insbesondere die katholische Kirche -, die bereits der befruchteten Eizelle eine Menschenwürde und sogar eine Identität zuspricht. Und sie zwingt allen anders denkenden Menschen diese weltanschauliche Sichtweise nun zumindest in Bezug auf die Patente auf.
Greenpeace ging es darum, dass durch das Verbot der Patente ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen wird, andere Verfahren zu entwickeln, die ethisch weniger bedenklich sind. Das klingt gut. Aber wenn es eben kein Verstoß gegen die Menschenwürde ist, Stammzellen aus wenige Tage alten Embryos zu gewinnen, verliert dieses Argument die Grundlage.
Jene, die für sich in Anspruch nehmen, für mehr Ethik in der Biotechnologie einzutreten, feiern das Urteil als Erfolg. Auf der anderen Seite werden damit alle Wissenschaftler als unethisch diffamiert, die wie das Bundesverfassungsgericht den wenige Tage alten Embryo noch nicht als Individuum betrachten.
Natürlich müssen die Methoden der Grundlagenforscher und die kommerzielle Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse ethisch vertretbar sein. Und neue technische Möglichkeiten zwingen uns dazu, neu darüber zu diskutieren, ob ihre Anwendung gegen die Menschenwürde verstößt. In der Begründung ihres Urteils aber schießen die Luxemburger Richter über dieses Ziel hinaus.
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(sueddeutsche.de/lala)
Ausgrenzung an Schulen
... sondern auch zwei. Nach der Theorie der Kirchen oder der Luxemburger Richter, sind also eineiige Zwillinge nicht zwei sondern nur eine Persönlichkeit.
Ganz natürlich nisten sich ein Viertel bis ein Drittel aller befruchteten Eizellen nicht in der Gebärmutter ein sondern gehen ab - ohne dass die betroffene Frau auch nur das Geringste davon bemerkt. Wenn das jeweils eine Person mit voller Menschenwürde ist, müsste der Staat Alles nur mögliche unternehmen, um diese Abgänge zu verhindern. Warum tut er das nicht? Die Kirchen müssten zumindest alles daran setzen, diese Eizellen aufzufangen und christlich zu bestatten. Tatsächlich bestattet die katholische Kirche nicht einmal eine tot geborenes Baby mit voller Liturgie. Heute kann ein Priester dabei immerhin eine Andacht halten, bis vor nicht allzu langer Zeit hatte ihm der Vatikan sogar das ausdrücklich verboten.
Ganz sicher brauchen wir Regeln zum Umgang mit befruchteten Eizellen und Embryonen. Diese jedoch auf der Basis der Idee erstellen zu wollen, schon die befruchtetet Eizelle sei ein Mensch mit voller Menschenwürde und Persönlichkeit ist zwar sehr einfach und erspart genaues Nachdenken, entspricht aber nicht der Realität.
Ist diese Seele unteilbar ?
Die zellhaufen sind dies nämlich nicht ;-)
Zum Thema : durch dieses Urteil wird die Forschung in Europa evtl sogar schneller werden, denn nun wird man nicht mehr durch etliche einzel-Patente daran gehindert bereits erforschte Techniken anzuwenden um neue Dinge herauszufinden. Das spart viel Geld.
Ist schon dumm wenn man dan nicht mehr der alleinige Inhaber des Patents ist mit dem man Lahme wieder gehen machen kann, damit man die dann kräftig abzocken kann ! Na so ein Pech aber auch..
Am Ende gibt es die Heilung für alle zum reinen Aufwandspreis ?
SCHOCK !!!!
Ganz im Sinne der Menschheit und nicht ganz zufällig ist der Papst derselben Meinung. Aber die Entscheidung fiel sicher nicht wegen ihm so. Das soll nur die Überschrift Ihres Artikels suggerieren - wie unsachlich.
Endlich wird der Patentwahn mal in die Schranken gewiesen - Zeit wirds. Patente an sich sind sehr hilfreich und wirklich sinnvoll. Aber die ausufernde Nutzung ist - wie alles ausufernde - für die Menschheit schlecht - ausgenommen für den Teil der Menschheit, der daran sein Geld verdient.
Wenn der Mensch seine Grenzen nicht mehr kennt so müssen sie ihm gewiesen werden - egal ob Forschung oder Finanzwelt, ob Wissenschaftler oder Kleinkind, ob Politik oder sonstwer.
Geister weden die menschlichen Zellen besonders groß dargestellt.
Man muss zugeben, kein menschlicher Körper ist erkennbar.
Kein Kopf und keine Körperteile sind zu sehen.
- Na und !
Was hat Menschenwürde denn mit dem Alter zu tun?
Ist Menschenwürde tatsächlich altersabhängig?
Nach christlichem Verständnis haben diese "Zellhaufen", wie sie hier zutiefst menschenverachtend immer wieder genannt werden, eine unsterbliche Seele.
Wer diesen Forschungen zustimmt, kann nicht gleichzeitig an die Existenz einer menschlichen Seele glauben.
Zugegeben das ist vieleich seine Privatsache.
Aber die Privatsphäre endet wo fremdes Leben getötet wird.
Die Gerichte haben die Aufgabe die Menschenwürde und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens zu verteidigen.
Hier haben sie richtig gehandelt!
Eine Entscheidung im ganz Sinne der EG Bürger. die Patentierung sollte Millionen in die Taschen des Herrn Brüstle spülen.Es ist aber, von ethischen "Kollateralschaden" ganz abgesehen ,- der Mensch in allen seinen Altersstufen darf niemals kommerzielles Handelsgut werden!- ist es gar nicht einzusehen, dass öffentlich finanzierte Forschung zur Generierung von privaten Millionen benutzt werden darf.
Die Geldgier der raffgierigen Weißkittel sollte nicht unreguliert so weitergehen,- alles angeblich für die hehre reine Wissenschaft. Aber gerade die blanke Geldgier durch Patentnahme ist es doch, die die wissenschaftliche Entwicklung verhindert . Was wäre passiert wenn zB. Röntgen seine Erfindung hätte patentieren lassen, oder Hahn/Meitner, oder Forßmann oder Flemming ect... Die Entwicklung zB der Röntgentechnik, oder der Antibiotika hätte vermutlich Jahrzehnte stagniert.
Heute ist Wissenschaft die hübsche, aufgedonnerte Schwester der Raffgier.
Paging