Unnötige Umweltverschmutzung:Was vom Grillen übrig bleibt

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Was vom Grillen übrigbleibt... (Foto: picture alliance / dpa)

Grillduft hängt in der Luft - und allerlei Schadstoffe. Ein Einweggrill von der Tankstelle gehört zu den effizientesten Möglichkeiten, mit fünf Euro größtmöglichen Schaden an der Umwelt anzurichten.

Von Christopher Schrader

Wie kann man mit fünf Euro den größtmöglichen Schaden an der Umwelt anrichten? Das Geld würde wohl für irgendein Gift aus dem Baumarkt reichen, um einen Teich zu verseuchen. Man könnte vier Liter Diesel in einen alten Stinker füllen und mit heulendem Motor ordentlich Ruß produzieren. Oder Kupfernägel in die Bäume des Stadtparks hämmern, obwohl die Wirkung dieses Angriffs umstritten ist.

So etwas macht natürlich niemand, und hier sei auch ausdrücklich davon abgeraten. Es ist anstrengend, man kann richtig Ärger kriegen und es hinterlässt ein schlechtes Gewissen. Doch eine andere Idee, der Umwelt ordentlich zu schaden, erzeugt bei vielen Menschen durchaus Wohlgefühl. Man kauft sich an der Tankstelle einen Einweg-Grill und zieht in fröhlicher Runde in den nächsten Park.

Das Ding besteht aus einer Aluminiumschale mit Holzkohle, die mit einem chemischen Anzünder bedeckt ist, und einem Metallrost. Im Gebrauch steigen Aschepartikel, Chemikaliendämpfe und verbranntes Fett in die Luft. Zurück bleibt eine verkohlte, verschmierte Schüssel, meist halb mit Holzkohle, halb mit Asche gefüllt. Und ein Stückchen Park, wo kein Gras mehr wächst.

Nur selten, das zeigen Spaziergänge am nächsten Morgen, bringen die Benutzer die Energie auf, ihren Sondermüll nach Gebrauch zu entsorgen. Und diejenigen, die es in lauen Nächten doch versuchen, finden überlaufende Abfallbehälter vor, um die sich benutzte Einweggrills, Plastikverpackungen und verschmierte Pappteller verteilen.

In Hamburger Parks verboten, in München ungeregelt, und in Berlin haben sie aufgegeben

Einweggrills stehen weit oben auf der Hitliste jeder Produkte, mit denen Käufer der Gemeinschaft hohe Kosten aufbürden. Ein sonderlicher Nutzen ist nicht erkennbar. Insofern sind sie ein Fall für staatliche Eingriffe. Die gibt es bisher kaum: Hamburg untersagt die Dinger in seinen Parks, wegen der Wirkung auf das Gras. München macht keinerlei Anstrengung, der offiziellen Webseite nach zu urteilen. Und Berlin hat ein Verbot erwogen, dann aber vor der Aufgabe kapituliert, die Vorschrift durchsetzen zu müssen.

Im Park anzusetzen ist aber ohnehin zu spät, schon der Kauf muss verhindert werden. Darum sei hier ein Pfand von 20 Euro für jeden Einweggrill gefordert. Und bevor jetzt jemand das Wort "Durchführungsbestimmungen" hervorholt: Dass die Rückerstattung des Pfandes kaum praktikabel ist, muss Sinn der Aktion sein. Wer erlebt, dass er sein verschmutztes Gerät an der Tankstelle nicht gegen das Geld zurückgeben kann, kauft es das nächste Mal gar nicht erst. Und die Pächter, die mit schmierigem Müll und zeternden Kunden konfrontiert sind, nehmen den Einweggrill vermutlich schnell aus dem Sortiment.

© SZ vom 06.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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