Wenn die Vollversammlung über die Resolution entscheidet, sollte sie ein bereits existierendes UN-Dokument berücksichtigen: Bereits 2002 hat der Wirtschafts- und Sozialrat der UN im sogenannten Allgemeinen Kommentar Nummer 15 das "Recht auf Wasser" festgestellt: "Das Menschenrecht auf Wasser berechtigt jedermann zu ausreichendem, ungefährlichem, sicherem, annehmbarem, physisch zugänglichem und erschwinglichem Wasser für den persönlichen und den häuslichen Gebrauch."

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Schätzungsweise 884 Millionen Menschen haben keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser (© AP)

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Demnach haben die UN das Menschenrecht auf sauberes Wasser also durchaus schon formuliert. Akzeptiert hat es die Weltgemeinschaft jedoch noch nicht.

Wie Bernd Ladwig von der Freien Universität Berlin in einem Bericht für die Bundeszentrale für politische Bildung feststellt, gibt es verständliche Einwände gegenüber einem Recht auf Wasser. Dieses setze zum Beispiel Ressourcen voraus, die einem Staat auch zur Verfügung stehen müssen.

Aber wenn die Nationen den Anspruch auf sauberes Trinkwasser als Menschenrecht gewährleisten müssten, würde dies die Folgen von Umweltzerstörung und Konflikten vielerorts in den Bereich der Menschenrechtsverletzung heben. Außerdem würde laut Ladwig "ein ausdrücklich anerkanntes Menschenrecht auf Wasser verdeutlichen, dass auch Privatisierungen die Regierungen nicht aus der Pflicht entließen, die Grundversorgung mit Wasser für alle zu sichern".

Akzeptiert man diese Einschätzung, so sind es offenbar nationale und kommerzielle Interessen, die bislang verhindert haben, dass das Recht auf sauberes Wasser von den UN als Menschenrecht akzeptiert wurde. Wäre es anders, hätten die UN vermutlich auch größere Chancen, ihre Millenium Development Goals in Bezug auf Wasser zu realisieren. Wenigstens halbiert werden sollte bis 2015 die Anzahl der Menschen, die keinen Zugang zu sauberem Wasser und einer Basissanitärversorgung haben. Derzeit sieht es nicht so aus, als gebe es auch nur die geringste Chance, dieses Ziel zu erreichen.

Resolutionen der UN-Vollverammlung sind zwar, anders als jene des UN-Sicherheitsrates, völkerrechtlich nicht bindend. Würde die Resolution Boliviens aber verabschiedet, so könnte aber der politische Druck auf die Gegner eines Menschenrechts auf Trinkwasser zunehmen.

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(sueddeutsche.de/gba)