Umstrittene Fördermethode:Umweltbundesamt fordert Fracking-Verbot für Schiefergas

Die USA verdanken dem Fracking ihren Erdgas-Boom. Das Umweltbundesamt hat nun ein neues Gutachten veröffentlicht - und lehnt die "Risikotechnologie" in Deutschland ab. Ein Gesetz soll nun die Förderung von Schiefergas verbieten. Umweltschützern reicht das nicht.

Von Markus C. Schulte von Drach

Das Umweltbundesamt (UBA) hat den zweiten Teil seines Gutachtens zum Fracking veröffentlicht. Das Papier bestätigt die Ergebnisse des ersten Teils: "Fracking ist und bleibt eine Risikotechnologie - und braucht daher enge Leitplanken zum Schutz von Umwelt und Gesundheit", sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin.

"Solange sich wesentliche Risiken dieser Technologie noch nicht sicher vorhersagen und damit beherrschen lassen, sollte es in Deutschland kein Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas geben", sagte Krautzberger. Deshalb müsse der Entwurf für eine Regelung der Fördermethode, den die Bundesregierung im Juli vorstellte, schnell in ein Gesetz münden.

In dem aktuellen Gutachten geht es vor allem um mögliche Risiken für das Grundwasser, die bei der Förderung von Erdgas durch Fracking aus sogenannten unkonventionellen Lagerstätten entstehen könnten. Bei solchen Lagerstätten handelt es sich in Deutschland um Schiefer oder Kohleflöze in einer Tiefe von weniger als 3000 Metern. In diesen Speichergesteinen ist das Gas zu stark gebunden, um es mit einfachen Bohrungen zu erschließen. Deshalb wird dort mit hohem Druck wiederholt und über längere Zeit ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in die Lagerstätte hineingepresst. Aus den entstehenden Rissen im Gestein kann das Gas austreten.

Problemfaktor Flowback

Eines der Hauptprobleme der Technik ist der Umgang mit dem sogenannten Flowback - Wasser, das aus dem Bohrloch an die Erdoberfläche kommt und sowohl Chemikalien der Frackingflüssigkeit enthält als auch giftige Stoffe aus dem Lagerstättenwasser. Umweltschützer haben in der Vergangenheit immer wieder heftig kritisiert, dass solche Substanzen an Bohrstellen in die Umwelt und das Grundwasser geraten sind. Dem UBA zufolge wäre es am besten, den Flowback aufzubereiten und wiederzuverwerten.

"Bei der Entsorgung des Flowback und des Lagerstättenwassers besteht noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf", sagte die UBA-Präsidentin. Ein tragfähiges Entsorgungskonzept habe bislang kein Unternehmen vorlegen können.

Zudem befürchten Umweltschützer, das in die Erde verpresste Gemisch könne auch von tiefen Schichten ausgehend langfristig ins Grundwasser gelangen. Um das Wasser zu schützen, sollten die Firmen nach Empfehlung des UBA daher grundsätzlich ein Monitoring vornehmen, bei dem das Wasser vor und während des Frackings sowie während der Gasgewinnung überprüft werden müsste. Und in einem Chemikalien-Verzeichnis müsste die Bevölkerung im Internet prüfen können, welche Stoffe wo eingesetzt werden.

"Tight Gas"-Fracking nicht betroffen

Nicht betroffen von dem vom UBA geforderten Verbot wären "Tight Gas"-Lagerstätten in mehr als drei Kilometern Tiefe. Hier ist das Erdgas nur so stark gebunden, dass es sich durch einzelne Fracking-Stöße zum Austritt "stimulieren" lässt.

"Tight Gas"-Vorkommen werden in Deutschland bereits seit 50 Jahren auch mittels Fracking ausgebeutet. Hier mahnt das UBA Umweltverträglichkeitsprüfungen und Risikobewertungen an. In Wasser- und Naturschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Seen und Talsperren empfehlen die Experten ein ausnahmsloses Verbot.

Sein erstes Fracking-Gutachten hatte das UBA bereits 2012 veröffentlicht. Darin empfahlen die Fachleute bereits, die Methode in Deutschland nicht großflächig anzuwenden, um "unkonventionelle" Lagerstätten zu erschließen. Im Januar waren die vorläufigen Ergebnisse des zweiten UBA-Gutachtens einer Reihe von Experten vorgestellt worden. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Fachleute wurde das endgültige Gutachten erstellt.

Streit um Sicherheitskonzept

Im Juli 2014 hatte die Bundesregierung dann Pläne für neue Regelungen des Frackings vorgestellt, die sich eng an den UBA-Empfehlungen orientieren. Demnach soll das unkonventionelle Fracking bis 2021 verboten werden, die Förderung von Erdgas aus konventionellen, tieferen Lagerstätten mit dieser Technik dagegen bleibt mit Einschränkungen erlaubt.

Umweltschützer waren bereits mit den Ergebnissen des ersten UBA-Gutachtens nicht einverstanden. Auch das zweite bewertete Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz als "mangelhaft", weil es keine systematische Risikobewertung enthalte. Auch sei das "Sicherheitskonzept" im Hinblick auf Erdbeben, die möglicherweise von Fracking ausgelöst werden, wenig ausgereift.

Wie ein Sprecher des UBA zu Süddeutsche.de sagte, sei es jedoch gar nicht die Aufgabe der Gutachter gewesen, solche Konzepte zu erstellen.

Auch die vom UBA empfohlenen "Erprobungsmaßnahmen" lehnen Fracking-Gegner als "Experimente mit dem Grundwasser und der Stabilität des Untergrunds" ab, wie sie etwa auf der Seite "Gegen Gasbohren" darlegen.

Einig dürften sich die Kritiker mit dem UBA allerdings in der Frage sein, was vom Fracking-Boom in den USA zu halten ist. "Die Fracking-Technik ist kein Heilsbringer für den Klimaschutz, der uns den Umstieg auf die erneuerbaren Energien erleichtern kann", sagte UBA-Präsidentin Krautzberger. "Es wäre besser, unser Land konzentrierte sich stärker auf nachweislich umweltverträgliche Energieformen wie die erneuerbaren Energien."

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